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Karfreitagsurteil: Frei für alle, frei für keinen oder nur im Einzelfall?

23. Jänner 2019, 00:04 Uhr
Die Martin-Luther-Kirche in Linz als Heimatpfarre vieler evangelischer Christen Bild: GIEFING

LUXEMBURG/WIEN. Den Stein ins Rollen gebracht hat der Mitarbeiter einer Detektei in Wien. Er fühlte sich benachteiligt, weil der Mann ohne Religionsbekenntnis am Karfreitag anders als seine evangelischen Kollegen keinen Feiertagszuschlag erhielt.

Um das durchzufechten, hatte er Rechtsschutz der Arbeiterkammer (AK). Konkret gilt der Karfreitag in Österreich seit mehr als 60 Jahren nur für Angehörige der altkatholischen Kirche, der evangelischen Kirchen AB und HB und der evangelisch-methodistischen Kirche als Feiertag.

Der Linzer AK-Jurist Klaus Mayr hat vor 15 Jahren schon darauf aufmerksam gemacht, dass das dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspreche. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in diesem Sinne entschieden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Kollegen um eine Klärung gebeten. Der OGH wird nun den Einzelfall gemäß dem EuGH-Urteil abschließen.

 

Regierung will genau prüfen

Um die Reparatur des Gesetzes muss sich der Gesetzgeber kümmern. Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal sagte, die Bundesregierung wolle die Entscheidung des EuGH zum Karfreitag und die damit verbundenen Auswirkungen "genau prüfen". Danach würden zeitnah weitere Schritte bekannt gegeben.

Elias Felten, Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Kepler-Uni in Linz, zählt im Gespräch mit den OÖN drei Möglichkeiten auf, wie der Gesetzgeber vorgehen könnte: einen Feiertag für alle machen, den Feiertag für alle streichen oder eine Einzelfall-Lösung anstreben. Denn schon bisher sei es möglich, Arbeitnehmern zur Religionsausübung freizugeben – womöglich nur für wenige Stunden. Das habe im Zuge der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu erfolgen, so der Experte. Die Streichung des Feiertages werde sich in der Realität schwierig gestalten, so Felten.

Solange es keine gesetzliche Neuregelung gibt, gilt das, was der EuGH gestern mitgeteilt hat: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch seinen anderen Arbeitnehmern das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag zu gewähren – sofern diese zuvor mit dem Anliegen an ihn herangetreten sind, an diesem Tag nicht arbeiten zu müssen."

Im Prinzip können die Arbeitnehmer jedenfalls einen freien Tag begehren. Die AK Oberösterreich spricht vom Karfreitag 2019 als bezahlten Feiertag.

Verteuerung der Arbeit

Vorschläge, was die Regierung tun könnte, gab es gestern etliche: Die SPÖ, der Gewerkschaftsbund und die AK fordern, den Karfreitag zu einem gesetzlichen Feiertag für alle zu machen. AK-Präsidentin Renate Anderl argumentiert nicht mit der Religion, sondern sagt, "die Menschen arbeiten hart genug". Auch ÖAAB-Funktionäre schlossen sich der Forderung an.

Die Wirtschaftskammer fordert eine aufkommensneutrale Lösung. Österreich sei mit 13 Feiertagen im Jahr schon unter jenen Ländern mit den großzügigsten Feiertagsregelungen in Europa. Ein Feiertag für alle würde 600 Millionen Euro kosten. Christoph Neumayr, Generalsekretär der Industriellenvereinigung, weist auf eine "unionsrechtskonforme" Regelung hin.

Die evangelische Kirche will vor einer Neuregelung gehört werden. Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker kann sich vorstellen, dass die gesetzlichen Zuschläge für Evangelische bei Arbeit am Karfreitag entfallen. Diese Regelung entspräche dem EuGH-Urteil und würde zugleich die hohe Bedeutung des Feiertags für die evangelische Minderheitskirche berücksichtigen. (sib)

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16  Kommentare
16  Kommentare
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azways (5.825 Kommentare)
am 23.01.2019 10:22

Ein Feiertag für alle würde 600 Millionen Euro kosten.

Wenn das stimmt, kann man sich vorstellen, wie viele Milliarden Euro jährlich durch völlig überflüssige Gesetze und Regelungen unserer <fähigen> Politiker versenkt werden.

Da kommt es auf einem Feiertag mehr oder weniger wirklich nicht mehr an.

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soling (7.432 Kommentare)
am 23.01.2019 09:51

Und wer setzt sich für eine Feiertagslösung für alle ein - die Arbeitsplatzvernichterpartei SPÖ samt Gewerkschaftsbund und AK.
Diejenigen eben, die sich nicht durch ihre Hände Arbeit selbst finanzieren und erhalten müssen.

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boris (1.939 Kommentare)
am 23.01.2019 11:07

Und deren Mitglieder ziemlich selten in Kirchen anzutreffen sind - außer zur etwaigen Besichtigung. Deshalb Tausch von Feiertagen gegen (zusätzliche) Urlaubstage - siehe unten. Dann ist es religionsneutral.

