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Männer-Diskriminierung im Banken-KV beseitigt

18. April 2019, 00:04 Uhr
Männer-Diskriminierung im Banken-KV beseitigt
Johannes Winkler

LINZ/WIEN. Der Banken-Kollektivvertrag hat bisher Männer bestimmter Jahrgänge benachteiligt. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) auf Betreiben des Linzer Rechtsanwalts Johannes Winkler diese Bestimmung als rechtswidrig aufgehoben.

In dem Fall ging es darum, dass Frauen eine wesentlich höhere Betriebspension als Männer bekamen. Und dies bei völlig identen Ausgangsdaten: gleiche Berufstätigkeit und gleiches Geburts- und Eintrittsdatum.

Im konkreten Fall, den Winkler jetzt bis zum OGH durchgefochten hat, habe eine Frau mit gleichem Gehalt und gleichem Geburts- und Eintrittsdatum eine mehr als doppelt so hohe Betriebspension bekommen. Es ging in der gerichtlichen Auseinandersetzung um einen von der beklagten Bank berechneten monatlichen Differenzbetrag zwischen Mann und Frau von 814,33 Euro brutto pro Monat, der mit dem OGH-Urteil jetzt eingefordert werden kann.

Betroffen sind von dieser Diskriminierung Männer der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1951 und solche mit Eintrittsdatum 1967 bis 1971. Der Kollektivvertrag verlangte von Männern ein deutlich früheres Eintrittsdatum als für Frauen des selben Geburtsjahrgangs, um in den Genuss desselben Berechnungsschlüssels (bzw. zum Status eines "Übergangspensionisten") zu gelangen.

Zehn Jahre länger arbeiten

Gleichzeitig liegt das gesetzliche Pensionsalter der Frauen nach wie vor fünf Jahre unter jenem der Männer. "Ein Mann, der zwischen 1947 und 1951 geboren ist, hätte somit rund zehn Jahre länger arbeiten müssen, um eine ähnliche Betriebspension zu bekommen", so Winkler.

Der Anwalt hatte sich in mehreren Fällen mit den jeweiligen Banken verglichen. Ähnlich gelagerte Fälle hatte Winkler ruhend gestellt, um das Höchstgerichtsurteil abzuwarten. Die würden jetzt wieder weiterverfolgt, so Winkler im Gespräch mit den OÖN. (hn)

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