120 km/h im Ortsgebiet: Alkolenker überholte Zivilstreife
ENNS/ST. MARTIN. In der Nacht auf Freitag raste ein alkoholisierter 33-Jähriger in Enns mit 120 Stundenkilometern an einer Zivilstreife vorbei. Am selben Abend verunfallte in St. Martin ein Alkolenker mit seinem Lkw.
Um kurz nach Mitternacht raste der 33-jährige Pkw-Lenker aus dem Bezirk Linz-Land auf der Ennser Straße im Ortsgebiet Enns an einer Zivilstreife vorbei. Da der Mann erheblich zu schnell unterwegs war, nahm die Polizei die Verfolgung auf und beschleunigte auf 120 Stundenkilometer, bis sie den Raser aufhalten konnte. Ein Alkotest ergab einen Wert von 1,34 Promille, das Pickerl seines Fahrzeugs war ebenso abgelaufen. Der Mann musste seinen Führerschein abgeben.
Ein weiterer Alkolenker war ein paar Stunden zuvor, um kurz nach 19:00 Uhr, auf der B127 von Linz nach Rohrbach unterwegs. Der 48-jährige Rohrbacher geriet bei St. Martin im Mühlkreis nach einem Überholmanöver auf der regennassen Fahrbahn mit seinem Klein-Lkw ins Schleudern und kam rechts von der Fahrbahn ab. Er fuhr etwa hundert Meter im Straßengraben entlang, bis er an eine Leitschiene prallte und das Fahrzeug kippte. Der liegende Lkw rutschte noch einige Meter weiter. Videoaufnahmen zeigen die Unfallstelle:
Fahrzeug überschlug sich auf der B127
Ein 48-Jähriger aus dem Bezirk Rohrbach fuhr am 13. August 2020 gegen 19:10 Uhr mit einem Klein-Lkw auf der B 127 von Linz in Richtung Rohrbach. Nach einem Überholmanöver in der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis geriet er auf der regennassen Fahrbahn ins Schleudern und rechts von der Straße ab.
Der 48-Jährige wurde verletzt ins Krankenhaus Rohrbach eingeliefert. Er hatte 1,06 Promille im Blut.
Bildergalerie: Alkoholisierter Lkw-Lenker verunfallt auf B127
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In der Schweiz wären die Kennzeichen sofort vom Auto entfernt, Fahrzeug eingezogen und dazu eine saftige Strafe verbunden mit bis zu fünf Jahren Fahrverbot und das wird auch kontrolliert, wirklich kontrolliert. Scheinbar sterben solche Figuren nicht aus dürfte aus dem relativ geringen Strafmaß bei uns resultieren. So mancher prominenter Papi mit einem raffinierten Rechtsverdreher konnte bei uns oftmals schon einiges richten wenn sein Sprößling im Straßenverkehr verrückt gespielt hat.
Nur eine Frage. Wie ist das in der Schweiz, wenn es sich um einen Leihwagen handelt?
Der Leihwagen ist auch weg und die Verleiher werden sich beim Raser die Kosten für das Auto schon holen und genau so MUSS es sein!!!
Ohne viel Kompromisse, ganz einfach ist dass - nur bei uns muss es für jedes Wort ein Gesetz geben wo man alles so verdrehen kann das du wenn ein Unfall mit 3 Promille passiert noch beglückwünscht wirst - wehe das Gesetz hat einen Fehler, dann darf der Staat dafür auch noch Entschädigung bezahlen ... ja das ist Österreich - beliebig Manipulierbar ...
Das sehe ich nicht so.
Die Beschlagnahme des Autos durch den Staat ist nur möglich, wenn das Auto Eigentum des „Rasers“ ist. Bei Leasing- oder Mietautos, ausgeliehenen Fahrzeugen usw. handelt es sich um fremdes Eigentum! Dieses kann nicht beschlagnahmt sondern maximal sichergestellt werden - ein enormer Unterschied!
> In der Schweiz wären ...
Ich bin entsetzt, wie die Schwachmaten an der faschistischen Spirale drenen, die sie nicht beherrschen. Am End kommt Republikaner heraus, Belarus und China.
Sinds schon so alt und noch so deppert.
Was soll aus solchen noch Idioten werden.
120 km/h vor der Kaserne ist schon sehr heftig.
Wenn die Polizei 120 km/h fuhr heißt das noch lange nicht , dass dieser Verückte auch 120 gefahren ist ! Schließlich legt der Wagen dabei 33 m/ s sec zurück bei der Reaktionszeit eines ordentlichen Österreichischen Beamtenautoinhaltes ( 30 sec ) hat er somit mindesten 990 m Vorsprung. dh die Polizei hätte fast 4 min ( 8km ) lang mit 120 kmh (im Ortsgebiet) hinter dem Flüchtenden herfahren müssen. Da fragt man sich schon wer der größeren Gefährder ist.
Zuviele Autos sind ohne gültiges Pickerl unterwegs. Schlage vor, dass die Gültigkeit des Pickerls der Versicherung gegenüber regelmäßig/ jährlich nachgewiesen werden muss.
So könnte die Versicherung auch das Kennzeichen einziehen lassen und Geld sparen, falls es zu Unfällen kommt.
Ohne Führerschein kann man genau so weiterfahren wie mit dem Lappen. Ohne Fahrzeug ist das nicht möglich. Also: Ab bestimmter Überschreitung ( Tempo, Alkohol, andere Drogen sowieso) sofort auch das Fahrzeug einziehen - egal wer der Eigentümer ist. Der Freundeskreis bestimmter Typen wird halt kleiner.
Ja, da stimme ich Ihnen völlig zu. So könnte man diesen Wahnsinn in den Griff bekommen. Die Chance auf so eine Regelung ist leider sehr gering.
Und wer sagt das man ohne Führerschein kein Auto kaufen kann?
Linz2050 ....
Wenn du Sinnerfasend lesen könntest hättest du dir deinen Post ersparen können ...
Nirgends steht etwas vom Autokauf ... Oiso, wos is - wieda nur bled antworten ohne Sinn ... a schenes Tager nu und baba ...
Es ist unbegreiflich, wie viele Leute jeden Tag wieder Auto fahren, obwohl sie in Essig und Öl liegen. Sie sind eine tödliche Gefahr für andere und sollten wie Kriminelle behandelt werden.
WOLF1 genau meine Meinung.Leider sind die Strafen bei uns viel zu niedrig.
Außerdem bin ich auch dafür dass das Fahrzeug eingezogen werden kann.
Dumm gelaufen 😉
Allohol mach Birne hohl.
Birne hohl - mehr Platz für Allohol.
und Handy am Steuer da ist auch ohne Alk schon von Haus aus was hohl