Ist Lyoness ein Schneeballsystem? Juristen uneins, Kunden unzufrieden
LINZ/GRAZ. Die Frage, ob bei der Einkaufsgemeinschaft Lyoness alles mit rechten Dingen zugeht, beschäftigt die österreichische Justiz seit Jahren. Die OÖNachrichten sprachen mit Anwälten, Gutachtern und dem Unternehmen.
"Geld zurück bei jedem Einkauf" – mit diesem verführerischen Slogan wirbt die Einkaufsgemeinschaft Lyoness. Millionen Menschen auf der ganzen Welt haben nach Angaben des Unternehmens eine Mitgliedschaft. Lyoness verspricht, dass beim Vergütungssystem alle profitieren. Die Kunden bekommen Rabatte, und die Unternehmen steigern ihren Umsatz. Alles geht ganz einfach und ohne Risiko, wird suggeriert.
Die österreichische Justiz sieht das zum Teil anders. Kunden können auch Vorauszahlungen leisten. Ihnen wird versprochen, durch diese Zahlungen ihren Profit zu erhöhen. "Wir vertreten 84 Mandanten, die gesamt 506.650 Euro in das System eingezahlt haben. 18.605 Euro sind an diese Personen zurückgeflossen. Das sind weniger als fünf Prozent der investierten Summe", sagt der Wiener Rechtsanwalt Eric Breiteneder.
Das Problem, so meinen die Juristen des Vereins für Konsumenteninformation, ist, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kaum verständlich seien.
"Es ist sehr schwer zu sagen, welche Rechte und Pflichten eine Person hat, die einen solchen Vertrag mit Lyoness abschließt", erklärt Breiteneder. Das Unternehmen versuche nicht einmal die Zahlen hinter den Vertragswerken zu erklären, sondern fokussiere sich auf ein Marketing, das "Lifestyle und Wohltätigkeitsprojekte präsentiert".
Keine Sammelklage möglich
60 Verfahren gegen die Einkaufsgemeinschaft Lyoness führt Breiteneder. Gerne hätte er eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingebracht, aber bei Schweizer Unternehmen sei dies nicht möglich. So kam es zu einem Prozess-Reigen. Im Kern geht es um zwei Fragen: Ist Lyoness ein Schneeballsystem? Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verständlich?
Am deutlichsten wurde ein Richter des Landesgerichts Krems. Er kam in seiner Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass das Geschäftsmodell von Lyoness einem Schneeballsystem so ähnlich sei, dass die Verträge zwischen der Firma und den betreffenden Businesskunden nichtig seien. Das Urteil wurde rechtskräftig. Lyoness verzichtete auf eine Berufung. "Der Aufwand wäre in keiner Relation zum Nutzen gestanden", sagt dazu Lyoness-Sprecher Mathias Vorbach.
Der Kremser Richterspruch ist Lyoness ein juristischer Dorn im Auge. Die Anschuldigungen, bei Lyoness handle es sich um ein Schneeballsystem, sind aus Sicht des Unternehmens naturgemäß unhaltbar. Mit Kampagnen bei Behörden und in der Öffentlichkeit versuchte Lyoness diesen Standpunkt zu untermauern. Zusätzlich wurde ein Gutachten bei Professor Peter Lewisch in Auftrag gegeben. Dieser kam "ohne Wenn und Aber" zu dem Ergebnis, dass Lyoness kein Schneeballsystem sei.
"Change-Prozess" bei Lyoness
Nicht alle Gutachter teilen diese Ansicht. Wirtschaftsprüfer Karl Hengstberger geht in seiner Expertise mit Lyoness hart ins Gericht. Das Vergütungssystem sei "intransparent", die AGB seien "schwer nachvollziehbar".
Man befinde sich gerade in einem "Change-Prozess", heißt es dazu von Lyoness. Man wolle künftig die Unterscheidung zwischen den Konsumenten und den Unternehmern deutlicher kommunizieren. 450.000 Mitglieder verzeichnet Lyoness nach eigenen Angaben in Österreich. 96 Prozent davon seien "reine Einkäufer". Sie seien von der gesamten juristischen Problematik ohnehin nicht betroffen, sagt Vorbach.
Fakten rund um Lyoness
450.000 Mitglieder hat die Einkaufsgemeinschaft Lyoness nach eigenen Angaben in Österreich. 96 Prozent davon sind reine Einkäufer und nicht im Vertrieb aktiv. Weltweit haben beinahe vier Millionen Menschen eine Mitgliedschaft.
1,2 Milliarden Euro betrug im Jahr 2012 der kumulierte Konzernumsatz der Lyoness-Gruppe.
60 Verfahren gegen Lyoness betreut der Wiener Rechtsanwalt Eric Breiteneder. Etwa ein Viertel seiner Klienten in den Lyoness-Fällen kommt aus Oberösterreich.
406 Lyoness-Mitglieder haben in den vergangenen Monaten laut Eric Breiteneder in seiner Kanzlei angefragt, weil sie mit der Einkaufsgemeinschaft unzufrieden waren.
Für Lyoness Geschädigte gibt es einen Info Blog betrieben vom Wiener Rechtsanwalt Dr. Josef Fromhold, details unter www.fromhold.net.
... dass schon jahrelang (vor allem auf drängen der Ex-Manager) gegen Lyoness ermittelt wird. Ist es nicht auch so, dass es zu den genannten Punkten noch nicht einmal eine Anklage gibt?
Was ist nun aber mit dem Verfahren (http://derstandard.at/1350260474279/Zwei-Ex-Lyoness-Manager-verurteilt) gegen die Lyoness-Schädiger-Plattform-Gründer? Die Antwort vom 14.02.2014 14:35 hat ja gar nichts damit zu tun!
