15-Jährige von Bus überrollt:
4.800 Euro Geldstrafe für Lenker
LINZ. Nach einem Busunfall, bei dem in Linz ein 15-jähriges Mädchen getötet und eine Gleichaltrige verletzt wurde, ist der Buslenker im Bezirksgericht Linz zu einer unbedingten Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 44-jährige Angeklagte hatte erst einige Monate vor dem Unfall seinen Bus-Führerschein gemacht, vorher war er Taxifahrer. Am 20. Oktober 2009 übersah er beim Busterminal in Linz zwei Mädchen, die die Straße überquerten. Eine Schülerin wurde vom Hinterrad überrollt und getötet, die andere erlitt Prellungen und Hämatome.
"Rumpler gehört"
Der Angeklagte bekannte sich im Laufe der Verhandlung schuldig. „Ich habe die beiden Mädchen nicht gesehen“, beteuerte er. Er habe zwar „einen Rumpler“ gehört, aber gedacht, jemand hätte ihm eine Tasche vor den Bus geworfen. Ein Sachverständiger bestätigte, dass der 44-Jährige die Schülerinnen zum Zeitpunkt der Kollision nicht hatte wahrnehmen können. Er räumte aber ein, dass er wenige Sekunden vor dem Unfall zumindest die Köpfe der Schülerinnen hätte sehen müssen, sich aber in die falsche Richtung gedreht habe.
Der Richter wertete die Unbescholtenheit und das Geständnis des Angeklagten als mildernd, ebenso, dass er nach dem Unfall seinen Job verloren und bereits teilweise Schadenersatz an die Familien der Opfer geleistet habe sowie dass er wegen des Vorfalls in psychiatrischer Behandlung sei. Er sah dennoch einen „hohen Grad an Verschuldung“ beim Angeklagten. „Wenn er richtig reagiert hätte, hätte er die Mädchen sehen müssen.“
Außerdem sei der 44-Jährige vermutlich schneller als die vorgeschriebenen zehn km/h gefahren. Das sei aber nur durch die Einschätzung von Zeugen und nicht durch Beweise abgesichert.
Das Urteil lautete 4.800 Euro unbedingt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Zudem muss der Mann noch 1.000 bzw. 500. Euro an die Familien der Opfer bezahlen. Darüber hinaus ist noch ein Zivilrechtsverfahren anhängig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung nahmen das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig.