18-Jähriger wegen Mai-Demo verurteilt

20.August 2009

Dem Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration zusammen mit anderen, einschreitende Polizisten körperlich attackiert und sich auch gegen zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Das hat der junge Mann vor Gericht bestritten. Er verabscheue Gewalt.

Zwei Polizisten belasteten ihn in der Verhandlung jedoch. Sein Verteidiger verwies auf von der Polizei und von einer Privatperson angefertigte Videopassagen, die keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklagten enthielten und somit den Angaben der Beamten widersprechen würden. Das Gericht stellte fest, auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden aber nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten.

Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen. So fällte das Gericht einen Schuldspruch: Bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je zwei Euro. Somit insgesamt 360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Kostenersatz für das Verfahren. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das Alter unter 21 Jahren. Erschwerende Umstände gab es nicht.

Der Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.