1-Stern-Bewertung auf Google: Händler schickte Geldforderung
PASCHING. Sporthändler ließ seinen Anwalt wegen der niedrigen Wertung einen Unterlassungsanspruch verschicken.
„Konsumenten dürfen auch in der digitalen Welt nicht mundtot gemacht werden“, sagt Ulrike Weiß, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Weil er sich eine neue Kraftmaschine für zuhause kaufen wollte, besuchte ein junger Welser (24) das Sportgeschäft Lindpointner in Pasching. Mit dem Verkaufsgespräch war der Kunde aber nicht zufrieden. Vom Verkäufer seien vor allem die höherpreisigen Modelle angepriesen worden. Das ärgerte den 24-Jährigen derart, dass er dem Sportgeschäft im Google-Bewertungssystem mit einem von fünf Sternen die niedrigste Bewertung gab. Der Geschäftsführer machte den jungen Mann daraufhin auf Facebook ausfindig und fragte in einer freundlichen Nachricht, ob er die schlechte Bewertung nicht wieder löschen könne. Der Welser ignorierte diese Nachricht.
„Wir sind, weil er sich nicht gemeldet hat, von Missbrauch ausgegangen. Wir haben vermutet, dass uns ein Mitbewerber mit derartigen Bewertungen schlechtmachen will. Wir versuchen mit allen Kunden, die unzufrieden sind, Kontakt aufzunehmen. Nur so können wir uns verbessern“, sagt Geschäftsführer Andreas Lindpointner. Er schaltete, weil sich der Welser zehn Tage nicht meldete, seinen Anwalt ein.
1200 Euro gefordert
Dieser schickte dem 24-Jährigen ein Schreiben mit einer Forderung über 1200 Euro. Außerdem sollte der Welser eine Erklärung unterfertigen, die schlechte Bewertung zu löschen und keine neue mehr abzugeben. „Für uns ist in keinster Weise nachvollziehbar, worauf sich dieser Unterlassungsanspruch gründen soll. Jeder Konsument kann schließlich seine Meinung äußern“, sagt Weiß.
Lindpointner hingegen stört, dass solche anonymen Bewertungen auf Google und Facebook überhaupt möglich sind. „Ich finde es Wahnsinn, dass da wild herumbewertet wird. Das System an sich ist das Problem“, sagt er im Gespräch mit den OÖNachrichten.
Die Klagsdrohung gegen den unzufriedenen Kunden sei inzwischen aber zurückgenommen worden, sagt Lindpointner.
„Würde es zu einem Verfahren kommen, würden wir den jungen Mann jedenfalls vertreten“, sagt Konsumentenschützerin Weiß. Versuche, mit dem Anwalt des Geschäftsführers Kontakt aufzunehmen, seien bisher aber ohne Antwort geblieben, berichtet sie.
Lindpointner will künftig keine derartigen Anwaltsschreiben mehr verschicken lassen: „Wir haben daraus gelernt.“
> Unmittelbar daneben in der Zeitung
Ist jemandem noch zu helfen, dem das nicht zu denken gibt?
So einen "Händler" muss man sich einfach merken ...
Nein, solchen Querulanten gehören Grenzen aufgezeigt!
Die Berichterstattung der OÖN ist übrigens völlig anders als es der ausführliche TV-Bericht des ORF vorige Woche in INtervies mit den Betroffenen dargestellt hatte:
Da schilderte der "Kunde", dass er ein Sportgerät um ca. 1000 Euro kaufen wollte, aber trotz Vorhadensein von Personal ihn recht lange Zeit niemand angesprochen hätte, bis er endlich gegangen sei. Bei einem weiteren (kürzeren) Besuch hätte ihn ebenfalls kein verkäufer wahrgenommen.
Daraufhin sei er eben wieder gegangen und habe auf Google eine 1*-Bewertung abgegeben, ohne inhaltlichen Kommentar dazu.
Der Rechtsanwalt Mag. Philipp Summereder hat dem ORF im Büro ein Interview gegeben. Das war zwar wenig erhellend und juristisch aus Konsumentensicht eher "seltsam", aber der RA sprach halt im Sinne seines Auftraggebers Sportgigant , was sein gutes Recht ist. Jedenfalls hat sich der RA weder versteckt noch geschwiegen (und der ORF ist deutlich öffentlichwirksamer als eine AK-Anfrage).
Ist meiner Familie desöfteren in der Gastronomie passiert. Wenn nach einer tolerierbaren Frist nicht jemand zum Tisch kommt, und auch kein Augenkontakt hergestellt werden kann, dann gehen wir halt wieder. Ich hab ja keine Lust da eine Ewigkeit auf dem Trockenen zu sitzen.
Nicht selten wird dann erst erkannt, dass jemand "übersehen" wurde. Aber dann haben wir uns auch nie halten lassen.
