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Frau verklagt Universität Harvard wegen Fotos von Sklaven

Von nachrichten.at/apa, 21. März 2019, 16:17 Uhr
Die Nacktaufnahmen waren im Jahr 1850 in South Carolina entstanden. Bild: Kevin Hagen (GETTY IMAGES NORTH AMERICA)

BOSTON. Eine Frau reichte am Mittwoch Klage gegen die Hochschule in Boston ein, weil diese Aufnahmen zweier Sklaven aus dem 19. Jahrhundert besitzt und verwendet. Die Bilder seien gegen den Willen der beiden Sklaven aufgenommen.

Tamara Lanier aus dem Staat Massachusetts ist nach eigenen Angaben eine Nachfahrin der beiden Sklaven, von denen lediglich die Vornamen bekannt sind: Renty und seine Tochter Delia seien "ohne Zustimmung, Würde oder Bezahlung" fotografiert worden, heißt es in der Klageschrift.

Die Nacktaufnahmen waren im Jahr 1850 in South Carolina entstanden. Ein damals berühmter Harvard-Wissenschafter, der Biologe Louis Agassiz, hatte sie in Auftrag gegeben. Er war Verfechter einer rassistischen Theorie, wonach die weiße Rasse anderen überlegen sei.

Der Klageschrift zufolge wollte Agassiz mit den Aufnahmen "die grundsätzliche biologische Minderwertigkeit schwarzer Menschen 'beweisen'". Lanier wirft Harvard vor, sich im Gegensatz zu anderen Hochschulen in den USA nie mit seiner Rolle zu Zeiten der Sklaverei auseinandergesetzt zu haben.

Die Fotos befinden sich derzeit in einem Museum in der Nähe der Universität. Sie gelten als die frühesten bekannten Aufnahmen von Sklaven in den USA. Die Hochschule hatte eines der Motive unter anderem als Titelbild eines 2017 veröffentlichten Buches verwendet und dieses zum Stückpreis von 40 Dollar (35 Euro) verkauft.

Lanier wirft der Uni vor, von der "systematischen Unterwanderung der Eigentumsrechte schwarzer Amerikaner" zu profitieren. Sie fordert die Herausgabe der Fotos, ein Schuldeingeständnis der Hochschule und Entschädigungszahlungen in unbekannter Höhe. Außerdem solle Harvard Lanier als Nachfahrin von Renty und Delia anerkennen.

Harvard wollte die Vorwürfe vorerst nicht kommentieren. Die Klage sei ihr noch nicht zugestellt worden, so die Universität.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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xerMandi (2.161 Kommentare)
am 23.03.2019 08:43

Man kennt nicht mal die Nachnamen der Abgebildeten, aber die Frau behauptet, Nachfahre zu sein? Das ist völlig lächerlich.
Wenn die Frau ihre Nachkommenschaft belegen könnte, würde es ihr auch nichts helfen. Selbst im äußerst urheberfreundlichen Urheberrechtsgesetz der USA sind Ansprüche verjährt.

Es ist eine Strategie erkennbar, wie sie sehr oft von vornehmlich Linken angewendet wird: Frech behaupten, einen Vertretungsanspruch zu besitzen, eine riesigen Aufstand machen und daraus Vorteile (Entschädigungszahlungen, gesetzliche Änderungen, etc.) ziehen.

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lentio (2.770 Kommentare)
am 23.03.2019 05:31

Die meisten Jäger handeln heute aus Mordlust und anderen niederen Beweggründen und gewiss nicht zur Nahrungsbeschaffung.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 21.03.2019 23:58

Der Anspruch ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Parallelen zu Fotos von Nazi-Opfern tun sich auf.

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haraldkoenig (1.150 Kommentare)
am 21.03.2019 16:51

Amerika!

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