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Künftig sechs Monate Unterstützung bei Jobsuche im EU-Ausland

19. März 2019, 20:59 Uhr

BRÜSSEL. Jobsuchende sollen künftig auch in einem anderen EU-Land bis zu sechs Monate Arbeitslosenunterstützung aus der Heimat beziehen dürfen.

Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Länder einigten sich am Dienstag auf eine bessere Koordinierung der Sozialsysteme. Der Kompromiss muss aber noch formal vom Rat der Mitgliedsländer und vom Parlament gebilligt werden.

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen lobte die Einigung. "Mit der heutigen vorläufigen Einigung über die Koordinierung der sozialen Sicherung fügen wir das letzte Puzzlestück für eine faire Arbeitsmobilität in Europa ein", sagte sie. Die Sozialsysteme sind eigentlich Sache der EU-Staaten. Die Koordinierung soll sicherstellen, dass im EU-Ausland niemand ohne Versicherungsschutz dasteht, sich aber auch nicht doppelt versichern muss.

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