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Buwog-Prozess: Grasser gibt den großen Schweiger

Von nachrichten.at/apa, 20. September 2018, 18:46 Uhr
Bild: ROLAND SCHLAGER/APA-POOL (APA)

WIEN/LINZ. Der 50. Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere verlief heute äußerst zäh.

 Im Korruptionsprozess zu Buwog und Linzer Terminal Tower gegen Karl-Heinz Grasser und andere hat der Ex-Finanzminister gestern von seinem Entschlagungsrecht als Angeklagter Gebrauch gemacht: Er hat auf alle Fragen der Anklagebehörde mit einem Standardsatz geantwortet:

"Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren einseitig und teilweise rechtswidrig geführt. Sie war meiner Meinung nach nicht an der Wahrheit interessiert. Sie hat Druck auf andere ausgeübt, um den Grasser zu liefern. Mir fehlt damit jede Vertrauensgrundlage, um die Fragen der Staatsanwaltschaft zu beantworten, und ich nehme daher mein Recht auf Entschlagung in Anspruch." Nur wenn sich Richterin Marion Hohenecker einschaltete und selber nachhakte, gab Grasser eine Antwort.

Auch zu den Fragen der Privatbeteiligtenvertreter, der CA Immo, wollte sich Grasser nicht äußern. Die Immobiliengesellschaft war beim Buwog-Verkauf der Immofinanz unterlegen. CA Immo und die Republik Österreich fordern von Grasser und weiteren Angeklagten die 9,6 Millionen Euro hohe Provision im Zuge des Buwog-Verkaufs zurück. Grasser sprach gestern von "unerklärlichen Forderungen". Auch Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger hatte bei seiner Befragung den großen Schweiger gegeben.

Video: Grasser verweigert Befragung

 

 

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14  Kommentare
14  Kommentare
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StefanieSuper (5.113 Kommentare)
am 21.09.2018 07:48

Er wollte damit vermeiden, dass er sich verplappert und die Wahrheit aus ihm heraussprudelt. Mit der Wahrheit hat er es auch in seiner aktiven Zeit nicht genommen. Er schaut nun immer sehr "angfressn" drein, auf wen wohl - auf sich oder auf uns, die wir doch nur die Wahrheit einfach wissen wollen.
Dabei sollte dieser Herr den Prozess und Medienrummel genießen - sonst kräht ja doch kein Hahn nach ihm.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 20.09.2018 19:29

Bevor er sich verplappert, nimmt er das Entschlagungsrecht als Angeklagter in Anspruch. Spricht allerdings nicht unbedingt für den Angeklagten, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt.

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Orlando2312 (22.212 Kommentare)
am 20.09.2018 16:07

Na endlich gibt es hier zwei Blaumeisen, die sich in rührender Weise des Herrn K.H.Unschuldsvermutung annehmen. Schliesslich ist er ja einer der Haider'schen Buberlpartie. Das allein ist schon der ultimative Unschuldsbeweis.

Leider gibt es da ein paar merkwürdige Unstimmigkeiten. Geldflüsse, die man eindeutig dem Angeklagten zuordnen kann und wo immer die Schwiegermama grade vom Burli verlangt hat was damit zu tun.

UND am Allerwichtigsten: das Geständnis von Hochegger, der sich ja nicht selber ungerechtigfertigt belasten würde um selber eine weitere Haftstrafe auszufassen. KHG ist schuldig im Sinne der Anklage und wenn Justitia nur blind aber nicht tot ist, dann wird er dafür bestraft werden.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 20.09.2018 14:45

Wenn die Justiz zu keiner Verurteilung kommt,
wird sich Jeder über die Justiz nur noch lächerlich machen.

Ich würde es Ihm sogar vergönnen,
seitdem Ich weiss wie unfähig
die Justiz ist.

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soling (7.432 Kommentare)
am 20.09.2018 13:53

Ganz klarer Freispruch. Die STA hat nichts. Nur Kosten verursacht und Existenzen vernichtet. Bravo Rechtsstaat. Wer haftet nun dafür und wer bezahlt das.

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gumba (2.891 Kommentare)
am 20.09.2018 13:07

Er wird sicher freigesprochen. Die österreichische Justiz ist einfach lächerlich genauso wie die politik.

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spoe (13.450 Kommentare)
am 20.09.2018 13:06

Die Inanspruchnahme des Rechts auf Aussageverweigerung ist eher nicht als Entlastung zu sehen, obwohl eine Entlastung nach den vielen widersprüchlichen und bereits bewiesenen falschen Aussagen mehr als hilfreich sein könnte.

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( Kommentare)
am 20.09.2018 13:00

Naht´s eam ei den Gauner, der schaut alle fia bled an.

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RAschauer (3 Kommentare)
am 20.09.2018 12:29

Ohne Hr. Grasser verteidigen zu wollen, aber die Vorgangsweise der Richterin und auch der STA lässt vermuten, dass die Suppe ziemlich dünn ist, sonst ist ein derartiges Verhalten kaum zu erklären. Sich auf solche (betriebswirtschaftlichen) Wortklaubereien zu stürzen, zeigt, dass die Beweislage nicht wirklich vorhanden ist.

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spoe (13.450 Kommentare)
am 20.09.2018 16:19

"Ein derartiges Verhalten" heißt wohl, dass die StA unangenehme Fragen zu Widersprüchen der bisherigen Aussagen stellt. Das ist ja wohl die Aufgabe und Pflicht des Anklägers, ebenso wie Zeugen zu überreden, nun doch umfangreiche Aussagen zu machen.

Von "unter Druck setzen" kann wohl nicht die Rede sein, wenn die StA aufklärend über das zu erwartende Strafausmaß für Mittäterschaft ohne mildernde Umstände informiert und mildernde Umstände für eine umfangreiche und klare Aussage mitsamt Geständnis in Aussicht stellt.

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2good4U (17.330 Kommentare)
am 20.09.2018 12:17

Dumm ist er nicht, so viel muss man ihm lassen. Gierig und korrupt vielleicht (wird sich hoffentlich zeigen), aber sicher nicht dumm.

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jago (57.723 Kommentare)
am 20.09.2018 13:45

Wahrscheinlich auf Anraten seines Anwalts.

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Gugelbua (31.756 Kommentare)
am 20.09.2018 12:01

kann mir nicht helfen, ich mag den KHG er ist die Perle in dem heuchelnden Haufen grinsen

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rmach (14.835 Kommentare)
am 20.09.2018 15:29

Das freut mich. Schön, wie Sie die Kernaussage über diese Causa, mit so wenigen Worten ausgedrückt haben. Dieser zarte ironische Anflug in Ihrer Erklärung, ist auch noch bildnerisch untermalt. Da sind die bisherigen Hinweise auf seine Schönheit, Intelligenz und anderes zum Verblassen verurteilt.

Trotz allem ist diese Angelegenheit ein Drama für die Familie des KHG und auch leider für uns alle geworden.

Hoffentlich gibt es bald ein Ende.

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