Staatsanwalt erhebt im Dieselskandal Bündel von Vorwürfen gegen VW-Chefs

Von OÖN   16.April 2019

Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Braunschweig im Dieselskandal eine erste Anklage gegen fünf Führungskräfte der Volkswagen AG erhoben. Das Gericht muss nun den in einer 692 Seiten starken Anklageschrift und in 300 Aktenbänden mit 75.000 Seiten dargelegten Tatverdacht prüfen und über die Zulassung der Klage entscheiden.

Angesichts dieses "außerordentlich großen Umfanges der Ermittlungen" sei über die Dauer dieser gerichtlichen Prüfung keine Prognose möglich, teilte die Staatsanwaltschaft gestern, Montag, mit. Sie ließ aber keinen Zweifel an der Schwere der Anschuldigungen. Dabei wurde namentlich nur Martin Winterkorn genannt.

Bei diesem besteht der Verdacht auf einen "besonders schweren Fall des Betruges", einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sowie Untreue. Er habe es unterlassen, nachdem er am 25. 5. 2014 Kenntnis über die rechtswidrigen Manipulationen an Diesel-Motoren erhalten hatte, "diese gegenüber den Behörden offenzulegen und den weiteren Einbau von Abschalteinrichtungen als auch den Vertrieb dieser Fahrzeuge zu untersagen". Deshalb seien in den USA und in Deutschland deutlich höhere Geldstrafen gegen die VW AG verhängt worden.

Fehler verschleiert

Der VW-Konzern habe außerdem mit Wissen und Billigung auch Winterkorns im November 2014 ein Software-Update mit Kosten von 23 Millionen Euro durchgeführt, das nutzlos gewesen sei und nur dazu dienen sollte, den überhöhten Schadstoffausstoß beim Betrieb der Diesel-Motoren weiter zu verschleiern.

Der Tatzeitraum erstrecke sich insgesamt von November 2006 bis zum 22. September 2015. Erst da waren die Anschuldigungen der US-Behörden öffentlich geworden. Das Verfahren betreffe für die Beschuldigten unterschiedliche Zeiträume. Einige Verdächtige hätten sich als "Täter oder Teilnehmer wegen Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundung" strafbar gemacht.

Es handle sich um eine erste Anklage "nach Teilabschluss der Ermittlungen". Insgesamt wurde/wird gegen 42 Personen ermittelt. Die Staatsanwaltschaft verwies auf die Unschuldsvermutung, die für alle Angeklagten gelte. Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe sprach von einem "wichtigen Zwischenschritt" in dem langwierigen Verfahren. Es handle sich um eine in einem einzigen Tatbestand verwirklichte "Mehrzahl von Straftatbeständen".

Es geht um Manager-Boni

Die Angeklagten hätten in dem Bestreben gehandelt, dem Unternehmen "möglichst hohe Verkaufszahlen mit einem möglichst hohen Gewinn zu verschaffen", sie hätten aber auch hohe Bonuszahlungen erhalten. Diese, in Höhe von knapp 300.000 bis elf Millionen Euro, sollten ihnen im Verfahren "entzogen" werden.

 

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