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1-Stern-Bewertung auf Google: Händler schickte Geldforderung

Von nachrichten.at, 16. Jänner 2018, 16:50 Uhr
Die zehn wertvollsten Marken der Welt
Google   Bild: (Reuters)

PASCHING. Sporthändler ließ seinen Anwalt wegen der niedrigen Wertung einen Unterlassungsanspruch verschicken.

„Konsumenten dürfen auch in der digitalen Welt nicht mundtot gemacht werden“, sagt Ulrike Weiß, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Weil er sich eine neue Kraftmaschine für zuhause kaufen wollte, besuchte ein junger Welser (24) das Sportgeschäft Lindpointner in Pasching. Mit dem Verkaufsgespräch war der Kunde aber nicht zufrieden. Vom Verkäufer seien vor allem die höherpreisigen Modelle angepriesen worden. Das ärgerte den 24-Jährigen derart, dass er dem Sportgeschäft im Google-Bewertungssystem mit einem von fünf Sternen die niedrigste Bewertung gab. Der Geschäftsführer machte den jungen Mann daraufhin auf Facebook ausfindig und fragte in einer freundlichen Nachricht, ob er die schlechte Bewertung nicht wieder löschen könne. Der Welser ignorierte diese Nachricht.
„Wir sind, weil er sich nicht gemeldet hat, von Missbrauch ausgegangen. Wir haben vermutet, dass uns ein Mitbewerber mit derartigen Bewertungen schlechtmachen will. Wir versuchen mit allen Kunden, die unzufrieden sind, Kontakt aufzunehmen. Nur so können wir uns verbessern“, sagt Geschäftsführer Andreas Lindpointner. Er schaltete, weil sich der Welser zehn Tage nicht meldete, seinen Anwalt ein.

1200 Euro gefordert

Dieser schickte dem 24-Jährigen ein Schreiben mit einer Forderung über 1200 Euro. Außerdem sollte der Welser eine Erklärung unterfertigen, die schlechte Bewertung zu löschen und keine neue mehr abzugeben. „Für uns ist in keinster Weise nachvollziehbar, worauf sich dieser Unterlassungsanspruch gründen soll. Jeder Konsument kann schließlich seine Meinung äußern“, sagt Weiß.

Lindpointner hingegen stört, dass solche anonymen Bewertungen auf Google und Facebook überhaupt möglich sind. „Ich finde es Wahnsinn, dass da wild herumbewertet wird. Das System an sich ist das Problem“, sagt er im Gespräch mit den OÖNachrichten.

Die Klagsdrohung gegen den unzufriedenen Kunden sei inzwischen aber zurückgenommen worden, sagt Lindpointner.

„Würde es zu einem Verfahren kommen, würden wir den jungen Mann jedenfalls vertreten“, sagt Konsumentenschützerin Weiß. Versuche, mit dem Anwalt des Geschäftsführers Kontakt aufzunehmen, seien bisher aber ohne Antwort geblieben, berichtet sie.

Lindpointner will künftig keine derartigen Anwaltsschreiben mehr verschicken lassen: „Wir haben daraus gelernt.“

 

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46  Kommentare
46  Kommentare
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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 17.01.2018 05:55

> Unmittelbar daneben in der Zeitung
Ist jemandem noch zu helfen, dem das nicht zu denken gibt?

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Steuerzahler2000 (4.071 Kommentare)
am 17.01.2018 01:48

So einen "Händler" muss man sich einfach merken ...

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kpader (11.506 Kommentare)
am 16.01.2018 22:16

Nein, solchen Querulanten gehören Grenzen aufgezeigt!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2018 20:19

Die Berichterstattung der OÖN ist übrigens völlig anders als es der ausführliche TV-Bericht des ORF vorige Woche in INtervies mit den Betroffenen dargestellt hatte:

Da schilderte der "Kunde", dass er ein Sportgerät um ca. 1000 Euro kaufen wollte, aber trotz Vorhadensein von Personal ihn recht lange Zeit niemand angesprochen hätte, bis er endlich gegangen sei. Bei einem weiteren (kürzeren) Besuch hätte ihn ebenfalls kein verkäufer wahrgenommen.

Daraufhin sei er eben wieder gegangen und habe auf Google eine 1*-Bewertung abgegeben, ohne inhaltlichen Kommentar dazu.

