"Jagdgesetz enteignet Grundbesitzer"

Von Josef Lehner   10.Dezember 2016

Das oberösterreichische Jagdgesetz ist eine Enteignung der Grundbesitzer und für einen modernen Rechtsstaat völlig unzeitgemäß." Mit dieser Feststellung gießt der Landesobmann des Unabhängigen Bauernverbandes (UBV), der Mühlviertler Karl Keplinger, Öl in die Wald-Wild-Diskussion.

Der oö. Landtag will kommende Woche mit einer Novelle zum Jagdgesetz die Stellung der Grundbesitzer bei der Klärung von Wildverbiss schwächen, um willkürliche Klagen mit hohen Schadenersatzforderungen zu unterbinden.

Keplinger stellt die einschlägige Rechtsordnung insgesamt in Frage. Der Grundbesitzer habe keinen Einfluss darauf, wer auf seinem Eigentum die Jagd ausübt. Ausnahme: Er hat mehr als 115 Hektar Grund und erfüllt damit die Bedingungen für eine Eigenjagd. Die kann er selbst ausüben oder verpachten. Dabei handelt es sich um Kniefall vor dem Großgrundbesitz.

Für alle anderen Grundbesitzer vergibt der Jagdausschuss der Gemeinde, bestehend aus Gemeinderäten, die Vergabe der Jagd. Dem Grundbesitzer ist ein Verpachtungszwang auferlegt. Als Entschädigung erhält er ein paar Euro pro Hektar und Jahr, je nach Region. In der Regel betrauen die Gemeinderäte eine örtliche Genossenschaft aus Jägern mit der Jagdausübung. Die ist so gut vor ortsfremder Konkurrenz geschützt. "Jeder Grundbesitzer muss selbst entscheiden dürfen. Er soll die Jagd entweder selbst ausüben oder an andere vergeben dürfen", sagt dagegen der UBV-Chef. Auch Vorarlberg und Tirol hätten mittlerweile das Modell, Bayern habe es längst.

Die Jägerschaft will dazu keine Diskussion, weil das die Ausübung des Weidwerks erschweren würde. Sie findet Unterstützung bei Politikern und anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die auch gerne auf die Pirsch gehen.

Kommenden Montag werden Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker die Novelle zum Jagdgesetz vorstellen. Künftig tragen Grundbesitzer, wenn ihre Bäume von Wild geschädigt werden, bei Klagen ein Kostenrisiko. Die Landwirtschaftskammer willigte ein, weil das Land zwei Experten finanziert, die Grundbesitzer bei Wildschäden beraten.