15-Jähriger bleibt nach Abschiebung seiner Familie verschwunden

Von Von Erik Famler   19.Juli 2010

Weiterhin ungeklärt ist der Aufenthalt von Sarkis. Seine Familie war vor zweieinhalb Wochen abgeschoben worden. Der Bursch aus Strass im Attergau war im Verlauf der Amtshandlung geflüchtet. Die Durchsuchung eines Nachbarhauses hatte Diskussionen ausgelöst, wie die Oberösterreichischen Nachrichten exklusiv berichteten. Hans Neusser-Harringer ist Besitzer jenes Hauses und ein Freund der abgeschobenen Familie. Mit Spenden, die er bei Nachbarn und Bekannten sammelt, unterstützt er in Georgien die Muradovs. „Wir wären auch bereit gewesen, Sarkis zu adoptieren. Das Behördenverfahren ist allerdings so kompliziert, dass wir von unseren Plänen wieder abgerückt sind“, sagt der pro-mente-Bezirksleiter. Der flüchtige Bursch hat sich bei den befreundeten Nachbarn einmal gemeldet: „Er klang am Telefon ziemlich gehetzt. Ich weiß aber nicht, wo genau er steckt. Bei seiner Tante in Linz ist er nicht. Das habe ich bereits überprüft.“

Der Fall des jungen Georgiers hat auch den Menschenrechtsbeirat auf den Plan gerufen. Der Leiter der Kommission, Reinhard Klaushofer, sieht in Paragraf 75 des Fremdenpolizeigesetzes das Kernproblem der Hausdurchsuchung: „Die Bestimmung scheint nämlich solche Einsätze zu erlauben. Durchsuchungen im Sinne des Hausrechtsgesetzes sind jedoch von einem Richter zu legitimieren. Und hier sehe ich einen Widerspruch“, sagt Klaushofer. Der Jurist an der Uni Salzburg stellt auch klar, dass zwei Mitglieder der Kommission die Abschiebung mitverfolgt hatten.

„Unsere Abordnung hat die Familie zum Posten Sankt Georgen begleitet. Bei der strittigen Hausdurchsuchung war sie nicht mehr vor Ort.“ Er wird über seine Kommission im Menschenrechtsbeirat anregen, den Paragraf 75 des Fremdenpolizeigesetzes zu diskutieren. Eine Novellierung müsste das Parlament beschließen. „Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen sollten klar geregelt werden. Ich sehe da einen Änderungsbedarf“, sagt Klaushofer.