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laskpedro (3.380 Kommentare)
am 23.01.2019 09:31

einheitliche regelungen für alle .. 5- 6 wochen urlaub ( auch für lehrer etc ) und gleiche feiertage für jeden ..alles andere ist nicht fair

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 23.01.2019 09:18

Frei für keinen , ich sehe keinen Grund dafür die Ermordung von Jesus Christus zu feiern. Die Katholische Kirche hat sich gegen eine Feiertagslösung zu Recht immer gewehrt. Ein Gottesmord ist ein Grund zum Fasten , aber keinesfalls zum Feiern!

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vinzenz2015 (46.155 Kommentare)
am 23.01.2019 09:35

So viel uninformierteN UNTERSTELLENDEN BEHAUPTENDEN Blödsinn
in NUR drei Zeilen ist eine reife Leistung!!

https://de.wikipedia.org/wiki/Karfreitag#In_den_evangelischen_Kirchen

z.B.:
Krafreitag und Osternacht/0stersonntag gehören untrennbar zu sammen!

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Fendt1050 (82 Kommentare)
am 23.01.2019 09:11

Wie wird den das in Deutschland gehandhabt? Da ist meines Wissens der Karfreitag ja auch nur im Norden Feiertag und in Bayern wird gearbeitet - da gibt's doch auch genug Evangelische im Freistaat.
Nachdem das Urteil ja jetzt nur Österreich betrifft müssten die Bayern dann eine Lösung haben die rechtskonform ist - oder ?

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Ollivhb (161 Kommentare)
am 23.01.2019 13:50

Karfreitag ist in ganz Deutschland ein Feiertag

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 23.01.2019 08:25

Da braucht die Regierung nicht lange beraten - das Urteil ist eindeutig - aber der Kurz will wieder der Wirtschaft ein Geschenk machen und die F wird sich drücken der AK einen Erfolg zu gönnen.

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boris (1.939 Kommentare)
am 23.01.2019 08:22

In Österreich gilt prinzipiell die Trennung von Staat und Religionen. Deshalb wäre es nur konsequent, ALLE religiösen Feiertage, die nicht auf einen Sonntag sondern einen Wochentag fallen, abzuschaffen und an dessen statt z. B. eine Woche zusätzlichen Urlaub für Alle einzuführen. Diese Tage können von den/der jeweiligen Gläubigen für religiöse Feiertage genommen werden. Müsste an so einem Tag gearbeitet werden, wäre dieser Tag wie jetzt ein Feiertag zu vergüten. Konfessionslose und alle Religionen wären dann gleich behandelt. Als staatliche Feiertage blieben nur noch der 1.Jänner und der 26. Oktober - und allenfalls der 1. Mai (der eigentlich ja auch "einer Konfession" eben der der unselbständig Tätigen zuzurechnen wäre). Mit Rom müsste bezüglich der christlichen Feiertage das Konkordat modernisiert werden.

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vinzenz2015 (46.155 Kommentare)
am 23.01.2019 09:15

Ach - immer diese phantastischen "sollte, müsste Forderung"
nach Abschaffung von Gesetzen im Verfassungsrang!?!

Konkordat, Protestantengesetz ....

Lauter Luftschwinger auf/unter Stamtischniveau
ohnen jede faktische,
vor allem ohne jede juristische Konsquenz und Chance!

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Orlando2312 (22.311 Kommentare)
am 23.01.2019 07:15

Am Besten den Karfreitag als Feiertag abschaffen. Sonst kommen demnächst die Muslime daher und fordern zusätzliche Feiertage. Danach kommen die Juden und danach.........

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max1 (11.582 Kommentare)
am 23.01.2019 07:40

Lesen Sie etwas genauer. Religion ist Privatsache egal welche.
Der Gesetzgeber hat einige Religionen staatlich anerkannt auch die Muslime.
Es geht um die Gleichheit und Gleichbehandlung. Was soll daran falsch sein??

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NeuPaschinger (1.025 Kommentare)
am 23.01.2019 09:00

so einfach ist es nicht, man kann nicht wem einfach irgendwas wegnehmen, das hat Auswirkungen auf bestehende Verträge
.
was möglich wäre ist die Feiertage neu zu regeln, das es fixe gibt und jede Religion sich aus ner Liste von definierten Tagen sich eine bestimmte Anzahl an speziellen nehmen darf
(bei oB das der Mitarbeiter halt frei entscheiden kann welche er nächstes Jahr gerne hätte)
.
denke dieses Jahr werden ALLE frei sein, es gehören auch Kollektivverträge dazu und sonstige Verträge, auf die SChnelle kriegt man das sicher nicht alles geregelt egal was man macht
.
denn wenn man nichts macht hat man frei bzw es nicht rechtzeitig schafft

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athena (3.249 Kommentare)
am 23.01.2019 07:13

FREI FÜR ALLE!
passt auch gut zum osterwochenende !

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athena (3.249 Kommentare)
am 23.01.2019 07:14

oder 1 urlaubstag mehr , frei nach wahl!

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