AUA-Betriebsrat nach Urteil gestärkt

04.September 2013

WIEN/LINZ. Fast genauso überrascht wie das Management der Austrian Airlines (AUA) reagierten Arbeitsrechtsexperten auf das erstinstanzliche Urteil, wonach der Betriebsübergang von AUA auf die billigere Tyrolean nichtig sei.

„Es ist geradezu typisch, dass sich Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertragswechsel für die Beschäftigten ändern“, sagt etwa Reinhard Resch, Arbeitsrechtsprofessor an der Kepler-Uni in Linz. Das fliegende Personal hatte gegen die Verschlechterung der Bedingungen geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Die OÖN berichteten.

Gestern hat sich der Betriebsrat der AUA zu Wort gemeldet. Bord-Betriebsrat Karl Minhard will, dass die Verhandlungen über einen Kollektivvertrag (KV) forciert werden – „auf Augenhöhe“. Seit Juli wird erst wieder verhandelt, davor habe ein Jahr Stillstand geherrscht. AUA-Chef Jaan Albrecht solle von seinem Crash-Kurs abweichen, sagte Minhard. Mit dem neuen Kollektivvertrag könnten alle Altlasten abgeglichen werden, ein neuer KV hätte eine „bereinigende Wirkung“, sagte der Anwalt der Arbeitnehmer, Roland Gerlach.

Der Jurist wies darauf hin, dass die AUA die Rückstellungen aufgrund des Tyrolean-Wechsels nicht hätte auflösen dürfen. „Die 2012er-Bilanz gehört korrigiert.“ Für 2012 wies die Fluglinie einen auf 61,5 Millionen Euro halbierten Jahresfehlbetrag aus, nachdem 182 Millionen Euro an Rückstellungen aufgelöst worden waren. „Das Prozessrisiko wurde nicht richtig abgebildet“, sagt der Jurist. Die AUA will davon nichts wissen. „Im Instanzenweg werden wir den Betriebsübergang bestätigt bekommen.“ Deshalb seien keine finanztechnischen Maßnahmen zu treffen, weder für 2012 noch für 2013. (sib)

Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien 

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