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VW-Skandal: Linzer Gericht wies VKI-Klage ab

Von nachrichten.at/apa, 27. Mai 2018, 09:53 Uhr
VW
(Symbolbild) Bild: (EPA)

LINZ/WOLFSBURG. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im VW-Skandal eine juristische Niederlage erlitten. Das Landesgericht Linz wies die erste Muster-Rückabwicklungsklage des Vereins gegen einen Autohändler ab.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der VKI überlegt zu berufen. Die Sammelklagsaktion des Vereins betrifft das nicht, denn da will der VKI gegen die Volkswagen AG in Deutschland vorgehen, nicht gegen einzelne Händler.

Mit der nunmehr erstinstanzlich abgeschmetterten Klage hatte der VKI stellvertretend für eine Autobesitzerin die Rückabwicklung des Kaufvertrags begehrt. Vorsorglich wurde auch eine Wertminderung geltend gemacht. Beide Ansprüche bestehen aber nach Ansicht des Landesgerichts Linz nicht.

"Verbesserung ist zumutbar"

In seiner Entscheidung (45 Cg 42/17 s 14) führt das Gericht aus, dass der Einbau der illegalen Manipulationssoftware, die den Schadstoffausstoß schönte, ein verbesserungsfähiger Mangel sei. Den Kunden sei die Verbesserung auch zumutbar. Der Zeitaufwand für das Update betrage "ca. eine halbe Stunde. Die Kunden erhalten in dieser Zeit ein kostenloses Ersatzfahrzeug oder es wird ein kostenloses Hol- und Bringservice angeboten", so die Richterin. Die vom VKI vertretene Konsumentin hat das Update übrigens bisher nicht durchführen lassen, würde es aber tun, "wenn sonst der Entzug der Zulassung drohen würde". Auch würde sich die Frau wieder einen VW-Diesel kaufen, wie sie bei Gericht sagte.

Das Update führt nach Ansicht des Linzer Landesgerichts zu keiner Wertminderung "und auch nicht zu anderen Mängeln bzw. Schäden bzw. nachteiligen Auswirkungen". "Das Fahrzeug ist (mit und auch ohne Software-Update) uneingeschränkt gebrauchsfähig, technisch sicher und in der Fahrbereitschaft nicht eingeschränkt. Es erfüllt auch die Sicherheitsstandards. ... Auch ein merkantiler Minderwert resultierend aus der 'Schummelsoftware' bzw. resultierend aus dem Softwareupdate liegt nicht vor", so das Gericht mit Bezug auf das Sachverständigengutachten, das für das Verfahren eingeholt wurde.

"Keine vorsätzliche Irreführung"

Das Gericht konnte nicht feststellen, dass die betroffene Autofahrerin den Wagen nicht erworben hätte, wenn sie zum Kaufzeitpunkt um die Manipulation der Software gewusst hätte. Das Argument, dass gebrauchte Dieselautos infolge des Abgasskandals generell weniger wert seien, sich also ihr Wiederbeschaffungswert verringert habe, ließ das Gericht nicht gelten.

Dem Verkaufsmitarbeiter des beklagten Linzer Autohändlers könne "jedenfalls keine rechtswidrige und vorsätzliche Irreführung" vorgeworfen werden, da er zum maßgeblichen Zeitpunkt selbst nichts von der Manipulation gewusst habe.

Das Landesgericht Linz sagt inhaltlich etwas komplett Anderes als das Landesgericht Eisenstadt, das erst vor wenigen Tagen feststellte, dass das durch das Software-Update die Mängel keineswegs beseitigt würden. Das Eisenstädter Gericht war das erste, das den Stickoxid-Ausstoß auf der Straße maß - und zwar vor und nach dem Update. Das Ergebnis hat die Richterin "frappiert": Nach dem Update wurden die zulässigen Stickoxidwerte (NOx) noch immer um 77 Prozent überschritten, vor dem Update gar um 247 Prozent. Das berechtige zur Irrtumsanfechtung. Beim Dieselverbrauch und Kohlendioxidemissionen war dem Eisenstädter Urteil zufolge aber alles OK. Der burgenländische Fall betraf einen Audi Q3, in Oberösterreich ging es um einen VW Tiguan.

