Wertkarten-Registrierung: HoT-Chef erwägt Verfassungsklage
WIEN. Michael Krammer kritisiert Kosten und befürchtet schrumpfenden Markt – Ministerium will nur interne Kosten für Anbieter decken.
Seit Jahresbeginn gilt in Österreich eine Registrierungspflicht für Handy-Wertkarten. Diese betrifft rund 3,8 Millionen SIM-Karten – sowohl bestehender als auch neuer Kunden. Bestehende SIM-Karten müssen bis spätestens 1. September registriert werden.
Konnten sich Nutzer früher anonym – zum Beispiel in der Trafik – eine SIM-Karte kaufen, müssen sie sich nun ausweisen. Es gibt drei Möglichkeiten zur Identifizierung: im Geschäft per Ausweis sowie im Internet per Foto oder Online-Konto. Die Regierung erhofft sich durch die neue Regelung bessere Handhabe im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus.
Einer, der mit dieser Regelung keine Freude hat, ist Michael Krammer. Der geschäftsführende Gesellschafter von Ventocom, das hinter dem Hofer-Mobilfunker HoT mit 850.000 Kunden steht, sieht "sehr viele kritische Punkte". Zum einen wüssten zwei Drittel der Kunden laut einer Umfrage von Marketagent noch nicht über die Registrierungspflicht Bescheid.
Kosten in Millionenhöhe
Zum anderen sei die Kostenfrage ungeklärt. Die Nachregistrierung bestehender Kunden koste rund neun Millionen Euro, die Neuregistrierung zwei bis drei Millionen Euro pro Jahr, rechnet Krammer vor. Diese Kosten für die Anbieter seien derzeit nicht gedeckt.
Der HoT-Chef erwägt eine Verfassungsklage, sollte das Gesetz nicht angepasst werden. "Wir führen eine Tätigkeit für den Gesetzgeber aus. Auf die Kunden werden wir diese Kosten sicher nicht abwälzen", sagt Krammer den OÖN.
Derzeit seien mehr als zwei von in Summe elf Millionen SIM-Karten in Österreich nicht registriert, sagt Krammer. Jeder sechste Kunde, der eine anonyme Wertkarte habe, will diese nicht registrieren und das Handy nicht mehr nutzen. Dies treffe etwa Pflegekräfte oder Saisonarbeiter, die bisher Zweithandys in Österreich verwendeten. Krammer befürchtet, dass der Markt schrumpft.
Vom Infrastrukturministerium heißt es auf Anfrage, es habe keine Beschwerden anderer Mobilfunkunternehmen über die neue Regelung gegeben. "Wir arbeiten an einer Lösung, falls Unternehmen interne Kosten durch Mehraufwand entstehen. Für laufende Kosten, wenn der Kunde zum Registrieren kommt, wird es keine Kostenübernahme geben", sagte ein Sprecher von Minister Norbert Hofer (FP).
Keine Anfragen oder Beschwerden habe es beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) gegeben. "Politik und Justiz haben sich die Regelung gewünscht. Wir sind die Letzten, die dagegen sind, wenn das Ziel von weniger Kriminalität erreicht wird und sich der Aufwand lohnt", sagt Ulrike Weiß, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz in der AK OÖ.