Grasser mit Ablehnungsantrag gegen Richterin abgeblitzt

Von nachrichten.at/apa   07.Dezember 2017

Grasser hatte behauptet, die Richterin wäre wegen Twitter-Kommentaren ihres Ehemanns zu der Causa befangen.

"Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände glaubhaft gemacht werden, die die volle Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines Richters objektiv in Frage stellen. Aus den Kommentaren des Ehegatten sind keinesfalls Rückschlüsse auf Haltung und Ansichten der zuständigen Vorsitzenden zu ziehen", heißt es in der Presseaussendung des Landesgerichts. Gegen die Entscheidung des Präsidenten stehe kein selbstständiges Rechtsmittel zu.

Näheres dazu lesen Sie in der offiziellen Stellungnahme des Gerichts:

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