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18-Jähriger wegen Mai-Demo verurteilt

20. August 2009, 00:04 Uhr

LINZ. Ein 18-Jähriger aus der Steiermark ist nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demo in Linz in einem Prozess zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Euro verurteilt worden.

Dem Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration zusammen mit anderen, einschreitende Polizisten körperlich attackiert und sich auch gegen zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Das hat der junge Mann vor Gericht bestritten. Er verabscheue Gewalt.

Zwei Polizisten belasteten ihn in der Verhandlung jedoch. Sein Verteidiger verwies auf von der Polizei und von einer Privatperson angefertigte Videopassagen, die keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklagten enthielten und somit den Angaben der Beamten widersprechen würden. Das Gericht stellte fest, auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden aber nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten.

Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen. So fällte das Gericht einen Schuldspruch: Bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je zwei Euro. Somit insgesamt 360 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und Kostenersatz für das Verfahren. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das Alter unter 21 Jahren. Erschwerende Umstände gab es nicht.

Der Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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4  Kommentare
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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 20.08.2009 19:56

"Doch bei den Ausagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Mensachen verleumden wollten."

Wollten sie auch nicht: Sie haben nur gesagt, was ihnen ihre Vorgesetzten eingetrichtert haben. Daß Polizeiaussagen zum 1. Mai abgesprochen sind, ist doch inzwischen gerichtsnotorisch.

Es ging auch nicht um Verleumdung, sondern um eine Übung zur Abschaffung des Demonstrationsrtechts.

Wahrscheinlich spricht der Richter Bankräuber frei, weil eine Absicht nicht erkennbar war, fährt bei "rot" über die Ampel, weil das nicht den gesamten Ablauf des Geschehens darlegen würde. Wurde er in Schattendorf ausgebildet?

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linzer_30 (169 Kommentare)
am 20.08.2009 14:15

denn so korrupt wie die österreichische Staatsmacht ist, konnte man den Angeklagten nicht freisprechen. Insbesondere wo ja bereits andere einen Freispruch erwirkt hatten. Den einen Sündenbock muss es schließlich geben.

Denke mal der RichterIn wird in den nächsten Jahren wohl die eine oder andere Bevorzugung erleben.

Unser Rechtsstaat ist zum kotzen, und ein Freibrief für die Linzer Prügelpolizisten, an Ihrem Verhalten aber auch gar nichts zu verändern, und schlimmstenfalls noch aggressiver gegen die Bürgen vorzugehen.

Doch eines Tages wird das Volk diese Beamten aus Amt und Würden jagen.
Es is tnur noch eine Frage der Zeit.

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danube (9.663 Kommentare)
am 20.08.2009 09:57

Das Vertrauen in unsere Justiz, daß sowiso immer mehr an Vertrauen und Glaubwürdigkeit verliert, wird dadurch bestimmt nicht verbessert.

Im Gegenteil, es beweist, wie inkompetent und korrupt unser system nach wie vor ist.

Es ist unglaublich, wie uncouragiert diese Polizeibeamten gehandelt haben und wie dieser Richter Partei ergreift.

Ich bin zwar kein "Linker", aber das stinkt schon gewaltig nach Polizeistaat, daß ohne Beweise und durch Aussagen unglaubwürdiger Beamten jemand verurteilt werden kann.

Dr. Joe wird es dem Richter sicher danken zwinkern

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 20.08.2009 09:46

Das ist doch eine Verbeugung vor dem LH. Da stellt das Gericht fest:
"auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden aber nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten."
Meiner Auffassung nach ist im Zweifelsfall immer noch der Angeklagte freizusprechen! Die Meinung des Gerichtes, die Polizisten hatten dem ANSCHEIN nach nicht den Angeklagten schädigen wollen, ist an den Haaren herbeigezogen! Natürlich wollten die Polizisten ihre Schläge rechtfertigen - das hat der Richter nicht begriffen?
Dumpfes Bauchgefühl statt Fakten? Statt Unschuldsvermutung gilt für normale BügerInnen die Schuldvermutung? Und gleichzeitig haben Politiker, Richter und deren Freunde einen Freibrief zum Ignorieren sämtlicher Gesetze "...weil ihre Schuld nicht bewiesen werden kann."

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