Österreich blitzt bei EU-Gericht ab: Milliardenbeihilfe für AKW erlaubt

Von nachrichten.at/dm   12.Juli 2018

Das Gericht gab der EU-Kommission und den Briten und Franzosen Recht. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Monaten kann Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingebracht werden. Ob Österreich diesen Schritt macht, werde wohl in den nächsten Tagen entschieden, heißt es aus dem zuständigen Umwelt- und Energieministerium.

Vor ziemlich genau drei Jahren hatte die rot-schwarze österreichische Bunderegierung Klage wegen Hinkley Point eingereicht, Luxemburg hatte sich angeschlossen. Österreich will nicht nur verhindern, dass Hinkley Point gebaut wird, sondern dass das Projekt des staatlichen französischen Energieversorgers EdF vom britischen Staat großzügig subventioniert wird. Bis zu 108 Milliarden Euro sollen dabei fließen, hat Greenpeace errechnet. Nicht zuletzt dadurch, dass der britische Staat für die nächsten 35 Jahre einen Stromeinspeistarif garantiert hat, der doppelt so hoch wie der derzeitige Marktpreis ist.

Das Gericht der EU hat in der Rechtssache T-356/15 für die Atomenergie entschieden und beruft sich dabei nicht zuletzt auf den Euratom-Vertrag der EU, der bereits 61 Jahre alt ist. Das Gericht hält fest, dass „jeder Mitgliedsstaat das Recht hat, aus verschiedenen Energiequellen zu wählen“. Außerdem sei die Technologie von Hinkley Point C fortschrittlicher als die bisherige Atomenergie-Technologie.

Auch mit dem Argument, dass Windenergie billiger als Atomenergie erzeugt werden könne, ist Österreich beim EU-Gericht auf taube Ohren gestoßen. Hier folgten die Juristen vielmehr dem Einwand der EU, dass Windenergie nicht vergleichbar sei, weil sie nicht kontinuierlich Strom liefere.

Auf die Seite der EU-Kommission haben sich beim Verfahren nicht nur Briten und Franzosen gestellt, sondern mit Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien auch weitere Staaten mit großer Affinität zur Nuklearenergie.

Euratom-Vertrag überholt

Umweltschutzorganisationen und Politiker hoffen nun auf die Entscheidung der nächsten Instanz. Dass sich das Gericht auf den Euratom-Vertrag berufen könne, zeige, wie überholt diese Normen seien, sagt Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudolf Anschober (Grüne), einer der vehementesten Gegner von Hinkley Point. „Atomenergie wird hier über das Wettbewerbsrecht gestellt, das kann es nicht sein“, sagt Anschober.

Die Frage ist nun, wann letztinstanzlich entschieden wird. Dies wird aller Voraussicht nach erst in einem Jahr sein. Dann wird Großbritannien bereits aus der EU ausgetreten sein. Ob dann ein Freihandelsabkommen existiert und ein Urteil des EuGH Anwendung findet, wird noch zu klären sein.

Nach Angaben der EU-Kommission von 2014 wurden die Baukosten auf 27,6 Milliarden geschätzt. Die Inbetriebnahme war für 2023 vorgesehen, die erwartete Lebensdauer soll 60 Jahre betragen. Die beiden Reaktoren von Hinkley Point C sollen insgesamt 3,3 Gigawatt Strom erzeugen – sieben Prozent der britischen Elektrizitätsproduktion und mehr, als jedes andere Kraftwerk in Großbritannien liefert. Mittlerweile könnte sich der Start des AKW laut Medienberichten sogar bis 2027 verschieben, da mit dem Beginn des eigentlichen Reaktorbaus erst 2019 gerechnet wird. (dm)