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Kranker Ex-Mitarbeiter klagt voestalpine Stahl

09. Jänner 2019, 00:04 Uhr
voestalpine, Feuerverzinkung
Feuerverzinkung Bild: VA

Mühlviertler fühlt sich nach jahrelangem Streit vom Unternehmen hintergangen.

Heute, Mittwoch, geht vor dem Arbeitsgericht Linz ein Prozess gegen die voestalpine Stahl in die Verlängerung, den das Unternehmen schon für abgeschlossen betrachtet hat. Immerhin bekämpft ein ehemaliger Mitarbeiter einen Vergleich, der im Jahr 2015 abgeschlossen worden ist.

Die Sache ist reichlich verworren: Ein ehemaliger Mitarbeiter wirft dem Unternehmen einerseits massive Verstöße gegen den Arbeitnehmerschutz vor; er habe sich während seiner jahrelangen Tätigkeit in der Feuerverzinkung schwere Berufskrankheiten zugezogen. Andererseits klagt er im aktuellen Verfahren auf Wiedereinstellung. Dies deshalb, weil er bei dem Vergleich, der zur Beendigung seines Dienstverhältnisses geführt hatte, hinters Licht geführt worden sei.

Gerhard B. war von Mitte 2002 bis Ende März 2016 in der voestalpine Stahl beschäftigt. Anfangs in der Feuerverzinkung, seit 2010 aufgrund seiner schweren Lungenerkrankung als begünstigt behinderter Arbeitnehmer.

Im Oktober 2015 stellte das Unternehmen beim Sozialministeriumsservice, dem früheren Bundessozialamt, den Antrag auf Kündigung.

Dem war eine jahrelange Auseinandersetzung vorausgegangen: B. wirft dem Unternehmen vor, "zu keinem Zeitpunkt" den Arbeitnehmerschutz eingehalten zu haben. Unter anderem sei das Arbeitsinspektorat nicht über seine Erkrankungen bzw. seine Schichtuntauglichkeit informiert worden. Dieses hätte dann nämlich tätig werden können.

Das Unternehmen bestreitet das Missachten der Vorsorgepflicht und hält dem Mühlviertler vor, er habe seine Tätigkeit als Sachbearbeiter nur eingeschränkt wahrgenommen. Daher habe diese Aufgaben eine Kollegin übernommen. B. seien "berufliche Alternativen" angeboten worden. B. sagt, die offerierte Portiersarbeit hätte wieder Schichtdienst bedeutet, den er aber aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben könne.

Schließlich wurde Abfertigung bezahlt, und B. verließ das Unternehmen 2016 einvernehmlich. In dem Vergleich sei ihm der Besuch der Stahlstiftung zur Umschulung angeboten worden. Dies sei ihm "widerrechtlich verwehrt worden", heißt es nun in der Klage. B. will daher zurück – vor den ersten Vergleich. (sib)

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26  Kommentare
26  Kommentare
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WernerKraus (938 Kommentare)
am 09.01.2019 12:18

Raucher oder Nichtraucher? Denn nach wenigen Jahren eine schwere Lungenerkrankung würde ja bedeuten, dass ALLE Kollegen auch krank sein müssten.
Jetzt dem AG die Schuld zu geben ist eigenartig

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susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 09.01.2019 14:29

Nicht jeder Mensch hat die gleichen Schwachstellen im "System"! Das muss man sehr wohl bedenken! Was genau in diesem Fall vorgefallen ist, kann man dem Zeitungsartikel nicht entnehmen. Ein Sachbearbeiter hat normalerweise einen Schreibtischjob, wenn der Mann aber tatsächlich in der Feuerverzinkerei tätig war, dann hat er in der Produktion gearbeitet ....

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 09.01.2019 16:58

-> stimmt, einzelne Systeme haben einzelne Schwachpunkte.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 09.01.2019 17:03

-> und deshalb kann ein Gesetz, niemals alles erfassen - und deshalb wird nur der Nationalismus als Gesetz, immer wieder untergehen und dann nicht mehr da sein.

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oblio (24.788 Kommentare)
am 11.01.2019 10:51

Unsinn!
Das bedeutet nur,
dass jeder Mensch andere Schwachstellen hat,
die er oder sie im Vorhinein nicht kennt!

Manche halten das aus, manche nicht!
Pech gehabt?!

Vereinbarungen sind einzuhalten!

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 09.01.2019 10:53

einvernehmlich???? Was ist daran falsch zuverstehen?

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spoe (13.503 Kommentare)
am 09.01.2019 12:10

Es geht um die Teilnahme an der Stahlstiftung zwecks Umschulung, die normalerweise an einige weitere Bedingungen geknüpft ist.

Es gibt da hin und wieder Fälle, die zwar grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind, aber wo die vom Teilnehmer vorgeschlagenen Umschulungsmaßnahmen einer ordentlichen Prüfung nicht standhalten. Das ganze ist ja kein Versorgungsbetrieb, sondern eine ernsthafte Umschulungsmaßnahme mit einem konkreten Ziel.

