Industrie oder nicht? Heimische Größen sehen sich als Gewerbebetriebe

Von Sigrid Brandstätter   14.Juli 2015

Was haben so unterschiedliche Unternehmen wie Miba, Fronius, Keba, Josko und Resch & Frisch gemeinsam? Sie verstehen sich als Gewerbebetriebe bzw. haben eines oder mehrere ihrer Werke in Gewerbekollektivverträgen.

Der Fall des Automobilzulieferers Miba erzürnt derzeit die Gewerkschaft ProGe am meisten. Sie spricht von Kollektivvertragsflucht von der Metallindustrie ins -gewerbe. F. Peter Mitterbauer ist – wie Vater Peter – Funktionär in der Industriellenvereinigung (IV) und betreibt einen neu gegründeten Zulieferbetrieb für die Gleitlager-Produktion in Laakirchen im Metallgewerbe. "Die Wirtschaftskammer hat uns dort zugeteilt", heißt es aus dem Unternehmen.

Tatsächlich hat eine Begehung stattgefunden und dem Vernehmen nach wurde dem Wunsch des Unternehmens stattgegeben. Es sei immer eine Abwägung und natürlich sei es nie eine ganz klare Sache, ist dazu aus Wirtschaftskammer-Kreisen zu hören.

Protest und Beschwerde

Dagegen läuft die Gewerkschaft Sturm. Sie will eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Zuordnung des Betriebs zum Metallgewerbe durch die Wirtschaftskammer (WK) einreichen. In Teilbetriebsversammlungen in den betroffenen Bereichen wurde eine Resolution beschlossen, "alle gewerkschaftlichen Maßnahmen zu unterstützen, um unsere berechtigte Forderung durchzusetzen".

Bei Miba versteht man die Aufregung nicht: Einzelvertraglich sei mit den Mitarbeitern, die von der Metallindustrie ins Metallgewerbe wechseln, geregelt, dass sie nicht schlechter gestellt würden. "Es geht um bis zu 75 Mitarbeiter, während wir mehr als 2000 Beschäftigte in Oberösterreich im Industrie-Kollektivvertrag haben", heißt es. Die Kosteneinsparung durch den Wechsel ins Gewerbe sei gering. Tatsächlich sind die Unterschiede zwischen Metallgewerbe- und -Industrie-Kollektivvertrag weniger gravierend als in anderen Branchen.

Keba und Fronius wurden als Gewerbebetriebe gegründet und sind nie in die Industrie gewechselt. WK-Direktor Walter Bremberger sagt dazu, dass die Kammer von sich aus nicht tätig wird. Dass die Kammerumlage im Gewerbe deutlich billiger sei, sei allenfalls auf Fachgruppen-Ebene ein Thema. Für die Kammer mache die Zuordnung keinen Unterschied.

Immer wieder ein Thema ist die Zuordnung bei Holzverarbeitern. Das größte Unternehmen, das nach wie vor im holzverarbeitenden Gewerbe organisiert ist, ist das Kopfinger Werk des Fensterbauers Josko.

Und auch Josef Resch, Eigentümer und Geschäftsführer von Resch & Frisch, sieht sich nicht als Industriebetrieb. "In der Produktion haben wir viel Handarbeit. Bei uns gelten acht verschiedene KV." Dass er (wie Keba und Josko) dennoch Mitglied in der IV ist, begründet der WK-Funktionär Resch mit der guten Lobbying-Arbeit der IV.

 

Unterschiede in Kollektivverträgen

Der wesentlichste Unterschied zwischen Metallgewerbe und Metallindustrie ist laut Gewerkcshfat, dass sich die Löhne über die Jahre massiv auseinander entwickeln. Grund dafür seien die mit Angestellten-Biennal-Sprüngen vergleichbaren Vorrückungen in der Industrie. Auch gebe es jährlich einen Topf, aus dem unterschiedliche Gruppen (Frauen, schlechter Verdienende) Zusatzgeld bekämen. Zweiter wesentlicher Unterschied sind Treuegelder. Für das 25-, 35- und 45-Jährige Firmenjubiläum gibt es bis zu drei Monatslöhne.

Bei holzverarbeitendem Gewerbe und -Industrie sind die Unterschiede im Rahmenrecht größer. Die Wochenarbeitszeit im Gewerbe liegt bei 40 Stunden. Bis zu 130 Stunden können bei zehn-Prozent-Zuschlag angesammelt werden. In der holzverarbeitenden Industrie wird 38,5 Stunden gearbeitet, bis zu 90 Stunden können mit gestaffelten Zuschlägen (bis 20 Prozent) gesammelt werden. Auch bei Kündigungsfristen und Weihnachtsgeld gibt es Unterschiede.