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EuGH bestätigt österreichische Regelung für sechste Urlaubswoche

Von nachrichten.at/apa, 13. März 2019, 09:55 Uhr
EUGH
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Bild: (REUTERS)

LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat die österreichische Urlaubsregelung bestätigt, wonach Arbeitnehmer nur Anspruch auf sechs Urlaubswochen haben, wenn sie 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet haben.

Das österreichische Urlaubsgesetz stelle weder eine Diskriminierung noch eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar, urteilten die EU-Richter am Mittwoch.

Hat der Arbeitnehmer bei verschiedenen Arbeitgebern im In- oder Ausland gearbeitet, werden derzeit nur höchstens fünf Jahre angerechnet. Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall an den EuGH verwiesen.

In dem Rechtsstreit (C-437/17) hatte der Betriebsrat des Eurothermen-Resorts Bad Schallerbach gegen diese geltende österreichische Regelung geklagt. Er forderte, dass sämtliche Arbeitnehmer, die unter Zusammenrechnung der Vordienstzeiten aus anderen EU-Staaten 25 Jahre an unselbstständiger Beschäftigung aufweisen, einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche haben sollten.

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40  Kommentare
40  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Banker10 (300 Kommentare)
am 14.03.2019 08:25

Warum nicht eine 6. Urlaubswoche für alle?
Diese 6. Urlaubswoche beinhaltet dann auch Pflegeurlaub/-freistellung, Arztbesuche und Dienstverhinderungen.

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soling (7.432 Kommentare)
am 14.03.2019 08:14

Dieses Urteil ist eine Watsche für Herrn Kalliauer.
Hätte er auch nur einen Funken Anstand wäre er sofort zurück getreten.
Die Arbeitnehmer sollten hier bei der Wahl jetzt die richtige Antwort geben - Arbeitsplatzvernichter gehören verjagt.

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Gelesen (710 Kommentare)
am 14.03.2019 00:08

Ich habe mir von meinem neuen Arbeitgeber meine Vordienstzeiten bestätigen lassen. Dadurch hatte ich nach fünfzehn Jahren Anspruch auf eine zusätzliche Arbeitswoche. Hätte ich die Bestätigung nicht gehabt wäre die zusätzliche Woche erst nach 20 Jahren erreicht worden. Aber das wissen und wussten damals nicht viele.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 13.03.2019 22:55

Neid schüren kann sie, die AK!

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 13.03.2019 21:51

Die Anrechnung der Betriebszugehörigkeit zu irgendwas ist ein Relikt...

6. Urlaubswoche bei unserer Produktivität längstens überfällig.

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markusde (1.912 Kommentare)
am 13.03.2019 17:40

Toller Betriebsrat - solche Pfeifen braucht echt niemand! Erstens wird hier sinnlos Steuergeld verprasst, zweitens der österreichische Arbeitnehmer verarscht. Ein schönes Beispiel wie man sich (nicht) wichtig macht.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 13.03.2019 19:58

Nächste schlappe für die AK und Sozis! Den Karfreitag haben sie ja auch "Erfolgreich" geklärt, ging halt in die Hose!

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 13.03.2019 20:21

@hepusepp: Nix da, Sozis. Geklagt hat der Betriebsrat, nicht die Sozis.
Die Betriebsratsvorsitzende kommt von:
"Liste Ameshofer", nicht von einer Partei.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 14.03.2019 07:01

Ohne Unterstützung der AK geht Ihm das "Gerstl" aus zum Klagen!!

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Fensterputzer (5.141 Kommentare)
am 13.03.2019 15:23

geklagt hatte der Betriebsrat des Eurothermen-Resorts . . .

ja, wenn's dem Betriebsrat nix kostet . . .

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fischersfritz (1.514 Kommentare)
am 13.03.2019 19:55

zahlt eh die AK

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Flachmann (7.126 Kommentare)
am 13.03.2019 13:06

Ins Hoser`l gegangen.
Freundschaft!

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 13.03.2019 12:12

Endlich ein vernünftiges Urteil ...

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cochran (4.047 Kommentare)
am 13.03.2019 12:12

ein gutes Urteil so hätte auch die Karfreitag Klage ausgehen sollen wo ein Atheist klagt mit der Unterstützung der AK klagt , es gahen ja nur mehr Alts ab 70 in die Kirchen Junge muss man mit der Lupe suchen

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duffman (472 Kommentare)
am 13.03.2019 12:03

Es sind ja eh nur 2-3% betroffen .. würde K.K. sagen

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duffman (472 Kommentare)
am 13.03.2019 11:56

Dieses EUGH Urteil wird natürlich ernst genommen von "unserer" Regierung, nicht wie das "eigenartige" Karfreitagsurteil

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markusde (1.912 Kommentare)
am 13.03.2019 17:41

Ich würde sagen dass beide gleich ernst genommen werden

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tatwaffe (883 Kommentare)
am 13.03.2019 11:41

Ist vll OK, dass es zu dieser Entscheidung gekommen ist.
Ansonsten würde die sechste Woche generell von der Wirtschafts- und Konzernregierung gestrichen :D

Die Wirtschaft schafft die Arbeit und der Arbeitnehmer schafft nur Probleme zwinkern

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glingo (4.941 Kommentare)
am 13.03.2019 12:17

Die Wirtschaft schafft die Arbeit

wer kauft die Produkte ach ja der Arbeiter!

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docholliday (8.077 Kommentare)
am 13.03.2019 13:07

Der Arbeiter kauft aber nur Produkte, wenn er auch eine Arbeit hat, nicht wahr?

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markusde (1.912 Kommentare)
am 13.03.2019 17:42

Nein sonst nimmt er halt an Kredit auf! Ach das geht ja auch nur mit Job.

