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Kulterer-Geständnis: Was ist mit Sorger und Grasser?

Von Dietmar Mascher, 23. Jänner 2014, 00:04 Uhr
Wolfgang Kulterer Bild: apa

Müssen Investoren, die ohne Risiko an der Hypo Alpe Adria viel verdienten, rechtliche Schritte fürchten?

Das Geständnis des ehemaligen Chefs der Hypo Alpe Adria, Wolfgang Kulterer, im Untreue-Prozess gegen ihn und andere ehemalige Manager der Bank wird ihm selbst mildernde Umstände beim Urteil einbringen. Es wirft aber auch Fragen nach der Verantwortung der Investoren auf.

Auf Seite des Bundes wird gegenwärtig verzweifelt versucht, eine Bad-Bank-Lösung für die Hypo Alpe Adria zu finden. Vier Szenarien gibt es nach Aussagen des ehemaligen Nationalbank-Chefs Klaus Liebscher. Für die Steuerzahler am schonendsten wäre eine Gesellschaft, in die die heimischen Banken Mitgliedsbeiträge einschießen und für die sie Risiko übernehmen. Dafür wollen die Banken freilich die Abschaffung der Bankenabgabe.

Gut verdient haben dagegen jene Investoren, denen Kulterer seinerzeit Vorzugsaktien verkauft hat. Dies geschah, wie man mittlerweile weiß, für die Investoren ohne Risiko. Denn verbunden damit war eine Put-Option, die einen Aktienrückkauf zum Einkaufspreis garantierte. Bei diesem risikolosen Deal verdienten prominente Investoren in kurzer Zeit viel Geld.

Darunter etwa der ehemalige Präsident der Industriellenvereinigung, Veit Sorger, die Flick-Stiftung oder Karl-Heinz Grasser. Letzterer behauptet ja nach wie vor, dass er 500.000 Euro seiner Schwiegermutter veranlagt hat, was diese wiederum bestreitet.

Fraglich ist, ob auch die Investoren strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben. Dies müssten sie dann, wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie bei der Untreue Kulterers als Beitragstäter agiert haben. Die Staatsanwaltschaft müsste nachweisen, dass sie gewusst haben, dass Kulterer bei dieser Aktion rechtswidrig handelt. Und sie müssten ihn zudem ermuntert haben, das Geschäft zu machen. Selbst wenn es sich so abgespielt haben sollte, wäre es sehr schwierig, so etwas nachzuweisen. Auf alle Fälle gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Die todsicheren Geschäfte

Die Anstandsvermutung gilt dagegen nicht. So erfahrenen Herren wie Sorger oder Grasser müssen todsichere Geschäfte wie jenes bei der Hypo Alpe Adria nämlich zumindest verdächtig vorkommen. Genauso wenig wie es Kredite gibt, für die man keine Zinsen zahlt, gibt es risikofreie Geldanlagen mit Rendite bis 50 Prozent nach wenigen Monaten.

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4  Kommentare
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platin (1.739 Kommentare)
am 23.01.2014 12:27

Darunter etwa der ehemalige Präsident der Industriellenvereinigung, Veit Sorger, die Flick-Stiftung oder Karl-Heinz Grasser.

--------------

Solange die Justiz in ÖVP-Händen ist, brauchen sich die Herrschaften keine Sorgen machen. Faymann hat wie schon in der letzten Periode den Fehler gemacht, das JM der ÖVP zu überlassen.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 23.01.2014 12:35

dass die SPÖ das besser machen würde?!

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ob-servierer (4.501 Kommentare)
am 23.01.2014 11:43

....es das Wort UNSCHULDSVERMUTUNG
Noch nie wurde es so falsch verwendet, als in den letzten Jahren !
Maximal gestehe ich einigen Wenigen in diesen unendlich vielen Gerichtsverfahren eine UNSCHULDSMÖGLICHKET zu, viel eher gibt es da schon eine NICHTALLEINSCHULDSVERMUTUNG anzutreffen !

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 23.01.2014 10:04

Kandidat für das Wort des Jahres.

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