Der Rechtsanwalt Mag. Philipp Summereder hat dem ORF im Büro ein Interview gegeben. Das war zwar wenig erhellend und juristisch aus Konsumentensicht eher "seltsam", aber der RA sprach halt im Sinne seines Auftraggebers Sportgigant , was sein gutes Recht ist. Jedenfalls hat sich der RA weder versteckt noch geschwiegen (und der ORF ist deutlich öffentlichwirksamer als eine AK-Anfrage).

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Orlando2312 (22.311 Kommentare)
am 16.01.2018 22:39

Ist meiner Familie desöfteren in der Gastronomie passiert. Wenn nach einer tolerierbaren Frist nicht jemand zum Tisch kommt, und auch kein Augenkontakt hergestellt werden kann, dann gehen wir halt wieder. Ich hab ja keine Lust da eine Ewigkeit auf dem Trockenen zu sitzen.

Nicht selten wird dann erst erkannt, dass jemand "übersehen" wurde. Aber dann haben wir uns auch nie halten lassen.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2018 19:59

"Sportgeschäft Lindpointner in Pasching"

Warum soviel Desinformation, liebe OÖN? Das Geschäft heißt ganz anders, nämlich SPORTGIGANT bzw formal "Sportgigant Lindpointner GmbH" mit der Firmenbuchnummer 194746t.

Man kann auch staunen über die ausgezeichneten Bewertungen auf Google, die liegen im Schnitt bei 4,5 von 5 Punkten.

Angesichts der geschilderten Praktiken ist vorstellbar, warum es so wenig negative Bewertungen gibt.

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g_o_o_g_l_e (24 Kommentare)
am 17.01.2018 12:43

https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt

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observer (22.199 Kommentare)
am 16.01.2018 19:32

Ich habe momentan einen Fall bei einem Versender pending, der einen Marktplatz benutzt. Eine Ware sollte am 15. Dezember ankommen - die Sendung war nicht nachverfolgbar - und wurde angeblich auch zeitgerecht verschickt. Ich habe den Lieferanten informiert und mir wurde zugesagt, die Ware - es geht um etwas über 40 Euro- nochmals wegzuschicken, so bald als möglich - nachdem ich 2 Varianten angeboten hatte - neu verschicken oder Geld zurückbuchen. Das war vor ca. 3 Wochen - gehört habe ich nichts mehr davon. Glücklicherweise gibt es bei dem Marketplaceinhaber eine Garantie, die in diesem Falle greift - die Voraussetzungen sind gegeben. Ich warte jetzt noch ein üaar Tage, dann setze ich das Werkel in Gang. Das ist übrigens das erste Mal, dass mir so etwas passiert. Ob ich eine Bewertung abgebe´, das muss ich mir noch überlegen. Jedenfalls kann es nciht so sein, dass bei wahrheitsgemässen Angaben durch Klagsandrohung jemand mundtot gemacht werden kann.

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 16.01.2018 19:29

Junges Unternehmen, junger Eigentümer, junger Geschäftsführer. Da soll man etwas Milde walten lassen und die Einsicht und die schlechte Presse als Lehrgeld verbuchen.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2018 20:05

Das "junge Unternehmen" gibt es seit 2000.
Der "junge Unternehmer" ist zugleich der "junge Geschäftsführer" und immerhin seit fast 6 Jahren in dieser Position und wird bald 32 alt.

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 16.01.2018 21:03

Nein, da musst du genauer ins Firmenbuch schauen, die GmbH hatte bis 2012 eine völlig anderen Unternehmenszweck und andere Eigentümer. zwinkern

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2018 21:10

Keine Sorge, ich habe schon genau geschaut.

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 16.01.2018 22:23

Hat offensichtlich nichts gebracht, wenn du die FB-Änderung von 2012 nicht bemerkt hast, dann hat es leider nichts gebracht.

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tradiwaberl (15.608 Kommentare)
am 17.01.2018 06:57

sind noch immer 6 Jahre...

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2018 19:08

Erschreckend ist, dass sich ein Anwalt für sowas hergibt und damit den Ruf des Berufsstands schädigt.

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transalp (10.115 Kommentare)
am 16.01.2018 19:15

An alleswisser:
Ja: Dieser "Anwalt" sollte einer Bewertung zu "seinem Tun" zugeführt werden.... 😉

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oneo (19.368 Kommentare)
am 16.01.2018 20:22

Leider übernehmen Advokaten auch solche Fälle, die im Grunde genommen aussichtslos erscheinen. Aber Hauptsache, er hat sein Honorar kassiert. Normal müßte man us-Verhältnisse einführen, wo ein Anwalt nur bei Erfolg sein Honorar erhält.

