A wie Austritt: Den regelt Artikel 50 des EU-Vertrags. Sobald ein Land den Wunsch bekannt gibt – Großbritannien tat dies am 29. März 2017 –, beginnt eine zweijährige Frist zu laufen. Währenddessen werden die Scheidungsmodalitäten verhandelt. Gibt es kein Abkommen, erfolgt der Austritt ungeregelt (N wie No Deal) B wie Brexit: Wortschöpfung aus Britisch und Exit. Zu unterscheiden sind harter und weicher Brexit. Bei der harten Variante kappt Großbritannien die Schnur zur EU völlig. Das bedeutet auf beiden Seiten Zölle, Visa, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Für einen weichen Brexit könnte Norwegen als Beispiel dienen: keine EU-Mitgliedschaft, aber Teilnahme am Binnenmarkt, dafür Beiträge ins EU-Budget.C wie Chequers: So heißt der Landsitz des britischen Premiers und Theresa Mays Brexit-Plan: Großbritannien inklusive Nordirland bleibt vorübergehend im Binnenmarkt: für Waren, nicht aber für Dienstleistungen und Finanzen – und schon gar nicht für freien Personenverkehr. Das lehnen die EU-27 als Rosinenpickerei ab.E wie EU-Chefverhandler: Das ist der frühere französische Außenminister und EU-Kommissar Michel Barnier.N wie No Deal: Ein Austritt ohne Vertrag dürfte Chaos auslösen. Gleichsam über Nacht würden ab 30. März 2019 Kontrollen gelten. Das Szenario reicht von kilometerlangen Lkw-Schlangen bis zum Zusammenbruch des europäischen Flugverkehrs.R wie neues Referendum: Taucht als Hoffnung auf, dafür gibt es aber keine politische Mehrheit.Z wie Zeit, die davonläuft: Die Verhandlungsfrist kann zwar verlängert werden. Allerdings finden im Mai 2019 die Wahlen zum EU-Parlament statt: Bis dahin sollte der Brexit erfolgt sein – ob weich, hart oder ohne Deal. (via)
ePaper
Jetzt ePaper lesen!
Lesen Sie die tagesaktuelle ePaper-Ausgabe der OÖNachrichten - jetzt gleich digital durchblättern!