Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

1-Stern-Bewertung auf Google: Händler schickte Geldforderung

Von nachrichten.at   16.Jänner 2018

„Konsumenten dürfen auch in der digitalen Welt nicht mundtot gemacht werden“, sagt Ulrike Weiß, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Weil er sich eine neue Kraftmaschine für zuhause kaufen wollte, besuchte ein junger Welser (24) das Sportgeschäft Lindpointner in Pasching. Mit dem Verkaufsgespräch war der Kunde aber nicht zufrieden. Vom Verkäufer seien vor allem die höherpreisigen Modelle angepriesen worden. Das ärgerte den 24-Jährigen derart, dass er dem Sportgeschäft im Google-Bewertungssystem mit einem von fünf Sternen die niedrigste Bewertung gab. Der Geschäftsführer machte den jungen Mann daraufhin auf Facebook ausfindig und fragte in einer freundlichen Nachricht, ob er die schlechte Bewertung nicht wieder löschen könne. Der Welser ignorierte diese Nachricht.
„Wir sind, weil er sich nicht gemeldet hat, von Missbrauch ausgegangen. Wir haben vermutet, dass uns ein Mitbewerber mit derartigen Bewertungen schlechtmachen will. Wir versuchen mit allen Kunden, die unzufrieden sind, Kontakt aufzunehmen. Nur so können wir uns verbessern“, sagt Geschäftsführer Andreas Lindpointner. Er schaltete, weil sich der Welser zehn Tage nicht meldete, seinen Anwalt ein.

1200 Euro gefordert

Dieser schickte dem 24-Jährigen ein Schreiben mit einer Forderung über 1200 Euro. Außerdem sollte der Welser eine Erklärung unterfertigen, die schlechte Bewertung zu löschen und keine neue mehr abzugeben. „Für uns ist in keinster Weise nachvollziehbar, worauf sich dieser Unterlassungsanspruch gründen soll. Jeder Konsument kann schließlich seine Meinung äußern“, sagt Weiß.

Lindpointner hingegen stört, dass solche anonymen Bewertungen auf Google und Facebook überhaupt möglich sind. „Ich finde es Wahnsinn, dass da wild herumbewertet wird. Das System an sich ist das Problem“, sagt er im Gespräch mit den OÖNachrichten.

Die Klagsdrohung gegen den unzufriedenen Kunden sei inzwischen aber zurückgenommen worden, sagt Lindpointner.

„Würde es zu einem Verfahren kommen, würden wir den jungen Mann jedenfalls vertreten“, sagt Konsumentenschützerin Weiß. Versuche, mit dem Anwalt des Geschäftsführers Kontakt aufzunehmen, seien bisher aber ohne Antwort geblieben, berichtet sie.

Lindpointner will künftig keine derartigen Anwaltsschreiben mehr verschicken lassen: „Wir haben daraus gelernt.“

 

copyright  2024
19. April 2024