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Polizist darf sich nicht sichtbar tätowieren lassen

Von nachrichten.at/apa, 14. November 2018, 13:58 Uhr
Symbolbild Bild: (dpa)

MÜNCHEN. Bayerische Polizisten dürfen sich nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof am Mittwoch in München entschieden.

Der 42 Jahre alte Polizeioberkommissar Jürgen Prichta hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verboten hatte, sich den hawaiianischen Schriftzug "Aloha" auf seinen linken Unterarm tätowieren zu lassen.

Prichta hatte 2008 seine Flitterwochen auf Hawaii verbracht und wollte mit dem Tattoo eine bleibende Erinnerung daran auf seinem Körper verewigen. "Ich bin schon enttäuscht", sagte er nach dem Urteil. "Und ich verstehe es auch nicht." Das Urteil ist rechtskräftig und hat grundsätzliche Bedeutung für alle Polizisten in Bayern. In anderen Bundesländern wie Berlin wird die Tattoo-Frage dagegen liberaler gehandhabt.

"Ich denke, es gibt einige Kolleginnen und Kollegen, die jetzt enttäuscht sind", sagte Rainer Nachtigall, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. "Wir haben jetzt unterschiedliche Rechtslagen in unterschiedlichen Bundesländern."

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3  Kommentare
3  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 15.11.2018 08:48

Wenn er nicht gefragt hätte, wäre er aus dem Polizeidienst entlassen worden? Unverständliches Urteil.

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Wosisdolos (711 Kommentare)
am 14.11.2018 14:55

Depp wegen so an Blödsinn.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 14.11.2018 14:27

Finde Ich gut.

Jedoch in Not könnens eh nach Österreich,
wo nach Hofer/Kickl alles Möglich ist kommen.

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