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Kreuz in Klassenzimmern darf bleiben

18. März 2011, 15:41 Uhr
Kreuz
Nicht nur die Österreicher haben an Vertrauen in die Kirche verloren. Bild: colourbox

STRASSBURG/ROM. Die italienische Regierung hat in Straßburg ihren Kampf für Kreuze in italienischen Klassenzimmern gewonnen.

Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sprach am Freitag Italien vom Vorwurf der Menschenrechtsverletzung frei. Die erste Instanz des EGMR hatte 2009 noch einer in Italien lebenden finnischen Mutter zweier Söhne recht gegeben. Die Atheistin betrachtete die Kreuze als Verstoß gegen die Religionsfreiheit.

Vatikan begrüßt Urteil

Der Vatikan begrüßt das "Kruzifix-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. "Das Kreuz ist ein Symbol unserer Zivilisation, eines der größten des Westens, abgesehen davon, ob man es vom religiösen Standpunkt anerkennt oder nicht", kommentierte Kardinal Gianfranco Ravasi, "Kulturminister" des Vatikans. Ravasi warnte vor der Gefahr, religiöse Symbole aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. "Uns droht ein Identitätsverlust", warnte Ravasi.

Finnin klagte Italien

Die in Italien lebende Frau finnischer Herkunft und ihre heute 21 und 23 jährigen Söhne, die die Klage gegen Italien eingereicht hatten, vertreten den Standpunkt, Kreuze an staatlichen Schulen verletzten die Rechte von Kindern, die selbst keiner christlichen Religion angehören. In Italien zogen sie vergeblich durch alle Instanzen - bis vor den Verfassungsgerichtshof.

Vor dem Straßburger Gericht errangen die Kläger im November 2009 einen ersten Sieg: Die sieben Richter einer kleinen Kammer stellten einstimmig Verstöße gegen die Grundrechte auf Religions- und Gewissensfreiheit sowie Ausbildung fest. Italien beantragte daraufhin eine Überprüfung durch die 17 Richter der Großen Kammer.

Bei einer Anhörung Ende Juni wies der Rechtsvertreter der italienischen Regierung abermals den Vorwurf der Grundrechtsverletzungen zurück. Die Kreuze seien nur "stumme und passive Symbole", die keinen Einfluss auf den Unterricht hätten. Sie seien zudem "volkstümliche Symbole", die zur nationalen Identität Italiens gehörten.

Regierung Berlusconi feiert das Gerichtsurteil

Die italienische Regierung von Silvio Berlusconi begrüßte erfreut das "Kruzifix-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs. "Heute hat das volkstümliche Gefühl Europas gesiegt. Dieser Beschluss respektiert die Stimme der Bürger, die sich zum Schutz der eigenen Werte und der eigenen Identität erhoben hat. Ich hoffe, dass Europa nach diesem Urteil mit demselben Mut auch das Thema der Toleranz und der Religionsfreiheit in Angriff nehmen wird", kommentierte der italienische Außenminister Franco Frattini in einer Presseaussendung vom Freitag.

Zufrieden erklärte sich auch die italienische Unterrichtsministerin Mariastella Gelmini. "Mit diesem Urteil ist ein Großteil des italienischen Volkes einverstanden. Es handelt sich um einen großen Sieg zur Verteidigung eines unverzichtbaren Symbols der Geschichte und der kulturellen Identität unseres Landes", meinte Gelmini. "Heute ist ein wichtiger Tag für Europa uns seine Institutionen. Mit diesem Urteil nähern sie sich wieder den Werten und den tiefsten Gefühlen ihrer Bürger an", erklärte die Ministerin.

Vatikan begrüßt historisches Urteil

Der Vatikan bezeichnete das Urteil als „historisch“. „Die Kultur der Menschenrechte darf nicht dem religiösen Fundament der europäischen Zivilisation widersprechen“, hieß es in einem Schreiben des Vatikan-Sprechers Federico Lombardi. „Das Kreuz ist ein Symbol unserer Zivilisation, eines der größten des Westens, abgesehen davon, ob man es vom religiösen Standpunkt anerkennt oder nicht“, kommentierte Kardinal Gianfranco Ravasi, „Kulturminister“ des Vatikans. Ravasi warnte vor der Gefahr, religiöse Symbole aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. „Uns droht ein Identitätsverlust“, warnte Ravasi.

Auch Spindelegger zufrieden

Auch Außenminister Michael Spindelegger (V) begrüßte das Urteil. „Der EGMR setzt mit seinem Urteil ein deutliches Zeichen im Sinne der Aufrechterhaltung der europäischen Werteordnung, die sowohl durch kulturelle Vielfalt wie durch gegenseitige Toleranz geprägt ist. Es ist damit nachhaltig klargestellt, dass das Vorhandensein von Kreuzen in den Klassenzimmern keine Verletzung des Rechts auf Bildung und Religionsfreiheit darstellt“, so Spindelegger in einer Aussendung vom Freitag. „Ich gehe davon aus, dass dieses klare und eindeutige Votum die Frage der Anbringung von Kruzifixen in Klassenzimmern für die nächste Zeit klärt.“

 

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