OGH: Fluglinien müssen bei Ausfall auch auf andere Airlines umbuchen
WIEN. Passagiere, deren Flüge annulliert werden, haben ein Recht, auf schnellstmögliche Ersatzbeförderung.
Die Fluggesellschaft muss dafür auch Umbuchungen auf Flüge anderer Airlines in Betracht ziehen, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH). Tut sie das nicht, muss die Airline dem Fluggast die Kosten für die selbst organisierte Reise ersetzen. Im konkreten Fall hat Austrian Airlines (AUA) den Abendflug von Düsseldorf nach Wien abgesagt. Einer betroffenen Passagierin bat die AUA einen Nachtzug (mit Umsteigen und ohne Sitzplatzreservierung) oder einen Flug erst im Laufe des Folgetages an. Weil das für die Passagierin nicht infrage kam, kümmerte sie sich am Flughafen Düsseldorf selbst um eine anderwärtige Ersatzbeförderung - per Flugzeug nach Salzburg und dann per Zug nach Wien.
Zurück in Wien weigerte sich die AUA, die Kosten für den Ersatzflug zu tragen. Die AUA meinte, durch die selbst organisierte Reise hätte die Konsumentin ihr Wahlrecht - auf Erstattung des Ticketpreises statt auf Ersatzbeförderung - ausgeübt.
Die Passagierin wandte sich daraufhin an den Verein für Konsumenteninformation (VKI), dieser klagte im Auftrag des Sozialministeriums. Der OGH urteilte: "Der Verweis, dass sich die Passagierin selbst um die gewünschte Flugverbindung kümmern müsse, kommt der Verweigerung der Bereitstellung einer solchen Ersatzbeförderung gleich."
Laut der VKI-Aussendung vom Dienstag hätte die AUA selbst die Umbuchung auf den von der Kundin gewählten Flug anbieten und organisieren müssen. Die Airline müsse für eine ehestmögliche Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen sorgen und entsprechende Vorkehrungen treffen, damit sie eine solche auch in knapper Zeit organisieren kann.
Die AUA erklärte gegenüber der APA, die Rechtsprechung zu respektieren, das OGH-Urteil in diesem speziellen Fall aber nicht nachvollziehen zu können. Es sei an diesem Tag aufgrund der eingeschränkten Landefreigaben in Wien nicht absehbar gewesen, ob Flüge überhaupt nach Wien durchgeführt werden können. "Austrian Airlines konnte daher keine sichere Alternativbeförderung mit dem Flugzeug anbieten, ebenso wenig mit anderen Fluglinien", so ein Sprecher. "Aus Sicht der Austrian Airlines ist die geglückte Beförderung eher dem Zufall zu verdanken. Austrian Airlines muss als verantwortungsvolle Airline aber mit einem gesicherten Transport planen können."
"Passagiere, deren Flüge annulliert werden, haben ein Recht, auf schnellstmögliche Ersatzbeförderung."
Und Leser eines APA-Artikels, auch, wenn dieser von den OÖN übernommen wurde, haben ein Recht auf einen fehlerfreien Einleitungssatz.
Darum fliege ich nie über Frankfurt nach Linz bin schon 4 x stehen gelassen worden. Und dann immer die Ausrede in Linz war das Wetter schlecht. Aber komischerweise konnte die aua Maschine aus Düsseldorf landen (5min nach eigentlicher planmäßiger Landung des Lufthansa Fluges)
Musste bisher zweimal in FRA nächtigen, beim dritten mal wurde ich selbst aktiv, da ich am nächsten Morgen einen wichtigen Termin in Linz hatte. So kam ich auf den Nightjet, welcher in FRA Fernbahnhof kurz vor Mitternacht abfährt - und um etwa halb sieben morgens in Linz ankommt. Damals noch auf eigene Kosten; künftig wird mir die Airline das Ticket bezahlen.
Das Urteil finde ich gut, denn was die Airlines heutzutage den Fluggästen zumuten, ist mehr als eine Sauerei.
Kürzlich ziemlich verspäteter Abflug mit LH im Süden Europas nach FRA, 1. Umbuchung auf die Nachmittagsmaschine nach LNZ, 2. Umbuchung auf die Abendmaschine, dann 3. Umbuchung auf die Maschine am nächsten Tag. In FRA ein Schlange von mehr als 50m vor dem Info-Schalter, besetzt mit nur 3 Personen der LH, die mehr als überfordert waren. Hotline nicht erreichbar. Außerhalb des Sicherheitsbereiches nur mehr Automaten, nur 1 Schalter besetzt, der zumindest einen Shuttlebus und ein Hotelzimmer zuweisen konnte.
Fazit: ein absolutes, unzumutbares Chaos, das von Ignoranz, schlechter Organisation und "Personaleinsparungen" getrieben ist.
Darum finde ich das Urteil sehr gut, so kann man in einem angemessenen Zeitraum selbst für einen Weiterreise sorgen, da die Airlines nicht willens oder in der Lage sind, dafür zu einzutreten.
Die Forderung einer Entschädigung wurde von der LH nach 4 Wochen mit der schon üblichen Arroganz erwartungsgemäß abgelehnt.
Da die Einschaltung eines Rechtsanwaltbüros bereits in der Vergangenheit mehrmals erfolgreich war, habe ich wiederum dieselbe Vorgangsweise gewählt (kostet ca. 1/4 der Erstattung).
Mach ich ebenso, streite mich nicht mehr mit denen rum. Online auf z.B. www.flightright.at Daten eingeben; die streiten den Fall für etwa 30% Anteil an der Entschädigung für dich durch.