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Pensionist stahl Käse im Wert von 4,55 Euro

Von nachrichten.at/apa, 24. April 2019, 12:35 Uhr

AICHACH. Er rechtfertigte seine Tat mit akutem Heißhunger - nun hat das Amtsgericht Aichach einen 87-jährigen Käsedieb verurteilt.

Es verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Bewährung gegen den Mann, der in einem Reformhaus drei Stücke Käse im Wert von 4,55 Euro hatte mitgehen lassen.

Dabei hatte der Pensionist zum Tatzeitpunkt im März nicht nur genug Geld, um die Ware zu bezahlen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Er bezahlte auch andere Artikel in dem Geschäft, zum Beispiel Dinkelsamen. Der 87-Jährige war den Angaben nach mehrfach einschlägig vorverurteilt und beging die Tat unter offener Bewährung. Das heißt, dass er zuletzt ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen Diebstahls verurteilt worden war und sich eigentlich kein neues Delikt erlauben durfte.

Vier Jahre lang darf der Pensionist nun keine weitere Straftaten begehen - oder er muss doch noch ins Gefängnis, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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15  Kommentare
15  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
walterneu (4.715 Kommentare)
am 25.04.2019 16:08

Die Gesellschaft verurteilt einen 87-jaehrigen weil er 4.55 euro fuer Lebensmitteln nicht bezahlen kann. Die Mitschuld der Gesellschaftn dass der Rentner 4.55 Euro nicht bezahlen kann, wird aber nicht geandet.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 25.04.2019 10:38

Alzheimer lässt grüßen, da sind viele schon 20 Jahre im Wurmhotel,
bei solchen Strafmaßen ist es kein Wunder wen Menschen den Staat als solchen für sich nicht anerkennen

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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 25.04.2019 00:32

unsere rechtssprechung ist voll easy
lieber minister ist das wirklich unsere rechtssprechung?
ah ja einfach und erledigt und sonst?

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Radio_Eriwan (645 Kommentare)
am 25.04.2019 09:49

Sind Sie ein Großdeutscher? Aichach liegt in Deutschland, das ist nicht unsere Rechtssprechung. Und wenn man wegen jedem Lärcherl ins Hefen muß, wäre bei uns die Halbe Regierungsbank leer.

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klettermaxl (6.830 Kommentare)
am 24.04.2019 16:51

Die "Schwere", eigentlich Leichtheit der Tat, und das Alter des Betroffenen stehen in keiner Relation zur verhängten Strafe.

Die paar Monate können sich bei einem Menschen im fortgeschrittenen Alter schnell einmal als lebenslänglich herausstellen.

Bereits ein Vergleich mit der Ahndung anderer Vermögensdelikte in Deutschland zeigt, dass der Richter und die Gerichtssprecherin nicht zu den Hellsten zählen, oder sich in ihrem Leben keine moralischen Werte aneignen konnten.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 24.04.2019 16:28

Da die Zurechnungsfähigkeit zb. infolge fortschreitenden Alters sicherlich ein Thema war und ausgeschlossen wurde, sehe ich im Urteil kein Problem.

1.) Der Mann ist mehrfach (!!) einschlägig vorbestraft. D.h., von diesen Taten ist noch keine verjährt, da sie ansonsten in der Urteilsbegründung gar nicht erwähnt werden darf, geschweige in ein Urteil einfließen..

2. die Delikthöhe und das Alter wurde bereits gewürdigt, was ja auch zur Folge hatte, dass er trotz mehrfachen Diebstahl auch beim vorletzten Diebstahl bedingt erhalten hatte.

3.) und trotz dieser bedingten Strafe mit offener Bewährung wurde er abermals straffällig und bekam jetzt wiederum mit einer bedingten Strafe eine weitere Chance.

Da frage ich mich bei manchen Kommentaren, wo hier eine Unverhältnismäßigkeit bestehen soll. Der Mann wurde mit Samthandschuhen angefasst und kein Richter hat überreagiert.

Sonst müsste man ja gleich über völlige Strafunmündigkeit von Senioren nachdenken. grinsen

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alterego (858 Kommentare)
am 24.04.2019 15:39

Ich möchte dem Herren natürlich nicht zu nahe treten aber es ist schon zu hinterfragen ob sein fortgeschrittenes Alter und damit einhergehende Ausfallserscheinungen nicht eine Rolle bei dieser Geschichte spielen.
Mir fällt nur auf, das in Österreich Vergewaltiger schon mit 8 Monaten bedingt davongekommen sind. In diesem Lichte, und unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen Alters, das eine Haftunfähigkeit sowieso unterstützt, scheint mir die Strafe unverhältnismäßig hoch.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 25.04.2019 08:35

oder das Beispiel mit der Bedingeten für die hoffnungsvollen Pistolenballerer letzte Woche....

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Sensibelchen (823 Kommentare)
am 24.04.2019 15:38

Wer lesen kann ist klar im Vorteil zwinkern
Zitat:
"Der 87-Jährige war den Angaben nach mehrfach einschlägig vorverurteilt und beging die Tat unter offener Bewährung. Das heißt, dass er zuletzt ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen Diebstahls verurteilt worden war und sich eigentlich kein neues Delikt erlauben durfte."

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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 25.04.2019 00:35

schau mal wenn Sie auch 87 sind yuhuuuu

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 25.04.2019 10:20

Ok. Man sieht, dass der Satz "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil" auf dich nicht zutrifft.
Muss es auch geben.

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Gugelbua (31.906 Kommentare)
am 24.04.2019 15:07

so ein Bagatelldelikt wird schwerer geahndet wie zum Beispiel Kindesmisshandlung

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 24.04.2019 17:48

eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Bewährung

Schreiben´ss nicht so einen Blödsinn ! Wegen Kindesmisshandlung sitzt er fix auch noch .

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0x00 (2.048 Kommentare)
am 24.04.2019 19:30

Kindermisshandlung muss eh auch härter bestraft werden

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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 25.04.2019 00:38

woher wissen sie das denn?

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