EuGH bestätigt österreichische Regelung für sechste Urlaubswoche
LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat die österreichische Urlaubsregelung bestätigt, wonach Arbeitnehmer nur Anspruch auf sechs Urlaubswochen haben, wenn sie 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet haben.
Das österreichische Urlaubsgesetz stelle weder eine Diskriminierung noch eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar, urteilten die EU-Richter am Mittwoch.
Hat der Arbeitnehmer bei verschiedenen Arbeitgebern im In- oder Ausland gearbeitet, werden derzeit nur höchstens fünf Jahre angerechnet. Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall an den EuGH verwiesen.
In dem Rechtsstreit (C-437/17) hatte der Betriebsrat des Eurothermen-Resorts Bad Schallerbach gegen diese geltende österreichische Regelung geklagt. Er forderte, dass sämtliche Arbeitnehmer, die unter Zusammenrechnung der Vordienstzeiten aus anderen EU-Staaten 25 Jahre an unselbstständiger Beschäftigung aufweisen, einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche haben sollten.
Warum nicht eine 6. Urlaubswoche für alle?
Diese 6. Urlaubswoche beinhaltet dann auch Pflegeurlaub/-freistellung, Arztbesuche und Dienstverhinderungen.
Dieses Urteil ist eine Watsche für Herrn Kalliauer.
Hätte er auch nur einen Funken Anstand wäre er sofort zurück getreten.
Die Arbeitnehmer sollten hier bei der Wahl jetzt die richtige Antwort geben - Arbeitsplatzvernichter gehören verjagt.
Ich habe mir von meinem neuen Arbeitgeber meine Vordienstzeiten bestätigen lassen. Dadurch hatte ich nach fünfzehn Jahren Anspruch auf eine zusätzliche Arbeitswoche. Hätte ich die Bestätigung nicht gehabt wäre die zusätzliche Woche erst nach 20 Jahren erreicht worden. Aber das wissen und wussten damals nicht viele.
Neid schüren kann sie, die AK!
Die Anrechnung der Betriebszugehörigkeit zu irgendwas ist ein Relikt...
6. Urlaubswoche bei unserer Produktivität längstens überfällig.
Toller Betriebsrat - solche Pfeifen braucht echt niemand! Erstens wird hier sinnlos Steuergeld verprasst, zweitens der österreichische Arbeitnehmer verarscht. Ein schönes Beispiel wie man sich (nicht) wichtig macht.
Nächste schlappe für die AK und Sozis! Den Karfreitag haben sie ja auch "Erfolgreich" geklärt, ging halt in die Hose!
@hepusepp: Nix da, Sozis. Geklagt hat der Betriebsrat, nicht die Sozis.
Die Betriebsratsvorsitzende kommt von:
"Liste Ameshofer", nicht von einer Partei.
Ohne Unterstützung der AK geht Ihm das "Gerstl" aus zum Klagen!!
geklagt hatte der Betriebsrat des Eurothermen-Resorts . . .
ja, wenn's dem Betriebsrat nix kostet . . .
zahlt eh die AK
Ins Hoser`l gegangen.
Freundschaft!
Endlich ein vernünftiges Urteil ...
ein gutes Urteil so hätte auch die Karfreitag Klage ausgehen sollen wo ein Atheist klagt mit der Unterstützung der AK klagt , es gahen ja nur mehr Alts ab 70 in die Kirchen Junge muss man mit der Lupe suchen
Es sind ja eh nur 2-3% betroffen .. würde K.K. sagen
Dieses EUGH Urteil wird natürlich ernst genommen von "unserer" Regierung, nicht wie das "eigenartige" Karfreitagsurteil
Ich würde sagen dass beide gleich ernst genommen werden
Ist vll OK, dass es zu dieser Entscheidung gekommen ist.
Ansonsten würde die sechste Woche generell von der Wirtschafts- und Konzernregierung gestrichen :D
Die Wirtschaft schafft die Arbeit und der Arbeitnehmer schafft nur Probleme
Die Wirtschaft schafft die Arbeit
wer kauft die Produkte ach ja der Arbeiter!
Der Arbeiter kauft aber nur Produkte, wenn er auch eine Arbeit hat, nicht wahr?
Nein sonst nimmt er halt an Kredit auf! Ach das geht ja auch nur mit Job.