Porsche Holding zeigt sich erfreut

Die österreichische Porsche Holding freut sich naturgemäß über das druckfrische Linzer Urteil vom 24. Mai, das der APA vorliegt. Die Entscheidung "entspricht auch der mittlerweile wiederholt geäußerten Rechtsansicht der Oberlandesgerichte in Österreich (Wien, Linz, Graz und Innsbruck). Es handelt sich bei dem gegenständlichen Verfahren um den ersten Musterprozess, den der VKI gegen einen VW-Händlerbetrieb führt", so die Porsche Holding in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA. Die Position der Händler und Hersteller werde durch die Linzer Entscheidung erneut bestätigt.

Ganz anders sieht das der VKI, der überlegt, in Berufung zu gehen, wie Chefjurist Thomas Hirmke der APA auf Anfrage sagte.

Mit der Sammelklagsaktion des Vereins habe das Urteil nichts zu tun, denn hier sollen nicht Händler, sondern die VW AG in Deutschland geklagt werden. Zu der Aktion haben sich rund 10.000 vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter angemeldet, die Frist ist vergangene Woche abgelaufen. Jetzt hat der VKI alle Hände voll zu tun. "Wir müssen jeden einzelnen Fall prüfen", so Hirmke. Da die Gegnerin, die Volkswagen AG, in Deutschland sitzt, kann der VKInicht alle 10.000 Ansprüche bei einem Gericht einklagen, sondern muss 16 Klagen - bei allen 16 Landesgerichten - einbringen, und zwar jeweils dort, wo das Fahrzeug gekauft bzw. übergeben wurde. Bis spätestens 18. September 2018 muss der VKI seine 16 gebündelten Klagen eingebracht haben, denn zu diesem Zeitpunkt beginnt wahrscheinlich frühestens die Verjährung.

VKI will Volkswagen auf Schadensersatz klagen

Die Wolfsburger Volkswagen AG will der VKI auf Schadenersatz klagen. Der VKI argumentiert, dass sich durch die Manipulation bzw. das Update der Wert der Fahrzeuge verringert habe. Für die Folgeschäden aus dem Update hafte Volkswagen, daher solle der Konzern den betroffenen Fahrzeughaltern eine Geldsumme - ein Fünftel des Kaufpreises - zahlen. Bei den Händlerklagen geht es hingegen mehrheitlich um Irrtum und manchmal Gewährleistung: Die Kläger wollen ihren Vertrag in der Regel rückabwickeln, also ihr Auto zurückgeben und dafür ihr Geld oder einen Teil davon (abhängig vom Alter des Fahrzeugs) zurück.

Insgesamt sind in Österreich geschätzte 394.000 manipulierte Dieselfahrzeuge des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Seat und Skoda) unterwegs. An der VKI-Aktion konnten nur Private mit Fahrzeugen, die zwischen 2008 und 2015 gebaut und vor dem 18. September 2015 gekauft wurden, teilnehmen. Firmenwagen waren ausgeschlossen, ebenso im Ausland gekaufte Autos und Leasingfahrzeuge, bei denen der Leasingvertrag noch aufrecht ist.

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29  Kommentare
29  Kommentare
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xing (354 Kommentare)
am 28.05.2018 14:00

Urteil gesprochen von einer technische versierten Richterin... Ironie OFF. Ich würde der Richterin raten hinter dem VW des Klagenden Platz zu nehmen und tief einzuatmen, damit sie solche hinrissigen Urteile zukünftig nicht mehr ausspricht. Es ist bewiesen dass Softwareupdates relativ wenig bringen, von einer "Verbesserung" kann keine Rede sein.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 28.05.2018 11:18

Die deutsche Autoindustrie darf sich bei der Politik bedanken dass bis heute keine Sammelklagen zugelassen sind , denn sonst hätte es VW und anderen Automarken sehr schwer zu bestehen .

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pepone (60.622 Kommentare)
am 28.05.2018 11:16

ich bin begeistert über das Wissen der Juristin die anscheinend von VW beraten wurde !!! traurig
Sie hat anscheinend die Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamt - Deutschland nicht gelesen .

Der Mercedes Boss wird heute von der Deutsche Ministerin angehört betreffend Manipulation bei Mercedes .

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 28.05.2018 11:15

Is ja nix passiert; is ja bloß die unbedeutende Entscheidung eines kleinen Richters am Landesgericht. Kostet den VKI halt a bissi was für den Einspruch, doch kann man in der nächsten Instanz dafür auf Richter mit entsprechendem Sachverstand hoffen.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 28.05.2018 10:45

Die Richter sind ja die Oberchecker schlechthin.

