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15 Jahre Haft für Anstiftung zum Mord im Internet

11.September 2021

Mit einem harten Urteil ging in der Nacht auf Freitag der erstinstanzliche Prozess gegen einen 31-jährigen Afghanen in Wels zu Ende. Er wurde wegen versuchter Bestimmung zum Mord nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Die Geschworenen sahen es nach einer mehrstündigen Beratung einstimmig als erwiesen an, dass der Mann im Internet zum Mord an einer in den USA lebenden Ärztin aufgerufen hatte.

Der Verurteilte war Ende September 2020 von der Cobra verhaftet worden. In seinen Einvernahmen hatte er eingeräumt, dass er im Internet die Taliban verherrlicht habe, den Aufruf zum Mord an der Ärztin bestritt er aber. Die US-amerikanische Medizinerin hatte in einem Video den Koran verbrannt. Die Frau habe mit dem Verbrennen des Korans "einen Fehler gemacht" und er sei deshalb "wütend und aggressiv" gewesen, gab der 31-Jährige zu Protokoll. Er nahm zwei Videos auf, in denen er zur Gewalt gegen die Amerikanerin aufrief. Den Aufruf zum Töten habe er aber so gemeint, dass die Frau "von Gott bestraft wird".

Außerdem habe er die Videos gar nicht auf seinen Facebook-Account hochgeladen, sagte der Beschuldigte. Vielmehr seien die Videos live mitgeschnitten worden und über den Account eines Unbekannten viral gegangen.

Ein IT-Sachverständiger wertete die beiden Handys und ein Tablet des 31-Jährigen aus und bestätigte, dass auf dem Facebook-Profil des Afghanen "keine Aktivitäten" erkennbar gewesen seien.

Rechtsmittel angekündigt

Der Verteidiger sah in dem Nicht-Hochladen der Videos durch seinen Mandaten einen "Rückzug vom Versuch". Dieser Argumentation folgten die Geschworenen nicht. Nachdem sich der Afghane während des Verfahrens wiederholt in Widersprüche verstrickt hatte, sahen sie letztlich seine Schuld als gegeben an. Der Angeklagte kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.

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25. April 2024