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Orlando2312 (22.311 Kommentare)
am 16.01.2018 22:34

"....und damit den Ruf des Berufsstands schädigt....."

Witzig! Allein an dem gemessen, was man hier tagtäglich lesen kann, ist der Ruf der Anwälte sowieso im 35. Untergeschoss.

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aeck (2.060 Kommentare)
am 17.01.2018 09:29

Für sowas hergibt?
Das ganze ging vom Anwalt aus, der Berufsstand ist zurecht verschrieen und reißt regelmäßig andere mit rein.

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( Kommentare)
am 16.01.2018 18:40

Diese ganze "Bewertungssache" ist meiner Meinung nach ein recht interessantes, wenn auch schwieriges Kapitel.
Einerseits wollen viele Menschen einen guten Verkäufer oder gute Produkte "loben", andererseits sollen klarerweise auch Mängel bei Verkauf, Produkt oder dessen Verwendung aufgezeigt werden.

Manchmal steckt der Teufel auch einfach im Detail:
Schlechte, mangelhafte oder fehlerhafte Produktbeschreibung, Fehler bei der Inbetriebnahme, kein klares Pflichtenheft seitens des Verbrauchers, zu wenig Nachfrage betreffend der gewünschten Preiskategorie oder auch ab und an der irrige Wunsch eines Konsumenten, einen Maserati zum Preis eines verrosteten 2CV zu erhalten.

Leider recht weit verbreitet ist die österreichische "dem hau i a Haxl ins Kreiz"-Manier. Statt zu versuchen, direkt mit dem Geschäftspartner in Kontakt zu treten, um eine Lösung oder Klärung herbeizuführen, geht man lieber den anonymen oder andererseits den Weg zum Gericht.

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( Kommentare)
am 16.01.2018 18:41

Der altbewährte Spruch "mit´m Red´n kumman d`Leit z´samm" gerät mehr und mehr in Vergessenheit. Schade…

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StefanieSuper (5.161 Kommentare)
am 16.01.2018 18:19

Meine Meinung kann man mir nicht abkaufen. Wenn der Sporthändler so toll ist, werden sehr viele positive Bewertungen und Berichte abgeben und der Leser kann sich dann seine Meinung bilden. Warum man nur anonym seine Meinung sagen kann, verstehe ich nicht. Es ist aber eine sehr verbreitete Praxis. Als Kunde sollte man seine Meinung sagen können und dazu auch stehen. Man erlebt aber im Einzelhandel sehr ungute Situationen sowohl als Verkäufer wie auch als Kunde. Wenn es einem Zuviel ist, sollte man schon seine Meinung sagen können. Das macht man genauso in der Gastronomie und die Kunden geben dem Unternehmer oft wichtige Hinweise, was absolut nicht rund läuft.

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( Kommentare)
am 16.01.2018 18:18

Das ist genauso bescheuert, wie auf ebay, wo Verkäufer ihre Kunden (egal was die aufführen!) auch keine schlechte Bewertung geben dürfen.
Ich bin bei Kaufentscheidungen froh, wenn ich als ein Entscheidungskriterium auf ehrliche Bewertungen zurückgreifen kann.
Oft sind zB. auf Amazon etliche Bewerbungen gekauft, sei es, dass man mit Gratistestgeräten zu guten Rezensionen geködert wird - meckert man, fliegt man aus der Gruppe oder dass Bewertungsagenturen en Masse alles mit besten Bewertungen zuspammt.
Dass ehrliche Kunden, die hoffentlich auch ein verbales Feedback, warum ihre Bewertung so ausgefallen ist, verklagt werden, soll kein Einzelfall sein. Auch im Reisebereich sind mir Fälle bekannt.

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aeck (2.060 Kommentare)
am 17.01.2018 09:33

Natürlich kann und darf man auf ebay schlechte Bewertungen geben.

