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Verbrennung von Öl, Kohle und Gas bis 2070 beenden

14. Dezember 2015, 00:04 Uhr

PARIS. Kernpunkte des Klimavertrags: Netto-Ausstoß der Treibhausgase soll auf null gebracht werden.

Einstimmig haben 195 Staaten am Samstag einen Klimavertrag beschlossen. Die Pariser Vereinbarung enthält folgende Kernpunkte:

 

Das Ziel: Die Erderwärmung soll auf klar unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit begrenzt werden. Die Vertragsstaaten sollten sich sogar anstrengen, sie bei 1,5 Grad zu stoppen.

Der Weg zum Ziel: Die Staaten wollen gemeinsam den Netto-Ausstoß ihrer Treibhausgase in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf null bringen: Sie dürfen dann nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie etwa mit Waldanpflanzungen oder durch Speichern von Kohlendioxid (CO2) im Boden aus der Atmosphäre gezogen werden kann. Für viele Forscher bedeutet dies, dass die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas im Fall des Zwei-Grad-Ziels bis 2070 aufhören muss. Die Länder sollen ihre Ziele alle fünf Jahre nachbessern, zum ersten Mal im Jahr 2020.

Geld für Klimaschutz: Von 2020 bis 2025 sollen die Industriestaaten jährlich 100 Milliarden Dollar (91 Milliarden Euro) für Entwicklungsländer bereitstellen. Für die Jahre danach soll es ein neues, höheres Ziel geben. Andere Länder "werden darin bestärkt", sich "freiwillig" an der Finanzierung zu beteiligen. Dieser Satz bezieht sich vor allem auf Ölstaaten und Schwellenländer.

Verluste und Schäden: Die Vertragsstaaten erkennen die Notwendigkeit an, ärmeren Staaten bei Verlusten und Schäden durch den Klimawandel zu helfen. Dazu zählen Dürren, Überschwemmungen, der Untergang von Inseln oder Sturmschäden. Für arme Länder soll beispielsweise ein Versicherungssystem gegen Schäden aufgebaut werden.

Transparenz: Alle Staaten sollen Klimaschutzaktivitäten und Daten zu den Treibhausgasen registrieren und offenlegen. Für Entwicklungs- und Schwellenländer wird dieser Punkt aber "flexibel" ausgelegt.

Verbindlichkeit: Das Abkommen ist völkerrechtlich verbindlich. Es gibt jedoch keine Strafen bei Nichterfüllung der Punkte.

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