Investoren kaufen Wald und Grund auf - Preise in zehn Jahren verdoppelt

09.April 2015

Hohe Wellen schlägt die vorwöchige Berichterstattung der OÖNachrichten über Finanzinvestoren, die ihr Geld vermehrt in Wiesen, Felder und Wälder stecken, teilweise um hohe Renditen zu lukrieren. Ein Drittel der österreichischen Agrarflächen ist bereits in nicht bäuerlichem Besitz.

Das treibt die Preise. Kostete ein Quadratmeter landwirtschaftlicher Nutzgrund mit guter Bonität etwa im Zentralraum im Jahr 2005 bis zu sieben Euro, sind es jetzt mitunter 15 Euro oder mehr.

Wer Agrarflächen kaufen will, muss diese laut Grundverkehrsgesetz ordnungsgemäß bewirtschaften können. Dazu braucht es eine landwirtschaftliche Fachausbildung oder Praxis-Kenntnisse. In der Bevölkerung, vor allem in der Bauernschaft, wird aber Kritik laut, wonach bei Grundverkehrsgeschäften "beide Augen zugedrückt" würden – von Politik, Behörden, Interessenvertretungen. Einflussreiche Unternehmer und Investoren könnten es sich richten.

Politik, Behörden in der Pflicht

Grundverkehr sei immer eine heikle Sache, sagt Gemeindebund-Präsident Johann Hingsamer: "Dass es in Ausnahmefällen zu Interventionen kommt, ist zu befürchten." Die Grundverkehrskommissionen arbeiten laut Hingsamer aber gewissenhaft. Besetzt sind diese offiziell weisungsfreien Gremien mit Beamten, Fachleuten und Interessenvertretern.

Dass Interventionen vorkommen, bestreitet auch Josef Peterseil nicht. Er ist Geschäftsführer des Siedlungsfonds des Landes, der Landwirte und Kauf-Interessenten berät und neben den Grundverkehrsbehörden sicherstellen soll, dass Agrarland vorrangig Bauern zukommt.

"Manche Private, die die Auflagen nicht eingehalten haben, wurden von der Behörde veranlasst, ihre Grundstücke wieder zu verkaufen", sagt Peterseil. Im Innviertel habe das eine Privatperson betroffen, im Mühlviertel den Betreiber einer geplanten Biogasanlage.

"Das Grundverkehrsgesetz ist nicht zahnlos", sagt Peterseil. Wie Agrarlandesrat Max Hiegelsberger betont er aber, dass man nicht alles verhindern könne und solle. "Wenn ein Privater schon Waldflächen besitzt, kann man ihm per Gesetz nicht verbieten, weiteren Wald zu kaufen", sagt Hiegelsberger. Bei Neueinsteigern müsse aber genau hingeschaut werden.

Zu möglichen Interventionen sagt Hiegelsberger: Ihm sei kein Fall bekannt. "Dafür gibt es die Grundverkehrskommission, die jeden Fall eingehend prüft."

Bis 2006 waren die Grundverkehrsgesetze noch strikter als jetzt. Ein Grundkäufer in Vorarlberg brachte die Regeln aber bis vor den Europäischen Grichtshof (EuGH). Dieser sah den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

EU sieht Grundverkehr kritisch

Auch Oberösterreich konnte nicht mehr darauf bestehen, dass Nicht-Bauern beim Kauf nachweisen müssen, die Agrarflächen selbst zu bewirtschaften. Seit 2006 reicht es daher, dass sie eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung garantieren, die auch eine Verpachtung ermöglicht.

Um doch Grenzen zu setzen, wurde das Ediktalverfahren eingeführt: Will ein Investor nicht selbst bewirtschaften , muss die Behörde den Grund vorher ausschreiben. Ist ein Bauer interessiert, bekommt dieser den Zuschlag. (az)