Die Abschalteinrichtung dient ja nur dazu, die letztendlich unterdimensionierte Abgasreinigung zu verstecken. Diese wird am Prüfstand aktiviert, aber eine ständige Aktivierung führt zu einem extrem hohen Verbrauch an Hilfsstoffen (AdBlue) und einem deutlichen Leistungsverlust, was auch einen Mehrverbrauch bedeutet. Im ordentlichen Betrieb ist die Abgasreinigung in unseren Breitengraden weniger als bei einem Drittel der Betriebszeit aktiv, je nach Außentemperaturbereich, Lastprofil und Motortemperatur.

Betrug ist das allemal, denn man kann die versprochenen Eigenschaften NICHT einfach per Softwareupdate herstellen. Wenn es so einfach wäre, hätte man sich die Abschalteinrichtung nicht einfallen lassen und vor allem in den USA nach der ersten Rüge bereits nachgerüstet und nicht verleugnet.

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markusobermueller (466 Kommentare)
am 28.05.2018 07:38

Nau jo, wea kauft scho wos von VW?
Söba schuld.

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Schnapsdrossel (31 Kommentare)
am 27.05.2018 23:47

Linz hat ein industriefreundliches Gericht.

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mike12_2008 (843 Kommentare)
am 27.05.2018 21:55

Ein völlig logisches Urteil.
VW hat ja Motorentechnisch nichts anderes verbaut als die Konkurrenz.
Auch die auf der Straße gemessenen NoX-Werte der 1,6 und 2,0 Ltr. EA189 Motoren waren auch vor dem Softwareupdate schon nicht die schlechtesten. > Vergleiche sehr empfehlenswert!
Im Gegenteil, der Durchschnittswert aller von Renault oder Fiat Anfang 2018 angebotener EU6 (!!- nicht EU5) Diesel lag bei rund 0,6g/km.
Das entspricht dem 8-fachen EU6 Normwert und liegt in etwa im Bereich des VW 1,6 Ltr. Ea 189 Diesels nach dem Update.....

Wie soll da eine Klage gegen VW gerechtfertigt sein?

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spoe (13.470 Kommentare)
am 28.05.2018 10:48

Nein, die Abgasreinigung ist unterdimensioniert und kaum in Betrieb. Bei erhöhter Betriebszeit müsste man ständig AdBlue nachtanken, hätte man spürbar weniger Leistung und einen höheren Verbrauch.

Das verärgert die Kunden und man müsste die Abgasreinigungsanlage größer dimensionieren. Darum geht es!

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xing (354 Kommentare)
am 28.05.2018 13:57

...nicht die schlechtesten? Ich würde mich hinter Ihr Auto stellen und TIIIEF einatmen, bevor sie so einen Blödsinn verzapfen.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 27.05.2018 21:28

Wieder ein Beweis, wie technisch unwissend solche Richter bei uns sind. Verlassen sich nur auf Gutachter und entscheiden dann gegen den Bürger.
Man könnte glauben, daß es Richter von VW sind.

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jago (57.723 Kommentare)
am 27.05.2018 22:23

Nein, es geht nur um die "Schlaumeier"prozedur, die den Motor auf einer anderen "Kennlinie" laufen lässt, wenn das "System" erkennt, dass das Auto auf einem Prüfstand steht.

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 27.05.2018 15:06

Für dieses Urteil bekommt der Richter bestimmt einen neuen VW geschenkt

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jago (57.723 Kommentare)
am 27.05.2018 22:19

Das ist eine Unterstellung traurig

Zur Sache: die alte Software hat nur das Verhalten des Motors so manipuliert, dass er sehr wenig schädliche Auspuffgase erzeugt hat, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand ist. Im normalen Fahrbetrieb hat der Motor viel höhere Schadstoffe ausgeblasen.

Sollte die Software so verändert werden, dass der Motor auch auf der Straße weniger Schadstoffe ausbläst, dann liefert er wesentlich weniger Leistung bzw. schlechtere Beschleunigungswerte als im Typenschein.

Das geht nicht.

Also kann die neue Software nur das besondere Verhalten auf dem Prüfstand ändern.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 28.05.2018 10:48

Wieso nur einen?