"Sportgeschäft Lindpointner in Pasching"
Warum soviel Desinformation, liebe OÖN? Das Geschäft heißt ganz anders, nämlich SPORTGIGANT bzw formal "Sportgigant Lindpointner GmbH" mit der Firmenbuchnummer 194746t.
Man kann auch staunen über die ausgezeichneten Bewertungen auf Google, die liegen im Schnitt bei 4,5 von 5 Punkten.
Angesichts der geschilderten Praktiken ist vorstellbar, warum es so wenig negative Bewertungen gibt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
Ich habe momentan einen Fall bei einem Versender pending, der einen Marktplatz benutzt. Eine Ware sollte am 15. Dezember ankommen - die Sendung war nicht nachverfolgbar - und wurde angeblich auch zeitgerecht verschickt. Ich habe den Lieferanten informiert und mir wurde zugesagt, die Ware - es geht um etwas über 40 Euro- nochmals wegzuschicken, so bald als möglich - nachdem ich 2 Varianten angeboten hatte - neu verschicken oder Geld zurückbuchen. Das war vor ca. 3 Wochen - gehört habe ich nichts mehr davon. Glücklicherweise gibt es bei dem Marketplaceinhaber eine Garantie, die in diesem Falle greift - die Voraussetzungen sind gegeben. Ich warte jetzt noch ein üaar Tage, dann setze ich das Werkel in Gang. Das ist übrigens das erste Mal, dass mir so etwas passiert. Ob ich eine Bewertung abgebe´, das muss ich mir noch überlegen. Jedenfalls kann es nciht so sein, dass bei wahrheitsgemässen Angaben durch Klagsandrohung jemand mundtot gemacht werden kann.
Junges Unternehmen, junger Eigentümer, junger Geschäftsführer. Da soll man etwas Milde walten lassen und die Einsicht und die schlechte Presse als Lehrgeld verbuchen.
Das "junge Unternehmen" gibt es seit 2000.
Der "junge Unternehmer" ist zugleich der "junge Geschäftsführer" und immerhin seit fast 6 Jahren in dieser Position und wird bald 32 alt.
Nein, da musst du genauer ins Firmenbuch schauen, die GmbH hatte bis 2012 eine völlig anderen Unternehmenszweck und andere Eigentümer.
Keine Sorge, ich habe schon genau geschaut.
Hat offensichtlich nichts gebracht, wenn du die FB-Änderung von 2012 nicht bemerkt hast, dann hat es leider nichts gebracht.
sind noch immer 6 Jahre...
Erschreckend ist, dass sich ein Anwalt für sowas hergibt und damit den Ruf des Berufsstands schädigt.
An alleswisser:
Ja: Dieser "Anwalt" sollte einer Bewertung zu "seinem Tun" zugeführt werden.... 😉
Leider übernehmen Advokaten auch solche Fälle, die im Grunde genommen aussichtslos erscheinen. Aber Hauptsache, er hat sein Honorar kassiert. Normal müßte man us-Verhältnisse einführen, wo ein Anwalt nur bei Erfolg sein Honorar erhält.
"....und damit den Ruf des Berufsstands schädigt....."
Witzig! Allein an dem gemessen, was man hier tagtäglich lesen kann, ist der Ruf der Anwälte sowieso im 35. Untergeschoss.
Für sowas hergibt?
Das ganze ging vom Anwalt aus, der Berufsstand ist zurecht verschrieen und reißt regelmäßig andere mit rein.
Diese ganze "Bewertungssache" ist meiner Meinung nach ein recht interessantes, wenn auch schwieriges Kapitel.
Einerseits wollen viele Menschen einen guten Verkäufer oder gute Produkte "loben", andererseits sollen klarerweise auch Mängel bei Verkauf, Produkt oder dessen Verwendung aufgezeigt werden.
Manchmal steckt der Teufel auch einfach im Detail:
Schlechte, mangelhafte oder fehlerhafte Produktbeschreibung, Fehler bei der Inbetriebnahme, kein klares Pflichtenheft seitens des Verbrauchers, zu wenig Nachfrage betreffend der gewünschten Preiskategorie oder auch ab und an der irrige Wunsch eines Konsumenten, einen Maserati zum Preis eines verrosteten 2CV zu erhalten.
Leider recht weit verbreitet ist die österreichische "dem hau i a Haxl ins Kreiz"-Manier. Statt zu versuchen, direkt mit dem Geschäftspartner in Kontakt zu treten, um eine Lösung oder Klärung herbeizuführen, geht man lieber den anonymen oder andererseits den Weg zum Gericht.