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( Kommentare)
am 09.01.2019 09:20

In Erster Linie gilt immer:
Wie du in den Wald hineinrufst, so kommt es zurück.
Schon mit einem Kompromiss (beide waren einverstanden) das Dienstverhältnis gelöst und jetzt muss der Streit nocheinmal aufgerollt werden auf Wunsch einer Partei. Was ist mit der AK? Unterstützt ihn diese beim Streit oder lassen sie ihn gerne alleine streiten, weil es nur um eine Streiterei des streitens wegen geht?

Die Menschen sind alle verschieden. Manche sind aber verschiedener und können nicht aus ihrer Haut. Übersehen dabei, dass sie sich selber einen angenehmen Lebensabend verbauen.

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krawuzi-kapuzi (1.001 Kommentare)
am 09.01.2019 10:04

Das liest sich eher so, als ob die AK nicht nur eingeschaltet, sondern das selbst angezettelt hätte. Immer das gleiche Muster, dem Arbeitgeber das Weiße aus den Augen zu holen, frei nach dem Motto: "probieren tun wir's jedenfalls mal".

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jago (57.723 Kommentare)
am 09.01.2019 11:34

Sonst wärs hier kein Artikel geworden grinsen

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sagenhaft (2.100 Kommentare)
am 15.01.2019 03:36

Die AK kuemmert sich nur um ihre eigenen Mitarbeiter, doch nicht um irgendwelche Arbeiter. Das macht die Gewerkschaft auch so, die Betriebsraete ebenfalls. Als Arbeiter hast Du keine Vertretung

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robnbradl (265 Kommentare)
am 09.01.2019 11:20

Wahnsinnig geschmacklos.

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hepi1954 (349 Kommentare)
am 10.01.2019 00:18

Sagt der Experte für guten Geschmack🤢🤢

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santabag (5.939 Kommentare)
am 09.01.2019 08:58

cochran?

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bergere (3.190 Kommentare)
am 09.01.2019 07:53

Nach 47 Jahren Tätigkeit in der Voest kann ich mit ruhigem Gewissen sagen, würden sich alle Betriebe so um ihre Mitarbeiter kümmern wie dies in der voestalpine geschied würden diese Gerichte so gut es ist das es sie gibt arbeitslos sein.Solche Typen denen keine Tätigkeit recht ist kommen wen auch selten trotzdem immer wieder vor.

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renele (3.081 Kommentare)
am 09.01.2019 08:16

Da haben sie schon recht dass die Voest sehr gute Arbeitsbedingungen stellt. Aber man sollte auch mit den Mitarbeitern klar kommen und da passiert es schon , dass etliche ungut sein können. In diesem Fall denk ich, ist es aber der Arbeitnehmer der ein Problem hat mit sich selbst, den wenn es nirgends passt, ist das schon komisch.

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Vili74 (64 Kommentare)
am 09.01.2019 07:39

Das ist Blödsinn was der erzählt!! Es gibt sehr wohl den Portierdienst als Tagdienst! Man arbeitet da von 7-16 Uhr! Das sind Sozialposten für Mitarbeiter ab 50% Behinderung. Und finanziell wird man von der Voest nie im Stich gelassen! Es ist halt immer die Frage ob man eine Lösung finden will oder nicht!
Der will sich wieder nur ein Gerschtl rausholen, weil er von seiner Abfindung nichts mehr übrig hat.

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jago (57.723 Kommentare)
am 09.01.2019 11:32

Diese Tagesportierdienste sind "so gern genommen", dass kein Personalmangel herrscht. Die gibt es zwar aber der Betrieb hat keinen Bedarf.

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Vili74 (64 Kommentare)
am 09.01.2019 14:08

Das stimmt nur bedingt! Es gibt aber noch andere Sozialposten in der Voestalpine! Wie gesagt. Man wird definitiv nicht im Stich gelassen! Und man ist dort IMMER um eine Lösung bemüht. Aber der AN muss auch wollen. In jeder anderen Firma würde es heissen "Sorry, dann suchen sie sich einen neuen Job". Das sollte man halt auch nicht vergessen!

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jago (57.723 Kommentare)
am 09.01.2019 16:38

Das war nicht das Thema meiner Antwort.

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Wosisdolos (711 Kommentare)
am 09.01.2019 07:20

Der will auf amerikanische Art gewinnen...

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Superheld (13.122 Kommentare)
am 09.01.2019 09:27

Ugly winning? zwinkern

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metschertom (8.062 Kommentare)
am 09.01.2019 05:34

Reichlich verworren. Die Meinungen seiner Ex Arbeitskollegen über seine Person wären interessant.

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higgs (1.253 Kommentare)
am 09.01.2019 06:13

wie soll man sagen. sogar sein eigener anwalt hat ihm schon geraten lieber ruhig zu sein bei der verhandlung.
wenn sie schon zwei ersatzjobs innerhalb der voestalpine bekommen haben und überall entfernt werden, weil es einfach nicht tragbar ist - was glauben sie wohl wie diese person einzuschätzen ist?

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 09.01.2019 05:15

Eigenartiger Fall.

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mape (8.848 Kommentare)
am 09.01.2019 11:58

🤣🤣🤣

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