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17,5 Millionen Euro Kartellstrafe für Spediteure

Von az, 23. Jänner 2015, 19:20 Uhr
Spar kartellverfahren
Der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theodor Thanner Bild: APA

WIEN/LINZ. Das Kartellgericht hat 30 Unternehmen wegen des 2010 aufgedeckten Speditionskartells verurteilt. Darunter sind sieben oberösterreichische Spediteure.

Nach langem Hin und Her gibt es ein Urteil gegen das 2010 aufgedeckte Speditionskartell. Wegen Preisabsprachen hat das Kartellgericht insgesamt 17,5 Millionen Euro an Geldbußen ausgesprochen. Betroffen sind 30 Unternehmen.
Darunter sind laut Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sieben oberösterreichische Spediteure. Am stärksten betroffen sind G. Englmayer aus Wels, Schneckenreither (Ansfelden) und die Pettenbacher Johann Strauss GmbH.
Die Höhe der jeweiligen Strafen gibt die BWB erst bekannt, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das könnte in rund zwei Wochen der Fall sein, falls niemand Rekurs einlegt. Bisher sollen nur zwei von 30 Betrieben die Entscheidung noch nicht akzeptiert haben.
Am späten Freitagnachmittag erreichten die OÖN noch Firmenchef Wolfgang Schneckenreither für eine Stellungnahme. Man akzeptiere das Urteil, sagte er. Dies sei aber kein Eingeständnis, es gehe um ein Ende des Verfahrens.
Über zehn von 30 Spediteuren wurden laut BWB geringe Geldbußen von weniger als 10.000 Euro verhängt, weil sie eine untergeordnete Rolle im Kartell spielten und teilweise mit der Behörde kooperierten. Dazu gehören Keimelmayr (Leonding), die Linzer Betriebe Leopold Schöffl und Spedpack sowie Marehard u. Wuger (Vöcklabruck).
„Mit dieser Entscheidung hat sich unsere Rechtsauffassung durchgesetzt“, sagt BWB-Chef Theodor Thanner: „Unser Job ist, Rechtssicherheit in vielen Branchen herbeizuführen.“

Höchste Strafe für ÖBB-Tochter

Durchgesickert ist, dass die ÖBB-Gütersparte Rail Cargo Austria mit 8,5 Millionen Euro und der Vorarlberger Logistikkonzern Gebrüder Weiss mit fünf Millionen am meisten zahlen müssen. Man akzeptiere das Urteil und habe von Beginn an mit den Behörden kooperiert, sagt ÖBB-Sprecherin Sonja Horner. Es handle sich um eine historische Altlast, so gut wie alle Firmen seien involviert gewesen. Straffrei blieb die Deutsche Bahn mit ihrer Speditionstochter DB Schenker, weil sie als Kronzeugin ausgepackt hatte.
2011 war das Kartell noch davongekommen, weil das Gericht die Bußgeldanträge der BWB abgewiesen hatte. Der Richter sah ein erlaubtes inländisches Bagatellkartell. 2013 entschied aber der Europäische Gerichtshof, dass das Kartell gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat.

Daten und Fakten:

Absprachen: Die Spediteure hatten ein eigenes Gremium gegründet. In der „Speditions-Sammelladungs-Konferenz“ wurden von 2002 bis 2007 die Preise für Leistungen im Sammelladungsverkehr zwischen den Unternehmen abgestimmt.

Urteil: Nun wurden 30 Firmen zu Geldbußen verurteilt, der Kronzeuge DB Schenker ging straffrei. Unter den Betroffenen sind etwa Rail Cargo Austria, Gebrüder Weiss, G. Englmayer, Schneckenreither, Johann Strauss, Logwin, DHL, Kühne + Nagel, Lagermax, Morawa.

Kooperation: Zehn der 30 Firmen bekamen sehr geringe Strafen, weil sie nur eine kleine Rolle spielten und teils mit der Behörde kooperierten, so etwa Keimelmayr, Leopold Schöffl, Spedpack, Marehard u. Wuger.

 

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1  Kommentar
1  Kommentar
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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 23.01.2015 19:31

in allen Branchen.

Und dann lächerlich geringe Strafen....

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