Firma Backaldrin verliert das Markenrecht für Kornspitz

Von Josef Lehner   09.September 2015

Nach mehr als vier Jahren Rechtsstreit ist am Montag die endgültige Entscheidung gefallen: Die Bezeichnung Kornspitz genießt im Geschäft mit Konsumenten keinen Markenschutz mehr. Es sei eine allgemeine Gattungsbezeichnung für Gebäck.

Die Firma Backaldrin aus Asten hatte beim Obersten Gerichtshof außerordentliche Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgericht Wien eingelegt. Am Montag wurde die Entscheidung zugestellt: Die Revision wird zurückgewiesen, das Urteil des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.

Das heißt, dass der oberösterreichische Backspezialist im Umgang mit Konsumenten kein Markenrecht mehr genießt. Alle Backbetriebe könnten künftig im Verkauf diese Bezeichnung verwenden. Anders ist es im geschäftlichen Verkehr von Backaldrin mit seinen Kunden. Hier kann das Unternehmen gegenüber den Abnehmern seiner Backmischungen weiterhin auf den Namen pochen.

Urteil gilt für Österreich

"Der OGH hat eine Entscheidung für den Markt Österreich getroffen. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen", teilte das Unternehmen auf Anfrage der OÖNachrichten mit. Der Kornspitz bleibe in allen anderen Ländern, in denen bisher schon Markenschutz bestand, geschützt. "Wichtig ist, dass die Marke Kornspitz in Österreich für Backmischungen und Teiglinge – wie in den anderen Ländern – weiterhin aufrecht ist", heißt es.

Die Kläger fühlen sich in ihrer Rechtsansicht bestätigt. "Wenn eine Marke zur Gattungsbezeichnung wird, kann sie gelöscht werden", sagt Rechtsanwalt Maximilian Gumpoldsberger von der Kanzlei SCWP Schindhelm. Das sei nun im Fall Kornspitz rechtlich endgültig geklärt. Der internationale Musikkonzern Sony habe für sein Abspielgerät Walkman das Markenrecht verloren, weil dieser Name zur allgemeinen Gattungsbezeichnung geworden sei.

Welche wirtschaftlichen Folgen die Entscheidung für die Firma Backaldrin hat, bleibt abzuwarten. Der Kornspitz ist nur eines von 600 Produkten des Familienunternehmens, wenn auch das wichtigste. Es trägt rund zehn Prozent zum Konzernumsatz bei.

Haben den "echten" Kornspitz

Das Urteil sei Ansporn, den Kornspitz auch bei den heimischen Konsumenten weiterhin zu verankern, heißt es aus der Konzernzentrale in Asten. Der Kornspitz aus dem Hause Backaldrin sei mit seinen hochwertigen Inhaltsstoffen der "echte".