Gekündigt: Klage gegen privaten Unfallversicherer
LINZ. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) berichten, dass sich Kunden bei ihnen melden, die nach einem Schadensfall von ihrer Versicherung gekündigt wurden.
So eine Kündigung sei gesetzlich nur bei Feuer-, Hagel- und Haftpflichtversicherung vorgesehen, sagt AK-Abteilungsleiterin Ulrike Weiß: "Die Versicherer haben sie aber auch auf viele andere Sparten erstreckt."
In der Rechtsschutzversicherung hat der Oberste Gerichtshof mehrere Kündigungsklauseln für zu weitreichend und unzulässig erklärt. Die AK hat aktuell auch eine Verbandsklage gegen eine private Unfallversicherung veranlasst. "Wir sind der Ansicht, dass derartige Kündigungsklauseln in der privaten Unfallversicherung mit deren sozialer Funktion nicht vereinbar sind." Es gehe hier um das Füllen von Deckungslücken in der gesetzlichen Unfallversicherung.
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