Bankomat-Kartenbesitzer haften nur mehr bis 50 Euro

Von nachrichten.at/apa   30.Dezember 2017

Bisher waren es bis zu 150 Euro. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Bankkunden auch weiterhin unbeschränkt.

Zudem dürfen Händler bei Buchungen über das Internet künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kreditkartenzahlungen verlangen. Und ab November 2018 werden in der Eurozone Echtzeitüberweisungen möglich sein.

Oft wird vor der eigentlichen Zahlung ein bestimmter Betrag auf der Karte "geblockt". Ab kommenden Jahr müssen Kunden bei einer solchen Reservierung vor der eigentlichen Zahlung vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf Ihrem Konto vorübergehend zu sperren.

Banken müssen bei langer und hoher Kontoüberziehung informieren

Eine weitere Änderung 2018: Wenn ein Kunde mehr als drei Monate lang sein Konto über den vereinbarten Rahmen hinaus überzieht, und diese Überziehung durchgehend das eineinhalbfache der durchschnittlichen Eingänge ausmacht, muss ihn die Bank darüber informieren und einen kostengünstigeren Ratenkredit sowie ein Beratungsgespräch anbieten.

Des weiteren werden die Banken dazu verpflichtet, zu jedem Kontomodell vorvertragliche Entgeltinformationen anzubieten, und zwar in einem einheitlichen Format und unter Verwendung standardisierter Kontobegriffe.
Mindestens einmal jährlich muss jeder Kontoinhaber zudem eine Entgeltaufstellung bekommen, die neben den Gesamtkosten auch eine Aufschlüsselung nach einzelnen Kontodiensten enthält und auch Extragebühren auflistet, die nicht im Kontopaket enthalten sind. Auch die Soll- und Habenzinsen müssen in der Aufstellungen angegeben werden.

Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Bestimmungen steht noch nicht fest und hängt noch von einem EU-Rechtsakt ab.

Video: 2018 bringt einige Neuerungen rund um das Geld. Angefangen von der neuen digitalen Autobahn-Vignette bis hin zu neuen Regeln für Bankomat-Gebühren.