Bankomat-Gebühren sind ab heute weitgehend verboten

13.Jänner 2018

Ab heute, Samstag, dürfen in Österreich de facto keine Bankomatgebühren mehr verrechnet werden. Das entsprechende Gesetz hat die SPÖ mit den Stimmen von FPÖ und Grünen knapp vor der Wahl durchs Parlament gebracht.

Erlaubt sind Bankomatgebühren künftig nur noch, wenn ein Kunde zwischen einer Variante mit niedrigen Kontoführungsgebühren samt Zusatzkosten für einzelne Bargeldabhebungen und einem pauschalen Kontoführungsentgelt wählen konnte. Eine Erwähnung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht dafür nicht aus. Zudem muss die Hausbank künftig auch Gebühren übernehmen, die unabhängige Automatenbetreiber wie Euronet verlangen. Christian Prantner von der Arbeiterkammer (AK) hält das für gerechtfertigt, weil die Verbraucher ohnehin schon hohe Kontoführungsgebühren – inklusive Bankomatkarte – zahlten. Die Banken sehen in dieser Bestimmung dagegen einen "Vertrag zu Lasten Dritter" und lassen das Gesetz auf Verfassungskonformität untersuchen.

Der 13. Jänner bringt weitere Veränderungen für Banken und ihre Kunden in Europa: So sind Aufschläge für Kreditkartenzahlungen online – etwa bei Flugbuchungen – bzw. an der Kasse verboten. Und es sinkt die Haftungsgrenze bei Missbrauch von Bank- oder Kreditkarten von bisher 150 auf 50 Euro. "Das erspart den europäischen Verbrauchern mehr als 550 Millionen Euro im Jahr", sagt EU-Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis. Die Novelle der Zahlungsdienste-Richtlinie erhöhe auch den Schutz bei Internet-Zahlungen, weil ab 2019 ein zweites Sicherheitsmerkmal verpflichtend wird.

In Österreich sind Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten seit 2009 untersagt, nicht aber etwa in Deutschland. Es bleibe aber kompliziert, heißt es aus der AK. Denn "Ermäßigungen" für bestimmte Zahlungsinstrumente könne es weiter geben. (mg)