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Datenschutz: "Panik ist nicht gerechtfertigt"

17. November 2018, 00:04 Uhr
Datenschutz: "Panik ist nicht gerechtfertigt"
Nikolaus Forgó (v.li.), Boris Paal und Dietmar Lux Bild: Cityfoto/Pelzl

LINZ. Erste Erfahrungen mit der Datenschutzverordnung.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat wie kaum eine andere Neuregelung die Wogen hoch gehen lassen. Die Verordnung stand gestern im Mittelpunkt des Unternehmensrechtstages der Walter Haslinger Privatstiftung. "Nach einem halben Jahr seit Inkrafttreten ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um aus berufenem Mund zu hören, was da eigentlich genau und warum über uns alle hereingebrochen ist", sagte Dietmar Lux, Partner bei der Linzer Anwaltskanzlei Haslinger Nagele.

Die beiden Universitätsprofessoren Boris Paal (Uni Freiburg) und Nikolaus Forgó (Uni Wien) verwiesen beide darauf, dass der Schutz von personenbezogenen Daten nicht neu sei. "Strukturell hat sich durch die Verordnung nicht viel verändert", sagte Forgó. Es sei die Strafandrohung von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro pro Fall. Trotzdem sei der "Panik-Modus nicht angebracht", sagte Forgó.

Eines der zentralen Elemente der Verordnung ist, dass jene, die personenbezogene Daten verarbeiten, eine "informierte Einwilligung" abgeben. Diese müsse freiwillig erfolgen und widerrufbar sein, sagte Paal. Eine wirksame Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfordere ein "Opt-In". Bloßes Schweigen gelte nicht als Zustimmung.

Umstrittenes Kopplungsverbot

Das Kopplungsverbot, also das Speichern von personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung des Vertrages nicht erforderlich sind, ist bei Juristen heftig umstritten. Paal ist überzeugt, dass nur ein relativer Kopplungsverbund aus der Verordnung ableitbar sei. Er verweist auf die Privatautonomie, also auf das Geschäftsmodell großer Internet-Konzerne, die "Dienste gegen Daten" anbieten.

Entscheidend wird auch, wie stark die Aufsichtsbehörden den Rahmen der möglichen Bußgelder ausreizen werden. Forgó verweist auf den bisher einzigen Strafbescheid in Österreich, der auf Basis der DSGVO verhängt wurde. Es waren 4800 Euro. (hn)

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