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gerhardf (1 Kommentare)
am 17.01.2018 19:51

leider darf man das nur als Käufer. Als Verkäufer kann man nur positiv oder gar nicht bewerten

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 17.01.2018 09:40

Ich denke mal, solange man bei einer Bewertung, auch wenn diese negativ ist, bei der Wahrheit bleibt wird es für den Händler bzw. Hersteller schwierig sein mit einer Klage durchzukommen. Eine Klage androhen heißt noch lange nicht, dass diese auch gewonnen wird.
Sinnlos halte ich übrigens diese Bewertungen die sich wie aus einem Prospekt lesen genauso wie jene wo es nur einen Stern gibt und keinen Text dazu weshalb.

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 16.01.2018 17:39

Aha

So weit sind wir jetzt also schon.

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Lucius (120 Kommentare)
am 16.01.2018 17:35

Leute, passt auf was ihr hier schreibt...

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ersterkarli (4.670 Kommentare)
am 16.01.2018 17:21

Anonyme Bewertungen sind trotzdem eine Sauerei. Es kann jeder Scheiss geschrieben werden. Ist auch in HEROLD möglich. Da steht nun schon seit Jahren der Vorwurf von Gaunerei Gästen gegenüber von einem beliebten Ausflugsgasthaus am Pfennigberg drinnen und jeder kann das lesen und der Verfasser bleibt unbekannt. Diese Möglichkeit jemand im WEB zu vernadern gehört sofort unterbunden.

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jago (57.723 Kommentare)
am 16.01.2018 18:05

> Diese Möglichkeit jemand im WEB zu vernadern gehört sofort unterbunden.

Mei llllieab grinsen

Die Passivform wird alles in die Wege leiten, um das Vernadern sofort zu unterbinden.

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ersterkarli (4.670 Kommentare)
am 16.01.2018 18:51

Etwas schlicht?

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aeck (2.060 Kommentare)
am 17.01.2018 09:32

Richtig! Man sollte dem Bewerteten ermöglichen, so wie früher, seine Kritiker zu teeren und zu federn! Frechheit, was 2017 möglich ist.

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( Kommentare)
am 16.01.2018 17:17

Wenn eine Firma wegen einer schlechten Bewertung schon so heftig reagiert, welche Kundenorientierung werden die im Falle einer Reklamation haben?

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jago (57.723 Kommentare)
am 16.01.2018 18:06

Das sind 2 komplett verschiedene paar Stiefel.

Ich erspare mir hier, den Unterschied zu erläutern.

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jago (57.723 Kommentare)
am 16.01.2018 18:13

Jetzt habe ich weiter unten doch dazu geschrieben grinsen

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aeck (2.060 Kommentare)
am 17.01.2018 09:31

Warum?

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Federspiel (3.495 Kommentare)
am 16.01.2018 17:58

Ich habe meinen Kommentar nun selbst gemeldet, vor solchen Praktiken muss man ja Angst haben.

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jesus2000 (616 Kommentare)
am 16.01.2018 17:12

6 Tage später (nach dem ORF Konkret Beitrag) erreicht diese Eilmeldung nun auch endlich das Provinzblatt...

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2018 20:00

Na immerhin. Hat mich auch schon gewundert, wobei der ORF wesentlich ausführlicher war in seiner Schilderung.

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 16.01.2018 17:04

Das klingt wie eine Erpressung, Herr Sporthändler!

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meisteral (11.718 Kommentare)
am 16.01.2018 17:52

das IST Erpressung!

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jago (57.723 Kommentare)
am 16.01.2018 18:11

Das sehe ich nicht so. Umgekehrt ist richtig.

Der Nichtkunde, der selber keinen finanziellen Schaden gehabt hat, hat dem Händler einen enormen Schaden zugefügt.

Der Schaden des Händlers entsteht daraus, dass viele Dummköpfe auf solche "Digitale Bewertgungen" viel zu viel ehrlichen Wert legen.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2018 20:20

Jago, von dem was du alles nicht siehst, davon kann der Blindenverband eine Jahreshauptversammlung machen.

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Orlando2312 (22.311 Kommentare)
am 16.01.2018 22:30

Ich denke, dass kein Händler mit gutem Service und guten Produkten sich vor schlechten Bewertungen fürchten muss.

Und in der Zeit vorm Internet, war es halt die schlechte Nachrede.

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aeck (2.060 Kommentare)
am 17.01.2018 09:31

Also soll man zugunsten des Händlers lügen und alles schönreden? Aha, interessant. Wäre das nicht Tatsachenverdrehung?

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 17.01.2018 05:57

Und was ist dann das, was der „Kunde“ gemacht hat?

(Kleine Hilfe: Bloße Meinungsäußerung ist es NICHT)

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