Frist versäumt, weil Antrag um 15.40, nicht um 15.00 Uhr einlangte

Von Sigrid Brandstätter   11.August 2018

In der Führungsebene der Reinigungsfirma Schmidt in Ried im Innkreis ist die Verärgerung groß. Wegen eines Formalfehlers haben die Innviertler ihre Chance verwirkt, einen verlorenen Millionenauftrag doch noch zu bekommen.

Konkret geht es um folgenden Sachverhalt: Firmenanwalt Armin Grünbart hat am Montag dieser Woche um 15.40 Uhr eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebracht. Um 24 Uhr dieses Tages lief die sogenannte Stillhaltefrist ab, bis zu der gegen die Vergabe eines Großauftrages protestiert werden konnte. Am Tag darauf teilte der BVwG mit, die Eingabe sei nicht fristgerecht erfolgt. Der Amtstag hätte um 15 Uhr geendet. "Das ist Bürokratie-Wahnsinn und die größte Frechheit in dem Verfahren, das noch dazu auf einen anderen Anbieter zugeschnitten war", schimpft Firmeneigentümer Wenzel Schmidt. "Wozu steht im Vergabegesetz 24 Uhr?"

Die Firma mit mehr als 1000 Mitarbeitern hatte sich um die Reinigung des Unfallkrankenhauses Salzburg der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) beworben. Bei einem Auftragswert von mehr als 1,1 Millionen Euro waren die Rieder um 15.000 Euro billiger als die Markas GmbH, die Österreich-Tochter eines italienischen Mitbewerbers. Allerdings bekam Markas bessere Qualitätspunkte. "Hier wurden wir mit unlauteren Mitteln vernichtet", sagt Geschäftsführer Karl Dauerböck.

So sei vor einer Probereinigung nicht definiert worden, wie diese zu erfolgen habe. Bewertet wurde ein Generalputz – der aber nicht Inhalt der Ausschreibung war, so die Kritik. Schmidt sieht eine "subjektive Wertung". "Wir haben 30 Jahre Erfahrung in der Krankenhaus-Hygiene. Aber wie hier vorgegangen wurde, das hatten wir noch nie." Pikant laut Schmidt zudem: Die AUVA müsse sparen und verzichte bei fünf Jahren Laufzeit auf ein Sparpotenzial von 60.000 Euro.