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metschertom (8.029 Kommentare)
am 13.03.2019 14:11

Und wo kommt die Wertschöpfung her? Fertigen die Unternehmer gar die Waren alle selbst?
Das Eine geht ohne das Andere nicht!

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 13.03.2019 11:34

Wieder ein grandioser Erfolg der Opposition.
Herzlichen Glückwunsch!

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fischersfritz (1.514 Kommentare)
am 13.03.2019 19:58

wahrscheinlich auf Empfehlung von Gerstorfer

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docholliday (8.077 Kommentare)
am 13.03.2019 11:32

Sobald man den EuGH anruft, geht der Schuss nach hinten los zwinkern
Und das vor der EU-Wahl grinsen
Patscherter gehts kaum noch grinsen

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 13.03.2019 11:05

Der Unternehmer kann machen was er will, ist ja sein Geld, aber gesetzlich verpflichtet ist er nicht dazu.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 13.03.2019 11:07

gehört zu:
tradiwaberl (7973) 13.03.2019 10:55 Uhr

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spoe (13.470 Kommentare)
am 13.03.2019 11:10

So ist es und in Einzelfällen wird man den Urlaubsanspruch auch entsprechend verhandeln. Gut, wenn es den gesetzlichen Anspruch nicht gibt.

Die Privatwirtschaft steht in einem anderen Wettbewerb als der öffentliche Bereiche, wo man offensichtlich großzügiger damit (also mit Steuergeld) umgeht.

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duffman (472 Kommentare)
am 13.03.2019 12:04

Ich wäre auch dafür das der Arbeitgeber "freiwillig" die Höhe des Gehalts festlegt, <<Der Unternehmer kann machen was er will, ist ja sein Geld, >>

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 13.03.2019 12:18

Wenn die Leistung passt wird er "freiwillig" ein entsprechendes Gehalt festlegen. War zumindestens bei mir immer so und ich hatte nie Grund zu jammern.

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tradiwaberl (15.589 Kommentare)
am 13.03.2019 10:55

Es ist aber den Unternehmen nicht verboten trotzdem eine 6. Urlaubswoche zu geben. Gerade wo der Fachkräftemangel akut ist, wäre das eine zusätzliche Attraktivierung. Eine Firmen haben das auch schon vorgemacht.

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docholliday (8.077 Kommentare)
am 13.03.2019 11:30

Wenn eine Firma zuwenig Personal hat, dann wird sie mit mehr Urlaub auch keine Freude haben oder? Wo ist denn Deine Logik?

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tradiwaberl (15.589 Kommentare)
am 13.03.2019 19:44

Ursache - Wirkung... irgendwo muss die Firma schrauben, wenn sie für Personal lukrativer sein soll als die Konkurrenz.

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amha (11.322 Kommentare)
am 13.03.2019 10:39

Ganz amüsant, wenn man sich jetzt die Kommentare zum diesbezüglichen Artikel vom 25.7.2018 liest. Es tun sich da übrigens die gleichen Verdächtigen hervor, welche auch jetzt das Forum zumüllen: der Tito, der Kraxlmaxl, der Sandkistenpinkler - und gaaaanz prominent, dede. Fakt ist, dass sich der von Neubauer noch als "Teilerfolg" gewertete Fall nun zu einem Bauchfleck für die Rothäute auswuchs!

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 13.03.2019 10:51

Sie haben recht - die Kommentare sind amüsant. Der Sandkistenschreck versteigt sich, korruption zu unterstellen und selbst Putin muss in der Argumentation herhalten grinsen

----------------------
Zitat:

Sandkistenschreck (4145) 25.07.2018 19:19 Uhr
"Im Hinblick auf letzeren Aspekt stellt sich schon dringend die Frage ob der Anwalt den tieferen Sinn der EU geistig erfasst hat, und es stellt sich auch die Frage, ob hier nicht Geld geflossen ist, oder der Anwalt einen EU-feindlichen persönlichen Hintergrund hat.

Sollte das noch völlig offene Urteil ebenfalls in diesem Sinne ausfallen, bringt sich die EU mit um ihre Existenz, insgesamt gesehen. Ein entsprechendes Urteil wäre von EU-feindlichen Auslandsablegern des Diktators Putin immer wieder instrumentalisierbar."

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santabag (5.804 Kommentare)
am 13.03.2019 14:23

Das ist jetzt aber nicht wirklich wahr? Sie speichern sich jahrelang Kommentare aus diesem Forum, um diese dann irgendwann einmal wieder ausgraben zu können?

... echt krank ...

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spoe (13.470 Kommentare)
am 13.03.2019 14:30

Sie werden es nicht glauben, aber die Postings bleiben unter den Artikeln auch weiterhin gespeichert und jederzeit abrufbar.

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Observer100 (513 Kommentare)
am 13.03.2019 10:31

Dem Betriebsrat hat wohl der oftmalige Saunabesuch nicht gut getan, weil sie sich für bei ihnen angestellte EU-Ausländer einsetzten, dass sie eine 6 Urlaubswoche bekommen (war gerade auf der ORF-Seite zu lesen).

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u25 (4.904 Kommentare)
am 13.03.2019 10:28

Klassischer Rohrkrepierer der Opposition zum langfristigen Nachteil ihrer letzten paar Wähler

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spoe (13.470 Kommentare)
am 13.03.2019 10:21

Das ständige und systematische Schießen der Opposition gegen die Regierung (über die Arbeitnehmervertretungen) kann auch ins eigene Knie gehen. Der EuGH-Spruch zementiert nun diese Regelung nun für lange Zeit ein.

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