Reform abgelehnt: Schweiz bleibt Steuerparadies für Firmen

Von OÖN   12.Februar 2017

Mit 59 Prozent haben die Schweizer die sogenannte Unternehmenssteuerreform III in einer Volksabstimmung am Sonntag deutlich klarer als erwartet abgelehnt. Damit drohen der Schweiz internationale Sanktionen.

Die Regierung wollte international verpönte Steuerprivilegien für Holding-Firmen abschaffen, die ihr Geld überwiegend im Ausland verdienen. Sie verknüpfte das in ihrem Steuergesetz aber mit anderen Vergünstigungen für die Holdings, was unter dem Strich rund eine Milliarde Euro gekostet hätte. Daran stießen sich die Reformgegner.

Sollten die Privilegien nicht abgeschafft werden, könnte die Schweiz auf einer Schwarzen Liste landen. Das hatte der Direktor der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Steuerpolitik, Pascal Saint-Amans, vor der Abstimmung erklärt.

Privilegien für 24.000 Firmen

Die Steuervergünstigungen für Holdings betreffen rund 24.000 Unternehmen mit 150.000 Mitarbeitern. Sie sind international nicht mehr akzeptabel. Gegen die Abschaffung gab es von Bürgerseite aus keine Einwände.

Die Regierung befürchtete aber die Abwanderung der Firmen etwa nach Großbritannien, Irland, Luxemburg, Hongkong, Singapur oder in die Niederlande. Sie wollte die Holdings deshalb mit anderen Vergünstigungen ködern, etwa mit Steuerfreiheit auf Einnahmen aus Patenten.

Heinz Karrer, Präsident des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse, sagte in einer ersten Reaktion, man solle sich jetzt zügig daran machen und mit der EU und der OSZE darüber reden, wie der Fahrplan für neue, international kompatible Steuer aussehen könnte.

Die Gegner befürchteten, dass die Steuerzahler zur Deckung der Lücke zur Kasse gebeten würden. Entsprechend feiert die Linke das Resultat als Sieg. Die Leute tolerierten eine solch unsoziale Vorlage nicht, sagte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer. Man könne nicht Privilegien für Unternehmen auf den Mittelstand überwälzen. Es brauche eine sozial ausgewogene Vorlage mit einer Gegenfinanzierung, um die alten Steuerprivilegien abzulösen.

 

Worum ging es?

Die Kantone besteuern die ausländischen Gewinne bei bestimmten Firmentypen geringer als die inländischen. So wurden Firmen angelockt, ohne dass allgemeine Steuersätze gesenkt werden mussten.

Das ist international nicht länger akzeptiert und muss abgeschafft werden. EU und OECD haben mit ihrem Druck die Vorschläge erst erzwungen.

Damit die Firmen nicht wegziehen, wurde im Vorschlag zur Unternehmenssteuerreform (USR) III als Ersatz eine Reihe neuer Sonderregeln geschaffen, die nun aber international akzeptiert sind: die Patentbox, die Inputförderung und die zinsbereinigte Gewinnsteuer.