Kaum Unternehmer gegen Arbeitslosigkeit versichert
LINZ. Nur 97 Selbstständige nutzen in Oberösterreich das Rettungsnetz, viele haben andere Ansprüche.
Seit zehn Jahren gibt es die Möglichkeit für Unternehmer, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Die Fallzahlen überraschen: 937 Unternehmer österreichweit, davon 97 Selbstständige in Oberösterreich, haben per Ende Dezember 2018 diese Arbeitslosenversicherung der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft genutzt. Diese Zahl ist angesichts der fast 80.000 Wirtschaftskammermitglieder in Oberösterreich erstaunlich niedrig.
Allerdings haben geschätzte acht von zehn Unternehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus ihrer früheren Angestelltentätigkeit. Grob gesprochen sichern fünf unselbstständige Versicherungsjahre unbefristet Anspruch auf Arbeitslosengeld – selbst wenn diese danach Jahrzehnte als Selbstständige tätig wurden.
"Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist das letzte Rettungsnetz, wenn keine anderen Anspruchszeiten vorhanden sind", bestätigt Leonhard Zauner aus der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer.
Ein zweiter Grund, warum die Fallzahlen so gering sind, sind die Eintritts- und Austrittshürden. Denn nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Jungunternehmer von der Sozialversicherung über die Möglichkeit verständigt wurde, kann er oder sie sich versichern. Versäumt man diese Frist, dann kann der Unternehmer erst wieder nach acht Jahren beitreten. Diese Schutzklausel wurde eingeführt, um Missbrauch zu verhindern. Dazu kommt: Wer eingetreten ist, ist zumindest acht Jahre gebunden.
Und noch ein Grund erklärt die niedrigen Fallzahlen: Mit den Leistungen der Versicherung (Beiträge zwischen 45 und 274 Euro monatlich, Leistung: 24 bis 53 Euro täglich) können auch Betriebsausfallversicherungen konkurrieren.
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Die Idee ist großartig! Die kann nur von den WK-Kämmerern kommen, denn die haben ein monatliches Gehalt auf ihrem Konto.
Für Unternehmer ist die Versicherungsprämie eine garantierte, monatliche Ausgabe. Und wenn einmal das Geschäft nicht so läuft oder ein Kunde nicht zahlt und daher die Prämie nicht drin ist, dann verfällt die Versicherung. Die bereits geleisteten Prämien kriegt er nicht zurück.
Freilich ist das anders, abgefedert ...
Was für ein Unfug!