EU-Parlament beschloss Amalgam-Verbot

Von nachrichten.at/apa   14.März 2017

Ab Juli 2018 darf das quecksilberhaltige Amalgam nicht mehr bei schwangeren oder stillenden Frauen sowie Jugendlichen unter 15 Jahren als Zahnfüllung verwendet werden, wie aus einer am Dienstag in Straßburg verabschiedeten Verordnung hervorgeht.

Auch in der Industrie sollen strengere Regeln für Quecksilber gelten. Der chemische Stoff soll demnach in der Industrie deutlich reduziert werden. Verboten wird unter anderem der Gebrauch von Quecksilber als Katalysator bei der Herstellung von Biodiesel. Die hochgiftigen und umweltschädlichen flüssigen Abfallstoffe müssen zudem künftig vor ihrer Entsorgung in Pulverform stabilisiert werden.

Außerdem gelten strengere Vorgaben für den Im- und Export von Quecksilber. Die Ausfuhr des Stoffes ist der Verordnung zufolge nur noch für wissenschaftliche Zwecke erlaubt, die Einfuhr lediglich für die Herstellung zugelassener Produkte wie etwa Energiesparlampen.

In der Zahnmedizin wird Amalgam nach wie vor verwendet. Um Patienten besser zu schützen, darf der Füllstoff in Zukunft aber nur noch vordosiert genutzt werden. Darüber hinaus müssen Ärzte verpflichtend sogenannte Amalgam-Abscheider in ihren Praxen verwenden, die den Stoff aus dem Abwasser filtern. Bis 2020 soll eine Studie prüfen, ob die quecksilberhaltigen Zahnfüllungen ab 2030 vollständig aus der Zahnmedizin verbannt werden sollten.

Die strengeren Regeln für die Verwendung von Quecksilber gehen auf die sogenannte Minamata-Konvention zurück. 2013 beschlossen in der gleichnamigen japanischen Stadt 90 Staaten, darunter auch die 28 EU-Mitgliedstaaten, die Nutzung von Quecksilber so weit wie möglich zu minimieren.

In Minamata waren in den 50er-Jahren tausende Menschen mit Quecksilber vergiftet worden, rund 2.000 Menschen starben. Sie hatten Fisch und Schalentiere gegessen, die durch das Schwermetall vergiftet worden waren, nachdem eine örtliche Fabrik das Wasser verschmutzt hatte.