Und wo kommt die Wertschöpfung her? Fertigen die Unternehmer gar die Waren alle selbst?
Das Eine geht ohne das Andere nicht!
Wieder ein grandioser Erfolg der Opposition.
Herzlichen Glückwunsch!
wahrscheinlich auf Empfehlung von Gerstorfer
Sobald man den EuGH anruft, geht der Schuss nach hinten los
Und das vor der EU-Wahl
Patscherter gehts kaum noch
Der Unternehmer kann machen was er will, ist ja sein Geld, aber gesetzlich verpflichtet ist er nicht dazu.
gehört zu:
tradiwaberl (7973) 13.03.2019 10:55 Uhr
So ist es und in Einzelfällen wird man den Urlaubsanspruch auch entsprechend verhandeln. Gut, wenn es den gesetzlichen Anspruch nicht gibt.
Die Privatwirtschaft steht in einem anderen Wettbewerb als der öffentliche Bereiche, wo man offensichtlich großzügiger damit (also mit Steuergeld) umgeht.
Ich wäre auch dafür das der Arbeitgeber "freiwillig" die Höhe des Gehalts festlegt, <<Der Unternehmer kann machen was er will, ist ja sein Geld, >>
Wenn die Leistung passt wird er "freiwillig" ein entsprechendes Gehalt festlegen. War zumindestens bei mir immer so und ich hatte nie Grund zu jammern.
Es ist aber den Unternehmen nicht verboten trotzdem eine 6. Urlaubswoche zu geben. Gerade wo der Fachkräftemangel akut ist, wäre das eine zusätzliche Attraktivierung. Eine Firmen haben das auch schon vorgemacht.
Wenn eine Firma zuwenig Personal hat, dann wird sie mit mehr Urlaub auch keine Freude haben oder? Wo ist denn Deine Logik?
Ursache - Wirkung... irgendwo muss die Firma schrauben, wenn sie für Personal lukrativer sein soll als die Konkurrenz.
Ganz amüsant, wenn man sich jetzt die Kommentare zum diesbezüglichen Artikel vom 25.7.2018 liest. Es tun sich da übrigens die gleichen Verdächtigen hervor, welche auch jetzt das Forum zumüllen: der Tito, der Kraxlmaxl, der Sandkistenpinkler - und gaaaanz prominent, dede. Fakt ist, dass sich der von Neubauer noch als "Teilerfolg" gewertete Fall nun zu einem Bauchfleck für die Rothäute auswuchs!
Sie haben recht - die Kommentare sind amüsant. Der Sandkistenschreck versteigt sich, korruption zu unterstellen und selbst Putin muss in der Argumentation herhalten
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Zitat:
Sandkistenschreck (4145) 25.07.2018 19:19 Uhr
"Im Hinblick auf letzeren Aspekt stellt sich schon dringend die Frage ob der Anwalt den tieferen Sinn der EU geistig erfasst hat, und es stellt sich auch die Frage, ob hier nicht Geld geflossen ist, oder der Anwalt einen EU-feindlichen persönlichen Hintergrund hat.
Sollte das noch völlig offene Urteil ebenfalls in diesem Sinne ausfallen, bringt sich die EU mit um ihre Existenz, insgesamt gesehen. Ein entsprechendes Urteil wäre von EU-feindlichen Auslandsablegern des Diktators Putin immer wieder instrumentalisierbar."
Das ist jetzt aber nicht wirklich wahr? Sie speichern sich jahrelang Kommentare aus diesem Forum, um diese dann irgendwann einmal wieder ausgraben zu können?
... echt krank ...
Sie werden es nicht glauben, aber die Postings bleiben unter den Artikeln auch weiterhin gespeichert und jederzeit abrufbar.
Dem Betriebsrat hat wohl der oftmalige Saunabesuch nicht gut getan, weil sie sich für bei ihnen angestellte EU-Ausländer einsetzten, dass sie eine 6 Urlaubswoche bekommen (war gerade auf der ORF-Seite zu lesen).
Klassischer Rohrkrepierer der Opposition zum langfristigen Nachteil ihrer letzten paar Wähler
Das ständige und systematische Schießen der Opposition gegen die Regierung (über die Arbeitnehmervertretungen) kann auch ins eigene Knie gehen. Der EuGH-Spruch zementiert nun diese Regelung nun für lange Zeit ein.