...Ermittlungen Hubert Freidl – Rössler / Verantwortliche der Firmengruppe Lyoness
§ 146 ff / StGB / Betrug / Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate
§ 147 / Abs 3 / StGB / schwerer Betrug / Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren /
§ 148 / (zweiter DF) / StGB / Gewerbsmäßiger Betrug / Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren
§153 / Abs 1/2 (2. DF) / StGB / Untreue / Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren
§ 168a / Abs 1 und 2 / StGB / Glücksspiel / Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
§ 288 / Abs 1 / 2 / 4 / StGB / Falsche Beweisaussage / Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
§ 297 /Abs 1 (2. DF) / StGB / Verleumdung / Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
§ 3 / VbVG / Verbandsverantwortlichkeit – Materiellrechtliche Bestimmungen
§ 15 / KMG / Sonderbestimmungen für Veranlagung in Immobilien
§33 / FinStrG / Abgabenhinterziehung /
Informationen - Daten - Fakten auf
www.plattform-lyoness-geschaedigte.at
.. höherer Profit VERSPROCHEN wird!
Das System ist in den AGB erklärt. Außerdem hat jeder der eine Anzahlung gemacht hat, hat folgende Punkte einzeln bestätigt und unterschrieben:
- Anzahlungen auf Bestellungen stellen erst einen Teil des Kaufpreises (Bestellwert) dar. Erst nach Eingang des vollen Kaufpreises (Bestellwert) wird der Gutscheinversand ausgelöst.
- Anzahlungen sowie auch der Kaufpreis (Bestellwert) stellen kein Investment, sondern einen verbindlichen Kaufvertrag (Bestellung).
- Ich wurde über die Funktionsweise des Lyoness Treueprogramms aufgeklärt sowie konkret über die notwendigen Einkaufsumsätze zur Erlangung der erweiterten Mitgliedsvorteile.
- Nach der gesetzlichen Rücktrittsfrist ist kein Rücktritt mehr möglich und kein Recht auf Rückzahlung der anbezahlten Bestellungen besteht, da diese ein verbindliches Kaufanbot darstellen.
Diesen Verein sollte man schon lange verbieten. Reine Abzocke. In unserer Gruppe gibt es dutzend Menschen die weit über 120 000 Euro in das System einbezahlt haben. Wir haben uns blenden lassen. Ich kann jedem Geschädigten auch Plattform Lyoness empfehlen unter:
http://www.plattform-lyoness-geschaedigte.at/
Die Mitgliedschaft ist gratis und ohne Verpflichtungen. Auf www.loyness.net sind alle Partnerunternehmen und deren Lyoness Vorteil sehr leicht zu finden.
Die Lyoness Schädiger Plattform ist hingegen ein Verein, dessen Ziel die Zerstörung von Lyoness ist (das hat der Verein sogar selbst zugegeben). Die Plattform wurde von (nicht rechtskräftig?) verurteilten Ex Managern (http://derstandard.at/1350260474279/Zwei-Ex-Lyoness-Manager-verurteilt) gegründet. Dort wird nur völlig einseitig und unseriös zum Schaden von Lyoness, deren Partner und deren Mitglieder informiert. Die meisten Beiträge sind Kopien anonymer Kampfposter diverser Foren. Manchmal werden sogar bewusst falsche Informationen verbreitet!
mehr Information - Daten - Fakten auf
www.plattform-lyoness-geschaedigte.at
IM NAMEN DER REPUBLIK
Antragstellers Hubert Freidl und der Antragsgegnerin „Plattform-Lyoness.at/Hilfsnetzwerk für Geschädigte“ gemäß den §§ 8a, 7a, 7b MedienG gestellten Entschädigungsanträge nach der am 23.8.2013 und 30.8.2013 in Gegenwart des Antragstellervertreters RA Dr. Simon Tonini iS RA Dr. Schöller sowie (zuletzt) des Antragsgegnervertreters RA Dr. Fink iS RA Dr. Oberhofer
durchgeführten öffentlichen und mündlichen Verhandlung gemäß § 8a MedienG am 30.8.2013 zu Recht erkannt:Die Anträge des Antragstellers Hubert Freidl, die Antragsgegnerin „Plattform-Lyoness.at/Hilfsnetzwerk für Geschädigte“
in Ansehung der Veröffentlichung des Artikels unter der Überschrift „Ermittlung aktuell“ im periodischen elektronischen Medium unter der .......
Der Antragsteller ist gemäß § 41 Abs. 1 MedienG i.V.m. § 390 Abs. 1 StPO zum Ersatz aller infolge seines Einschreitens aufgelaufenen Kosten verpflichtet.
dort wurden auch die Kunden beschissen.
Von wegen Genossenschaft und Mitbesitzer-weg wars,das Geld...
Die Mitglieder vom Konsum haben auch nicht gedacht, dass sie einmal zahlen müssen. Soviel zum Wirtschaftsverständnis der roten Wähler .
Es würde damals Rechtsbeugung durch die Rothäute vorgenommen, um die Wahlschafe nicht zu vergrämen. Bezahlt hat der Steuerzahler (und NEIN - der typische Konsum-Genosse spielt hier keine große Rolle) sowie die Lieferanten!
zur Rotenhatz nutzen !
Heute geben Ihnen die OÖN aber auch die Möglichkeit, zur REGIERUNGSUNWÜRDIGEN Ö V P Stellung zu nehmen :
Steuerhoheit für ÖVP-Landesfürsten
Hoffnungsträger (ß!) in der ÖVP
Zank Leitl's Wirtschaftsbund mit Privilegienritter Neugebauer