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 27.05.2018 12:16

Da geht es offenbar nur um reine Abzocke.
Noch sind wir nicht die USA.

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jago (57.723 Kommentare)
am 27.05.2018 22:31

So einfach ist das nicht.

Den anderen Artikel, in dem der Wolfsburger General die Reißleine gezogen hat, weil ihm eh nichts anderes mehr übrig geblieben ist, hat die Zenzi gesperrt.

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rips (613 Kommentare)
am 27.05.2018 11:07

Wenn schon ein Urteil gegen VW mit Abgasmessung vorhanden ist, warum kommt dann beim VKI keiner der Blitzgneißer drauf, diese Vorgehensweise ebenso anzuwenden? Der ausverhandelte Fall in Eisenstadt nennt doch sicher den Gutachter, den man wieder heranziehen kann. Es wär so einfach...

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sumpfdotterblume (3.158 Kommentare)
am 27.05.2018 12:30

Darum gibt’s ja Poster. Allwissend und unfehlbar. Denn alle anderen sind ohnehin Deppen!

*Sarkasmus Ende*

Kennst Du die Details, die Urteilsbegründung? Nicht?! Dann wäre ich mit voreiligen Schlüssen vorsichtig.

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kulesfak (2.711 Kommentare)
am 27.05.2018 13:44

Wissender als du offensichtlich allemal.
Aber anscheinend geht´s dir eh nur darum, hier alles, was andere schreiben, schlecht zu machen.
Wie wäre es mal mit einem eigenständigen, sachlichen on-top-Posting? Ist das zu schwierig?

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sumpfdotterblume (3.158 Kommentare)
am 27.05.2018 14:26

On-Top-Posting? Kein Problem. Aber ich habe ein massives Problem mit Postern, die Meinung als Fakten verkaufen. Und das passiert hier viel zu oft.

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rips (613 Kommentare)
am 28.05.2018 12:46

@sumpfdotterblume: Was faselst du? Ich hab zu diesem Thema eine Meinung und auch klare Fakten, bin nämlich selbst mit meinem VW-Diesel betroffen.

VW möchte partout die (vorher zugesagten) Umrüstungskosten eines eingetragenen Chiptunings samt zweier Fahrkosten nicht bezahlen, da wirds leider eine Klage geben müssen. Ich habs meinem ansich zuverlässigen Händler schon gesagt, dass das nach fast 20 Jahren sicher der letzte PKW aus dem VW-Konzern sein wird, wenn dieser klare Schadensersatz nicht bezahlt wird.

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( Kommentare)
am 27.05.2018 10:20

diese Sache ist einmal mehr ein Beispiel dafür, was man von der öst. Gesetzgebung bzw den Gerichten halten kann... meiner Wahrnehmung nach würde würfeln ähnliche Ergebnisse bringen

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sumpfdotterblume (3.158 Kommentare)
am 27.05.2018 12:31

Ich würde Poster zu Richtern ernennen. Dann wäre die Welt viel gerechter!!!

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jago (57.723 Kommentare)
am 27.05.2018 22:09

Lies doch die postings zwinkern

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jago (57.723 Kommentare)
am 27.05.2018 10:12

Da bin ich ziemlich erstaunt über das technische Verständnis des Gerichts.

Die Schummelsoftware täuscht ja nicht nur während der Messung auf dem Rollenprüfstand einen besseren Wert vor. Die Messung auf dem Rollenprüfstand sollte doch repräsentativ sein für das Verhalten des Motors auf der Straße in der Stadt, an der roten Ampel zum Beispiel.

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sumpfdotterblume (3.158 Kommentare)
am 27.05.2018 12:34

Die juristische Frage ist nicht, ob die Software schummelt, sondern, ob das Update die Schummelei beseitigt bzw. die Beseitigung zumutbar ist.

Insofern: Thema verfehlt, jago

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jago (57.723 Kommentare)
am 27.05.2018 22:07

DAS war mir jetzt unverständlich grinsen
Wenn die alte Software auf dem Prüfstand schummelt, dann ändert das update die Messung auf dem Prüfstand aber nicht auf der Straße.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 28.05.2018 15:44

Is auch egal. Die europäischen VW Fahrer läßt man im Regen stehen, den US Boys bezahlt man alles - sogar Wandlungen und Rückkäufe.

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