2 Fragen an... Michael Schiffer
Der Gebietsbauleiter Salzkammergut der Wildbach- und Lawinenverbauung organisiert die Aufräumarbeiten entlang der Wildbäche im Raum Bad Ischl-Ebensee.
OÖN: Durch den Starkregen kam jede Menge Schadholz ins Tal. Wie hätte man vorsorgen können?
Schiffer: Die Begehungspflicht der Wildbäche liegt laut Forstgesetz bei den Gemeinden, die Missstände an die jeweilige BH melden und die Räumung veranlassen sollten. Es gibt aber schwer begehbare Bereiche, wo sich im Lauf der Zeit auch natürlich entstehendes Totholz sammelt. Ablagerungen vom Schlagabraum durch die Waldbewirtschaftung sollten tunlichst vermieden werden.
OÖN: Was kann man besser machen?
Schiffer: Die jährliche Begehungspflicht verstärkt wahrnehmen. Durch noch intensivere Zusammenarbeit zwischen Behörden, Waldbesitzern, Anrainern und Wildbachverbauung soll künftigen Schadereignissen bestmöglich vorgebeugt werden. Bei 350 mm Niederschlag in knapp zwei Tagen wird sich aber nicht jedes Schadereignis verhindern lassen.