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104 Millionen Euro für Behandlung von Straftätern

27.Jänner 2021

Sie haben schwere Straftaten verübt, sind aber aufgrund psychischer Erkrankungen nicht schuldfähig: "Die Zahl derjenigen, die im Maßnahmenvollzug untergebracht sind, ist in den vergangenen 15 Jahren in Österreich deutlich gestiegen", sagt Adelheid Kastner, Primaria der Klinik für Psychiatrie mit Forensischem Schwerpunkt im Linzer Kepler-Uni-Klinikum. 60 bis 70 Patienten werden in Kastners Klinik behandelt. Die meisten leiden an Schizophrenie: "Es sind schwer psychisch Kranke, die im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit eine schwere Tat begangen haben." Der Bedarf an derartigen Behandlungsplätzen ist groß. Über einen Ausbau der Abteilung im Kepler-Klinikum werde derzeit diskutiert, sagt Kastner.

Die Kosten, die für diese Behandlung anfallen, sind hoch. Mehr als 17 Millionen Euro erhielt die Kepler-Klinik im Vorjahr für die Behandlung psychisch kranker Straftäter. Keine andere Klinik in Österreich erhält mehr Geld für die Behandlung psychisch Kranker im Maßnahmenvollzug. Das geht aus Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Tiroler Neos-Abgeordneten Johannes Margreiter an das Justizministerium hervor. Bundesweit lagen die Kosten für derartige Behandlungen im Vorjahr bei rund 52 Millionen Euro.

Auch neben dem Maßnahmenvollzug ist die medizinische Versorgung von Häftlingen für den Bund ein großer Kostenfaktor. Im Vorjahr fielen bis zum Stichtag 16. Dezember dafür Kosten in Höhe von 104,2 Millionen Euro an. Mehr als 71 Millionen davon gingen an medizinische Einrichtungen, die nicht Teil des Strafvollzuges sind.

Der Rechnungshof hatte nach einer Prüfung der Krankenversorgung für Straftäter in Österreich empfohlen, die Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung einzubinden. Margreiter erkundigte sich in seiner Anfrage, ob diese Empfehlung umgesetzt werde. Die Verhandlungen über die Einbeziehung seien aufgrund der Covid-19-Pandemie vorläufig ausgesetzt worden, heißt es in der Beantwortung. Die Arbeiten seien aber begonnen und "sind bis zu einer Aufstellung von Rohdaten schon erledigt", heißt aus dem Justizressort. (hip)

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28. März 2024