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Bayern verbietet religiöse Symbole bei Gericht

18. März 2019, 12:36 Uhr
Symbolbild Bild: BARBARA GINDL (APA)

München. Der Freistaat Bayern darf nun seinen Richtern und Staatsanwälten das sichtbare Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke im Gerichtssaal verbieten. Der Landesverfassungsgerichtshof in München weist die Klage gegen das im Vorjahr beschlossenen Gesetz ab.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat laut Mitteilung vom Montag ein Verbot religiöser Symbole bei Gericht entschieden. Die Klage einer islamischen Religionsgemeinschaft gegen das entsprechendes Landesgesetz vom März 2018 wurde abgewiesen.

Der Kläger hatte unter anderem mit dem Gleichheitssatz argumentiert: Eine Regelung mit dem Ziel, vor allem Richterinnen mit Kopftuch von Verhandlungen auszuschließen, jedoch das Kreuz an der Wand zu erlauben, verstoße gegen die Bayerische Verfassung. Dem folgte das oberste Gericht im Freistaat nicht. Die Ausstattung von Verhandlungsräumen betreffe einen anderen Sachverhalt.

Der Entscheidung zufolge greift das Verbot in die Glaubens- und Gewissensfreiheit der betroffenen Amtsträger ein. Dagegen stünden die negative Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Prozessbeteiligten und die Pflicht des Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität in der Justiz. In der Abwägung dieser kollidierenden Verfassungsgüter habe der Gesetzgeber entschieden, dass die Person des Amtsträgers tendenziell hinter ihrem Amt zurücktritt. Diese Gewichtung sei nicht zu beanstanden.

Auch eine verbotene Diskriminierung konnten die bayerischen Verfassungsrichter nicht erkennen. Die angegriffene Regelung wende sich nicht einseitig gegen Frauen oder eine bestimmte Religion. Sie greife auch bei Kleidungsstücken, die Männer trügen, etwa einer jüdischen Kippa.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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klettermaxl (6.817 Kommentare)
am 18.03.2019 15:16

Religion und Staat sind penibelst zu trennen. Wir leben nicht im Kirchenstaat, das bilden sich die Bauern, Bayern und Stelzer ein.

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( Kommentare)
am 18.03.2019 15:11

stimmt.weit haben wir es gebracht.es war schon immer ein Bestandteil in öffentlichen Gebäuden,daß dort ein kreuz hängt.seit vermehrt die Moslem in Europa sind,sollte es nicht mehr so sein.wenn sie hier bleiben wollen,sollten die sich den sitten und gebräuchen anpassen.und nicht umgekehrt.europa war und ist ein christliches land.und soll es bleiben.in der türkei durften die Frauen vorher auch kein Kopftuch in öffentlichen Gebäuden tragen.bei uns wollen die alles erzwingen mit Unterstützung der linken den träumern.

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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 18.03.2019 14:04

Die Schlagzeile ist eine Lüge:

Bayern verbietet EBEN NICHT religiöse Symbole bei Gericht!

Denn das Gericht darf weiterhin religiöse Symbole aufweisen, "zufälligerweise" vor allem prominent in Verhandlungsräumen, aber demonstrativ nicht auf dem Klo.

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coyote81 (88 Kommentare)
am 18.03.2019 15:52

doch es stimmt schon, aber es fehlt ein wichtiger Teil in der Überschrift. Es müsste heißen:

Bayern verbietet DAS TRAGEN religiöseR Symbole bei Gericht

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (25.938 Kommentare)
am 18.03.2019 13:28

Waun scho, daun g´heart a nu des Kruzifix aussi!

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( Kommentare)
am 18.03.2019 12:58

Weit haben wir es gebracht.....

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