15 Verletzte bei Unfall mit Bummelzug: Geldstrafe
LINZ. Nach Unglück bei Geburtstagsfeier im Mühlviertel muss der Fahrer (47) 2400 Euro Geldtstrafe zahlen
Es hätte eine lustige Ausfahrt mit dem beliebten "Zick-Zack-Zug" anlässlich einer 60er-Geburtstagsfeier werden sollen. Doch die Tour mit den vier Anhängern, die von einem Traktor gezogen wurden, endete im April des Vorjahres in Wartberg ob der Aist (Bezirk Freistadt) mit einem schweren Unfall, bei dem 15 Menschen verletzt wurden, drei von ihnen schwer.
Auf einem abschüssigen Straßenstück wurde der Zug auf einmal immer schneller. Die Waggons mit insgesamt 34 Teilnehmern liefen aufeinander auf, zwei kippten um. Ein Gutachter stellte nachträglich fest, dass es mehrere technische Mängel bei dem Bummelzug gab, darunter eine mangelhafte Bremsanlage. Der Betreiber und Fahrer hatte zudem an dem Unfalltag Schnaps getrunken. Die Polizei stellte eine Alkoholisierung von 0,56 Promille fest.
Video: Jener Mann, der betrunken einen Unfall mit einem Bummelzug verursacht hatte, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt
Angeklagter entschuldigte sich
Vor Gericht übernahm der 47-jährige Angeklagte die volle Verantwortung. Er betonte, er bereue den Unfall, und er entschuldigte sich bei allen Beteiligten und versicherte, er werde alle Konsequenzen tragen. "Der Zug fährt definitiv nicht mehr", stellte er fest. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 2400 Euro. Bei der Bemessung der Strafhöhe – bis zu zwei Jahre Haft wären möglich gewesen – rechnete ihm der Richter das reumütige Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit mildernd an.
Schmerzensgeld für die Opfer
Erschwerend waren allerdings die Vielzahl der Verletzten und die Kombination mehrerer fahrlässiger Umstände. Den Opfern wurde Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 Euro beziehungsweise 100 Euro zugesprochen. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt nahmen das Urteil an, es ist somit rechtskräftig.
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