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Russisches Roulette mit Wattestäbchen: Münchner verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 24. September 2018, 14:15 Uhr
Revolver
(Symbolbild) Bild: colourbox.com

MÜNCHEN. 1800 Euro muss ein 34-jähriger Münchner zahlen, weil er sich mit einer Pistole ein Wattestäbchen in den Kopf geschossen hat.

Das halbierte Stäbchen sei durch die Schädeldecke zwei Millimeter ins Gehirn eingedrungen, heißt es in einer Entscheidung des Amtsgerichts München, die am Montag veröffentlicht wurde. Der schwer verletzte Mann leidet nach einer Operation noch unter Schwindelattacken.

Die Tat erklärte der 34-Jährige vor Gericht mit seiner Drogensucht. Die Sache sei ihm aber eine Lehre gewesen und er konsumiere inzwischen keine Drogen mehr. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.

Revolver in Mülltonne gefunden

Laut rechtskräftigem Urteil hatte der Mann den geladenen Revolver in einer Mülltonne gefunden. Er und ein Freund hätten die scharfen Patronen entfernt und stattdessen ein halbes Wattestäbchen in eine Kammer eingesetzt. Anschließend hätten sie die Trommel immer wieder gedreht und so getan, als würden sie abdrücken. Später ging der Freund nach Hause. Der 34-Jährige weiter und kontrollierte laut Urteil, in welcher Kammer das Wattestäbchen saß. Als er zum Schluss kam, dass keine Gefahr drohte, drückte er ab. Allerdings unterlief ihm dabei ein Fehler: Er habe er sich in der Drehrichtung der Trommel vertan, heißt es in der Entscheidung.

 

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11  Kommentare
11  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Maireder (2.427 Kommentare)
am 28.09.2018 21:45

Bin Sportschütze, kenne auch Revolver aller Kaliber.
Wie kann denn der Abzugshahn des Revolvers der max.1 mm tief auf ein Zündhütchen einschlägt auch ein sehr gut zentriertes Wattestäbchen so stark anstoßen um eine Verletzung herbeizuführen.
Auch bei einer Pistole wird der Schlagbolzen durch den Hammer gerade so weit bewegt um das Zündhütchen zu aktivieren.
Solche nachrichten.at/apa Meldungen sind entbehrlich.

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scoutice (140 Kommentare)
am 28.09.2018 17:37

dieser Artikel ist wörtlich ident in einigen Medien zu finden, allesamt mit den selben Fehlern, sowohl im Inhalt als auch im Satzbau.

Standard, Bayrischer Rundfunk, alle der selbe Blödsinn.

hier der Artikel in besserer Form.
https://www.lto.de/recht/kurioses/k/ag-muenchen-1116ds117js217523-17-wattestaebchen-revolver-russisch-roulette/
und auch mit der möglichen Erklärung. Der Abzugshahn muss ja auch mit einer großen Wucht auf die Patrone hammern. Tut er dies auf ein halbes Wattestäbchen kommt da immer noch eine ganz schöne Wucht zusammen. Das Wattestäbchen ist sehr dünn, somit kommt eigentlich die gesammte Kraft des Abzugs auf eine Fläche von weniger als 1mm². Wenn man denkt wie weh es tut, wenn man eine "Kugel" einer Nerf-gun abbekommt. Mehr Kraft, weniger Fläche, keine Distanz (da direkt an der Schläfe). Das *kann* schon zu ernsthaften Verletzungen führen.

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scoutice (140 Kommentare)
am 28.09.2018 17:21

Zitat:
Der 34-Jährige weiter und kontrollierte laut Urteil, in welcher Kammer das Wattestäbchen saß.

Kann mir diesen Satz bitte wer übersetzen. Die Qualität der Sprache passt aber gut zur Qualität des Inhaltes: Pistole und Revolver sind keinesfalls gleichbedeutend, so dass man die Wörter beliebig verwenden kann, um Wortwiederholungen zu vermeiden. Steht alles bei Wikipedia. Oder fällt unter Allgemeinwissen. Ebenso frage ich mich, wo man diese explosiven halben Wattestäbchen kaufen kann. Gibt's die im Drogeriemarkt oder im Waffengeschäft? Oder wurden diese vorher in Nitroglycerin getaucht? Oder ein Produktionsfehler? Gibt es bereits einen Rückruf? Nicht dass mir mein Kopf explodiert, wenn ich das nächste Mal meine Ohren ausputzen will.

Oder - moment - ich glaube der Redakteur ist wohl nebenberuflich bei der Tagespresse oder beim Postillion und hat sich bei der Veröffentlichung einfach beim Medium geirrt.

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jamei (25.498 Kommentare)
am 28.09.2018 12:57

Liebe OÖN - könnte bitte VORHER recherchiert werden, bevor ihr durch Kopieren so einen Schmarrn als Artikel liefert... traurig

Danke.....und lernt bitte einmal den Unterschied zwischen Pistole und Revolver!

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lancer (3.688 Kommentare)
am 28.09.2018 08:20

der Redakteur sollte sich mal erkundigen was der Unterschied zwischen einer Pistole und einem Revolver ist. Beides gleichzeitig kann es ja nicht gewesen sein.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 25.09.2018 02:44

Sachen gibts.

Jetzt wirst bestraft für Selbstverstümmelung.

Interessant ist das Pistolen einfach gefunden werden.

Liegen ja wie Spritzen oder andere Dinge in Deutschland/Österreich einfach belanglos irgendwo.

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franck (6.819 Kommentare)
am 25.09.2018 00:22

Eine Verurteilung wegen Selbstverletzung also.
Jeder Selbstmörder, dessen Versuch misslingt? So leicht ist SM gar nicht.

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jamei (25.498 Kommentare)
am 28.09.2018 13:16

franck....LESEN hilft öfters.....

aus dem Artikel:

"Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 1800 Euro."

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leapingfox (615 Kommentare)
am 25.09.2018 00:17

Es genügt der Hammerschlag, wenn er das Plastikstãbchen trifft, um dieses gefährlich zu beschleunigen .... kein Pulver oder "Treibgas" notwendig

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 24.09.2018 16:53

Wie kann denn ein Wattestäbchen ohne Treibladung in eine Schädeldecke eindringen?
Hab ich in Physik etwas verpasst?

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betterthantherest (33.933 Kommentare)
am 24.09.2018 14:28

Das halbe Wattestäbchen hatte eine Treibladung?
Wo gibts denn sowas zu kaufen?

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