VfGH lässt Plech mit Antrag gegen Buwog-Richterin abblitzen

Von nachrichten.at/apa   13.Oktober 2017

Damit bleibt Marion Hohenecker Richterin in dem Strafverfahren, in dem auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen angeklagt ist.

Dem Antragsteller fehle mangels Vorliegen einer in erster Instanz entschiedenen Rechtssache die Legitimation für den Parteiantrag, heißt es in der Mitteilung des VfGH am Freitag. Der Verteidiger von Plech hatte gegen einen ablehnenden Beschluss der Vorsitzenden des Schöffensenats, Hohenecker, über eine gebührenfreie Aktenabschrift Beschwerde erhoben.

Video: Der BUWOG-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte kann starten. Am Freitag hat der Verfassungsgerichtshof die letzte noch offene Beschwerde rund um das Monsterverfahren abgewiesen. Nun kann das Landesgericht Wien einen Termin für den Prozess festlegen