10-Jähriger angefahren: Suche nach Fahrerflüchtigem in Neuhofen
NEUHOFEN AN DER KREMS. Bei einem Unfall auf der Kremstal-Landesstraße (B139) wurde ein 10-Jähriger verletzt. Die Polizei sucht den Unfalllenker, der Fahrerflucht begangen hat.
Zu einem Unfall mit Fahrerflucht kam es am Dienstag, 3. September, gegen 14.25 Uhr auf der Kramstal-Landesstraße im Ortsgebiet von Neuhofen an der Krems.
Ein 10-Jähriger war dort zu Fuß unterwegs, wollte neben der Kreuzung Kirchengasse/B139 die Landstraße beim dortigen Schutzweg überqueren. Ein Auto aus der Fahrtrichtung Kematen an der Krems hielt an, um den Bub die Straße überqueren zu lassen.
Unfallstelle im Schock verlassen
Zur selben Zeit näherte sich auf der Gegenfahrspur ein unbekannter Lenker dem Schutzweg. Dieser dürfte den Schüler zu spät gesehen haben. Trotz sofort eingeleiteter Vollbremsung konnte er sein Auto nicht zum Stillstand bringen, er streifte den Schüler.
In seinem Schock verließ der Bub die Unfallstelle sofort und ging nach Hause zu seinem Eltern, denen er vom Unfall erzählte. Aufgrund zunehmender Schmerzen besuchte er mit seiner Mutter noch am selben Tag ein Krankenhaus, wo er ambulant behandelt wurde . Der unbekannte Lenker verließ die Unfallstelle ebenfalls sofort in Richtung Kematen.
Hinweise an Polizei
Die Polizei bittet nun um Hinweise zu dem unbekannten Lenker, der mit einem blauen Kombi (eventuell der Marke Skoda) unterwegs war. Wer den Unfall gesehen hat oder eventuell den Lenker kennt, soll sich bei der Polizeiinspektion Neuhofen/Krems unter 059133-4139 melden.
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Die B139 ist eine Bundesstraße und keine Landesstraße. Dies sollte der Redaktion einer selbsternannten Qualitätszeitung nicht passieren.
Nur der Richtigkeithalber, wenn auch oft die Berichterstattung sehr oft nicht ganz der Tatsachen entspricht, dann sollte man doch zumindest wissen, dass die Neuhofenerstrasse keine Landstrasse ist.
Was für eine feige Sau: Einen 10 jährigen am Schutzweg anfahren und dann abhauen!
Pfui Teufel! 😡😡👎👎
Das Gewissen soll dem ewig plagen!
Schön sprechen bitte! Der aktuelle Sachstand lässt die These zu, dass der Knabe nicht am, sondern - wie in den OÖN geschrieben - beim Zebrastreifen die Bundesstraße querte; sowie dass ihm ein Auto nahe kam….