Der altbewährte Spruch "mit´m Red´n kumman d`Leit z´samm" gerät mehr und mehr in Vergessenheit. Schade…
Meine Meinung kann man mir nicht abkaufen. Wenn der Sporthändler so toll ist, werden sehr viele positive Bewertungen und Berichte abgeben und der Leser kann sich dann seine Meinung bilden. Warum man nur anonym seine Meinung sagen kann, verstehe ich nicht. Es ist aber eine sehr verbreitete Praxis. Als Kunde sollte man seine Meinung sagen können und dazu auch stehen. Man erlebt aber im Einzelhandel sehr ungute Situationen sowohl als Verkäufer wie auch als Kunde. Wenn es einem Zuviel ist, sollte man schon seine Meinung sagen können. Das macht man genauso in der Gastronomie und die Kunden geben dem Unternehmer oft wichtige Hinweise, was absolut nicht rund läuft.
Das ist genauso bescheuert, wie auf ebay, wo Verkäufer ihre Kunden (egal was die aufführen!) auch keine schlechte Bewertung geben dürfen.
Ich bin bei Kaufentscheidungen froh, wenn ich als ein Entscheidungskriterium auf ehrliche Bewertungen zurückgreifen kann.
Oft sind zB. auf Amazon etliche Bewerbungen gekauft, sei es, dass man mit Gratistestgeräten zu guten Rezensionen geködert wird - meckert man, fliegt man aus der Gruppe oder dass Bewertungsagenturen en Masse alles mit besten Bewertungen zuspammt.
Dass ehrliche Kunden, die hoffentlich auch ein verbales Feedback, warum ihre Bewertung so ausgefallen ist, verklagt werden, soll kein Einzelfall sein. Auch im Reisebereich sind mir Fälle bekannt.
Natürlich kann und darf man auf ebay schlechte Bewertungen geben.
leider darf man das nur als Käufer. Als Verkäufer kann man nur positiv oder gar nicht bewerten
Ich denke mal, solange man bei einer Bewertung, auch wenn diese negativ ist, bei der Wahrheit bleibt wird es für den Händler bzw. Hersteller schwierig sein mit einer Klage durchzukommen. Eine Klage androhen heißt noch lange nicht, dass diese auch gewonnen wird.
Sinnlos halte ich übrigens diese Bewertungen die sich wie aus einem Prospekt lesen genauso wie jene wo es nur einen Stern gibt und keinen Text dazu weshalb.
Aha
So weit sind wir jetzt also schon.
Leute, passt auf was ihr hier schreibt...
Anonyme Bewertungen sind trotzdem eine Sauerei. Es kann jeder Scheiss geschrieben werden. Ist auch in HEROLD möglich. Da steht nun schon seit Jahren der Vorwurf von Gaunerei Gästen gegenüber von einem beliebten Ausflugsgasthaus am Pfennigberg drinnen und jeder kann das lesen und der Verfasser bleibt unbekannt. Diese Möglichkeit jemand im WEB zu vernadern gehört sofort unterbunden.
> Diese Möglichkeit jemand im WEB zu vernadern gehört sofort unterbunden.
Mei llllieab
Die Passivform wird alles in die Wege leiten, um das Vernadern sofort zu unterbinden.
Etwas schlicht?
Richtig! Man sollte dem Bewerteten ermöglichen, so wie früher, seine Kritiker zu teeren und zu federn! Frechheit, was 2017 möglich ist.
Wenn eine Firma wegen einer schlechten Bewertung schon so heftig reagiert, welche Kundenorientierung werden die im Falle einer Reklamation haben?
Das sind 2 komplett verschiedene paar Stiefel.
Ich erspare mir hier, den Unterschied zu erläutern.
Jetzt habe ich weiter unten doch dazu geschrieben
Warum?
Ich habe meinen Kommentar nun selbst gemeldet, vor solchen Praktiken muss man ja Angst haben.
6 Tage später (nach dem ORF Konkret Beitrag) erreicht diese Eilmeldung nun auch endlich das Provinzblatt...
Na immerhin. Hat mich auch schon gewundert, wobei der ORF wesentlich ausführlicher war in seiner Schilderung.
Das klingt wie eine Erpressung, Herr Sporthändler!
das IST Erpressung!
Das sehe ich nicht so. Umgekehrt ist richtig.
Der Nichtkunde, der selber keinen finanziellen Schaden gehabt hat, hat dem Händler einen enormen Schaden zugefügt.
Der Schaden des Händlers entsteht daraus, dass viele Dummköpfe auf solche "Digitale Bewertgungen" viel zu viel ehrlichen Wert legen.
Jago, von dem was du alles nicht siehst, davon kann der Blindenverband eine Jahreshauptversammlung machen.
Ich denke, dass kein Händler mit gutem Service und guten Produkten sich vor schlechten Bewertungen fürchten muss.
Und in der Zeit vorm Internet, war es halt die schlechte Nachrede.
Also soll man zugunsten des Händlers lügen und alles schönreden? Aha, interessant. Wäre das nicht Tatsachenverdrehung?
Und was ist dann das, was der „Kunde“ gemacht hat?
(Kleine Hilfe: Bloße Meinungsäußerung ist es NICHT)