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Ex-Alpine-Manager wird wegen Betrugs und Untreue angeklagt

Von OÖN, 05. Juni 2016, 11:16 Uhr
Alpine
Nachspiel vor Gericht Bild: epa

LINZ. Drei Jahre haben die Ermittlungen gedauert, nun erhebt die Staatsanwaltschaft Linz Anklage gegen den ehemaligen Chef der Alpine Energie, Helmut S.

Der Verdacht lautet auf Untreue und Betrug mit einem mutmaßlichen Schaden von 1,2 Millionen Euro. S. weist die Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Verdächtige war bis Ende 2012 Geschäftsführer der früheren Linzer Tochtergesellschaft des Salzburger Baukonzerns Alpine. Damals wurde er entlassen und angezeigt. Ein halbes Jahr später ging Alpine Bau dann pleite, die Linzer Tochter wurde vom Finanzinvestor Triton übernommen.

Der Ex-Manager soll jahrelang Teile seines Privatlebens auf Firmenkosten finanziert haben. Laut Philip Christl, Sprecher der Anklagebehörde, besteht etwa der Vorwurf, dass S. Firmengeld für einen privaten Zweitwagen ausgegeben sowie Sanierungskosten im eigenen Haus, Arzt- und Anwaltskosten über Alpine Energie abgerechnet habe. Für private Urlaubsreisen soll er 200.000 Euro gebraucht haben. Auch Rechnungen für Schmuck, Kleidung und einen Leichenschmaus finden sich demnach in der Buchhaltung von Alpine Energie. Die Anklage sei nur ein Teilbereich der Vorwürfe, sagt Christl. Es werde weiter ermittelt.

Verdächtiger kontert

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger von S., Rene Haumer, hat Einspruch gegen Teile davon eingebracht. Über diesen muss das Oberlandesgericht Linz entscheiden. Die Staatsanwaltschaft habe wesentliche Unterlagen nicht berücksichtigt und einen Zeugen nicht einvernommen, argumentiert der Anwalt.

Alpine Energie habe damals private Rechnungen seines Mandanten bevorschusst und weiterverrechnet. Da S. noch offene Forderungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro gegen die Firma habe, habe er nicht alles zurückbezahlt.

 

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2  Kommentare
2  Kommentare
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jowmosc (1.401 Kommentare)
am 05.06.2016 13:39

klingt einleuchtend die aussage von haumer.man könnte sogar schon von aufklärung sprechen..

die fristlose entlassung muss dem kein widerspruch sein.es wird keine erklärung dazu abgegeben(auch in anderen medien nicht)

die logische vermutung dazu könnte/müsste lauten,er hat sich seiner position gemäss an solch ausgleichszahlungen selber bedient,allerdings da sein arbeitsauftrag nicht in zusammenhang mit den ausgleichsleistungen, er seine dienstrolle unerlaubterweise bzw irrtümlich nutzte.

die alpine finanzielle probleme hatte und eine einmalige rück/auszahlung zu leisten belastend gewesen.aufgrund des nahen verhältnisses sich diese vereinbarung anbot und sich eine vielseitige vergütung einfand,zudem er keine dringlichen gründe angab grössere mengen bzw die gesamte summe baldigst zu benötigen.

es wäre absurd,dass der herr annehmen hätte können,im sinne der anklage gehandelt unter dem glauben solch handlungen würden/könnten keine konsequenz haben.

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Ayakulik (417 Kommentare)
am 05.06.2016 12:22

Na da haben sie aber einen grossen Cou gelandet. Da er das Geld hier ausgegeben hat hat die Wirtschaft profitiert. Was ist mit den Millionen wie ist das Möglich wo war die Finanz, unfähige Beamte die geprüft haben wie in allen anderen Insolvenzen, eigentlich dürfte das gar nicht möglich sein und der Staat ist immer noch dabei alles noch komplizierter zu machen so das ihre Beamten überhaupt nicht mehr durchblicken. In diesem Fall für den Angeklagten.

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